Es geht eine Anzeige der Rechtsanwaltskanzlei Dres. Droste & Hülshoff, Stoltenberg bei der Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung an ihrem Bürogebäude gemäß § 45 TStGB ein. Dort hat ein Schmierfink eine Parole an die Wand geschrieben. Gebeten wird auch die Prüfung, ob möglicherweise der Tatbestand gemäß § 19 TStGB erfüllt ist, da die Kanzlei ersichtlich auch als Honorarkonsulat der Republik Roldem, teilsouveräner Gliedstaat eines auswärtigen Staats, dient.
Als Beweismittel wird ein Foto mitgesandt:
Über Nacht hat ein Schmierfink "Freiheit für die Fische" an die Tür gesprüht