Beiträge von Julius Mannhardt

    Ich danke Ihnen, Herr Landtagspräsident. Tja, in der Tat gibt uns Artikel 28 einen klaren Auftrag: die offenen Vermögensfragen, die sich aus der Wiedergründung unseres Freistaats und der Föderation aus der sogenannten Turanischen Republik ergeben, zu klären. Beispielhaft nennen will ich an dieser Stelle den Besitz des Landtagsgebäudes. Bislang sind wir diesem verfassungsrechtlichen Auftrag, die offenen Fragen in Gestalt eines Staatsvertrags mit der Föderation zu klären, nicht nachgekommen.

    Meine Betriebe haben – mit Ausnahme des 28. August – an diesen Tagen ohnehin schon geschlossen.

    Nur eine Frage zu Paragraf 3: Sind kreisangehörige Städte und Gemeinden absichtlich von der Möglichkeit eigener Feiertage ausgeschlossen?

    Wartet auf den Fortgang der Sitzung und macht sich derweil Notizen hinsichtlich der zwischen Freistaat und Föderation "offenen Vermögensfragen".


    Rückerstattung

    Landtagsgebäude, Freyburg

    Gebäude der Präfekturverwaltungen:

    - Großturanien, Turan und Königsberg

    - Kleinturanien, Freyburg

    - Nordturanien, Heimgard

    - Westturanien, Drachenfels

    - Ostturanien, Hermannstadt

    Staatliches Turanisches Hofbräu

    Hofbräuhaus, Turan


    Rechtlicher Status

    Turanisches Forschungszentrum?

    Verzeihung, Frau Kanzlerin. Sie haben natürlich Recht! Ich beantrage daher, auch die Aufnahme des Punkts "Aussprache zur Reform der Richterwahl" in die Tagesordnung aufzunehmen. Eine sofortige Neuwahl von Richter Wedel ist sehr in meinem Interesse.

    Ich verstehe auch Ihre Argumente, Kollege Henriksson. Vielleicht wäre ein Mittelweg sinnvoll? Beispielsweise: Richter sind grundsätzlich auf unbestimmte Zeit gewählt, es gibt aber eine Altersgrenze, und der Landtag kann einen Richter, der seinen gesetzlichen Aufgaben nicht nachkommt, mit einer bestimmten Mehrheit abwählen. Sozusagen auf dem Wege eines Misstrauensvotums.


    Im Übrigen beantrage ich, einen weiteren Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen: Aussprache zu Artikel 28 des Staatsgrundgesetzes. Der Staatsvertrag mit der Föderation zur Klärung der "offenen Vermögensfragen", der dort vorgegeben ist, ist bislang nicht umgesetzt.


    Ich meinte generell: Sollte in einem demokratischen Rechtsstaat die Amtszeit eines Richters wirklich begrenzt sein? Ich schätze unser Grundgesetz sehr, aber unterm Strich eröffnet der Artikel 17 für Staatsregierung und Landtagsmehrheit doch die Möglichkeit, unliebsame Richter durch, sagen wir, gefälligere Juristen zu ersetzen.