Republik Neuturanien
Gesetzessprecher
Lýðveldið Vestreyja
Lögmaður
Gemäß Artikel 6 der Verfassung der Republik Neuturanien wählt das Allthing aus Reihen seiner Mitglieder den Gesetzessprecher (Lögmaður) für die Dauer von 12 Monaten. Hiermit schreibe ich die
Wahl des Gesetzessprechers (Lögmaður)
aus und bitte um die Bekanntgabe von Kandidatenvorschlägen. Hierfür setze ich eine Frist bis zum 24.12.2022.
Im Zeitraum 25. bis 27. 12.2022 können im Rahmen einer Anhörung, die von jedem Þingmaður (Parlamentsmitglied) beantragt werden kann, Fragen an den oder die Kandidaten gestellt werden.
Die Wahl des Gesetzessprecher wird dann im Allthing in der Zeit vom 28. bis längstens zum 31.12.2022 durchgeführt.