Beiträge von Arnar Sveinsson

    Na aber sicher doch. Dass wir jenamden nominieren sollten ist wohl unbestritten, und beim Kandidaten sehe ich auch keinen besseren Vorschlag, als Adelgunde. Aber ich glaube das wichtigste ist jetzt erst mal, was Adelgunde selbst dazu sagt.

    Meine Freunde, mir geht es ähnlich wie Ambros. Auch wenn es bei uns in Neuturanien keine durch einen unerwarteten Rücktritt verursachte Regierungskrise gab, bin ich in Bergen doch weitgehend allein für das Funktionieren der Regierung verantwortlich. Aus Personalmangel und dem Mangel geeignerter und bereiter Mitarbeiter ist es mir bisher nicht gelungen, die Regierungs- und Parlamentsarbeit auf mehrere Schultern zu verteilen. Da blicke ich immer etwas neidisch nach Schwion zu Attila, der schon länger Zeit auf Unterstützung, und noch dazu aus unseren Reihen, setzen kann. Aber ich will nicht jammern, nur möchte ich aus den selben Gründen wie Ambros, die Attila auch schon richtig benannte, aktuell eben nicht in der NV mitarbeiten.

    Sveinsson und Scrivant hatten sich auf dem Flughafen Leonsburg verabredet um von dort gemeinsam mit dem Zug anzureisen


    Góðan dag, herrar mínir. Es sind ja doch schon einige da, aber die letzten sind wir nicht.

    Die Wahl ist beendet und ich stelle das Wahlergebnis fest:


    Zwei Þingmenn haben abgestimmt, beide Stimmen votierten für den Wahlvorschlag.

    Damit ist Arnar Sveinsson zum neuen Lögmaður gewählt.


    Ich bedanke mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und werde an dieser Stelle auch meinen Amtseid ablegen.


    Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze und die kulturelle Vielfalt der Republik Neuturanien zu achten, die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.

    Mit dem Eintritt der Gültigkeit des Wählerverzeichnisses für das 1. Halbjahr 2024 am heutigen Tag, in welchem ich verzeichnet bin, besitze ich nach Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 6 der Verfassung unseres Landes das passive Wahlrecht für das Amt des Lögmaður und stelle mich hiermit offiziell zur Wahl.

    Republik Neuturanien
    Gesetzessprecher
    Lýðveldið Vestreyja
    Lögmaður


    Wählerverzeichnis I/2024


    Die Frist gemäß § 5 (1) des Allthing-Gesetzes für die Registrierung in das Wählerverzeichnis ist abgelaufen.

    Fristgemäß haben sich registrieren lassen:

    • Arnar Sveinsson
    • Leifur Ragnar Arngrímsson

    Das Wählerverzeichnis für das 1. Halbjahr 2024 erhält damit gemäß § 5 ( 4) des Allthing-Gesetzes Gültigkeit.


    Bergen, den 22.01.2024


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    Hinweise:

    1. Das jeweils aktuell gültige Wählerregister wird für jedermann einsehbar im Allthing veröffentlicht.
    2. Eine nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis kann gem. § 5 (5) AllthingG beim Gesetzessprecher beantragt werden.
    Republik Neuturanien
    Gesetzessprecher
    Lýðveldið Vestreyja
    Lögmaður

    HINWEIS
    gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Allthing


    Hiermit weise ich alle gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über das Allthing dazu berechtigten Bürger der Republik Neuturanien darauf hin, dass sie sich für das 1. Kalenderhalbjahr 2024 im Wählerverzeichnis der Republik registrieren lassen können.


    Hierfür geben die dazu berechtigten Bürger an dieser Stelle ihren vollständigen Namen und die Gemeinde ihres aktuellen Hauptwohnsitzes an.


    Die Registrierung im Wählerverzeichnis kann gemäß § 5 (1) des Allthing-Gesetz bis zum 21. Januar 2024 erfolgen.


    Bergen, den 11.01.2024


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    Republik Neuturanien
    Gesetzessprecher
    Lýðveldið Vestreyja
    Lögmaður

    Gemäß Artikel 6 der Verfassung der Republik Neuturanien wählt das Allthing aus Reihen seiner Mitglieder den Gesetzessprecher (Lögmaður) für die Dauer von 12 Monaten. Hiermit schreibe ich die


    Wahl des Gesetzessprechers (Lögmaður)


    aus und bitte um die Bekanntgabe von Kandidatenvorschlägen. Hierfür setze ich eine Frist bis zum 21.01.2024.


    Im Zeitraum 22. bis 24.01.2024 können im Rahmen einer Anhörung, die von jedem Þingmaður (Parlamentsmitglied) beantragt werden kann, Fragen an den oder die Kandidaten gestellt werden.


    Die Wahl des Gesetzessprecher wird dann im Allthing in der Zeit vom 25. bis längstens zum 27.01.2024 durchgeführt.


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    Die Wahl ist beendet und ich stelle das Wahlergebnis fest:


    Zwei Þingmenn haben abgestimmt, beide Stimmen votierten für den Wahlvorschlag.

    Damit ist Arnar Sveinsson zum neuen Lögmaður gewählt.


    Ich bedanke mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und werde an dieser Stelle auch meinen Amtseid ablegen.


    Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze und die kulturelle Vielfalt der Republik Neuturanien zu achten, die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.

    Republik Neuturanien
    Gesetzessprecher
    Lýðveldið Vestreyja
    Lögmaður


    Wählerverzeichnis I/2023


    Die Frist gemäß § 5 (1) des Allthing-Gesetzes für die Registrierung in das Wählerverzeichnis ist abgelaufen.

    Fristgemäß haben sich registrieren lassen:

    • Arnar Sveinsson
    • Leifur Ragnar Arngrímsson

    Das Wählerverzeichnis für das 1. Halbjahr 2023 erhält damit gemäß § 5 ( 4) des Allthing-Gesetzes Gültigkeit.


    Bergen, den 15.01.2023


    i2931b8re3g.png


    Hinweise:

    1. Das jeweils aktuell gültige Wählerregister wird für jedermann einsehbar im Allthing veröffentlicht.
    2. Eine nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis kann gem. § 5 (5) AllthingG beim Gesetzessprecher beantragt werden.
    Republik Neuturanien
    Gesetzessprecher
    Lýðveldið Vestreyja
    Lögmaður

    HINWEIS
    gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Allthing


    Hiermit weise ich alle gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über das Allthing dazu berechtigten Bürger der Republik Neuturanien darauf hin, dass sie sich für das 1. Kalenderhalbjahr 2023 im Wählerverzeichnis der Republik registrieren lassen können.


    Hierfür geben die dazu berechtigten Bürger an dieser Stelle ihren vollständigen Namen und die Gemeinde ihres aktuellen Hauptwohnsitzes an.


    Die Registrierung im Wählerverzeichnis kann gemäß § 5 (1) des Allthing-Gesetz bis zum 14. Januar 2023 erfolgen.


    Bergen, den 04.01.2023


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