Beiträge von Marianne Kesebrodt

    So wie die ARD unter Berufung auf ein Pozileistatement mitteilt: Das Wort Terror wird ausdrücklich vermieden, als gesichert gelte aber, dass es kein Unfall war sondern eine absichtliche Tat. Offen ist natürlich, welchen Hintergrund dies hat, das werden wir wohl heute auch nicht mehr erfahren.


    Bemerkenstert ist, dass der TV-Mensch da später unbemerkt wieder zurückgerudert ist.

    Mitten in die Weihnachtsvorbereitungen platzt eine intern schon länger bekannte Information, die am Abend des 16. Dezember auch öffentlich bekannt wird. Zum Ende der Epipahaniaszeit macht Bischöfin Kesebrodt einem jüngeren Nachfolger Platz.
    Ihre neue Aufgabe wird sie auf eigenen Wunsch hin im Bereich der Behindertenseelsorge bzw. deren Koordination finden. Eine zweite Aufgabe übernimmt sie im Bereich der Trauerndenseelsorge

    ist erbost über diese scheinheilige Aktion, unhd noch mehr über die Spender, die sich mit ihrer herausgeputzten Scheinheiligkeit glauben, in ein besonderes Licht setzen zu müssen. 5 anonym gesprendete Tura sind ehrlicher als 100 PR-mäßig aufgezogene....

    es erfolgt eine Erklärung seitens der Gescholtenen, wobei durch Form und Art der Veröffentlichung deutlich gemacht wird, dass Frau Kesebrodt als Privatperson, nicht als Bischöfin als Verfasserin anzusehen ist




    Mit Erstaunen stelle ich fest, dass die Vertreter der Liste "Freisinnig Liberal Demokratisch" eine sehr enge, und auch bekentnisverbietende Definition von "Wahlgeheimnis" ihrem Protest zu Grunde legt.


    Die Erklärung des Sigurd Thorwald in seiner Eigenschaft als Präsident der Nationalversammlung beinhaltete zwei Aussagen zur Stimmabgabe:


    Erstens: Marianne Kesebrodt gab sich selbst zwei Stimmen
    Zweitens: Sigurd Thorwald gab Marianne Kesebrodt eine Stimme


    Zu Erstens: Diese Angabe, die ich selbst ja bereits öffentlich an anderer Stelle tätigte, war zum Zeitpunkt der Erklärung durch Herrn Thorwald bereits allgemein bekannt. Selbst wenn es dies nicht gewesen wäre, hätte die Angabe der Erklärung aufgrund des Gegenstandes derselben meine Billigung gefunden.


    Zu Zweitens: Zunächst einmal ist es einzig Herrn Thorwald überlassen ob er kund tut, wem er seine Stimmen gegeben hat. Dies habe weder ich noch sonst jemand zu beeinflussen oder zu kommentieren. Nun lag es allerdings beim Gegenstand der Erklärung, dass er sich zu dieser Äußerung veranlasst sah. Durch eine neutrale Formulierung wäre dem aber abzuhelfen gewesen. Es obliegt einzig Herrn Thorwald, hierüber zu befinden, da es um seine eigene Stimme geht.


    Es gehört zu einer Demokratie dazu, das jeder Wähler frei bekennen kann, wen er wählt, und gegebenenfalls auch warum er das tut. Solange hinter dieser Äußerung kein in irgend einer Form gearteter Zwang steht, besteht kein Konflikt mit dem Wahlgeheimnis. Es besteht keinerlei Gesetz, das verbietet, sich offen zu seiner Wahl zu bekennen. Ein einschlägiges Lexikon definiert den Begriff "Wahlgeheimnis" wie folgt:


    Das Wahlgeheimnis wird durch die Wahlkabine, in der der Wahlvorgang stattfinden muss und die verschlossene Wahlurne, in die der Stimmzettel geworfen wird, gesichert. Ebenso gehören dazu gleichförmige Stimmzettel und gleiche Stifte, mit denen die Stimmzettel gekennzeichnet werden können. Fotos und Videoaufnahmen im Wahllokal sind verboten. Eine Verletzung dieser Regeln käme einer Verletzung des Wahlgeheimnisses gleich.
    Das Wahlgeheimnis erfordert, dass ein in seinem Wahllokal anwesender Wähler ohne Hilfebedarf seine Stimme geheim, d. h. unbeobachtet abgeben muss; Stimmzettel, bei deren Kennzeichnung der Wähler beobachtet wurde, dürfen im Prinzip nicht in die Wahlurne geworfen werden. [...]
    Jeder Wähler darf nach der Wahl seine Wahlentscheidung öffentlich verkünden. Indem keine Möglichkeit besteht, die Richtigkeit dieser Aussage zu überprüfen, wird Einschüchterung verhindert. Wenn jemand vor der Wahl verbotswidrigerweise unter Druck gesetzt worden ist, so kann der Betreffende nach einer unbeobachteten Stimmabgabe behaupten, die von ihm verlangte Wahl getroffen zu haben, in Wirklichkeit aber frei eine andere Partei gewählt haben.


    Wenn die Liste "Freisinnig Liberal Demokratisch" eine andere Definition von "Wahlgeheimnis" als in Turanien gültig erachtet, obliegt es allein ihr, dies auch zu belegen. Oder sie kann durch aktive Mitwirkung in der Nationalversammlung eine solche Definition auf dem in Turanien üblichen Wege gesetzlich festschreiben lassen.


    Was nun den Rechtsweg betrifft, und die von der Liste korrekter Weise umschriebene eventuelle Befangenheitsthematik: Auch Herr Saxburger ist dem Föderationsrecht unterworfen. Er kann, wenn er der Demokrat ist für den ich ihn halte, nur auf Grundlage der Gesetze urteilen, und da sollte sich in der Föderation niemand Gedanken machen müssen.


    Unsere Verfassung sagt dazu Folgendes:



    Art. 51


    Der Oberste Gerichtshof entscheidet:


    1. über die Auslegung dieser Verfassung;


    2. bei Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Föderationsrecht oder Landesrecht mit dieser Verfassung;


    3. als oberste richterliche Instanz der Turanischen Föderation;


    4. als Erstinstanz des Zivil- und Strafrechts, wenn kein zuständiges Gericht der Länder besteht.




    Art. 52


    Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden von der Nationalversammlung gewählt und vom Präsidenten der Föderation ernannt. Die Gewählten sind vor ihrer Ernennung vom Föderationsrat zu bestätigen, sofern die in
    Artikel 25 genannte Voraussetzung erfüllt ist.


    Hier mag eine Lücke bestehen, dahingehend, ob es nicht zwingend eines Stellvertreters bedarf, der in der von der Liste angeführten Konstellation, als Rechtsprecher fungieren kann oder muss. Die Verfassung spricht aber ausdrücklich von "DIE Richter" was es also ermöglicht, weitere Richter zu wählen.


    Eine weitere, leider sehr offensichtliche Falschaussage ist in dieser Erklärung zu finden: Wörtlich heißt es:


    Nicht nur, dass sich der Föderationswahlleiter bei seiner Entscheidung auf die Aussage einer einzelnen Wählerin stützt, deren Wahrheitsgehalt und Richtigkeit nach dem Abschluss der Wahl nicht zu überprüfen sind.



    Es handelt sich tatsächlich aber um ZWEI Aussagen von ZWEI Wählern, die hier zusammen kamen. Erst dieses Zusammentreffen machte eine Bitte um Prüfung der Wahl erst möglich. Das geht aus der Erklärung auch klar hervor.


    Dass die Liste trotz ihres Wahlerfolges meint, sie könne der Demokratie - und im Übrigen damit auch ihren eigenen Wählern - nicht mehr hinreichend trauen und müsse deswegen aus dem für die Föderation unverzichtbaren demokratischen Prozess aussteigen, stimmt mich nachdenklich. Sie nimmt einem Teil des Volkes damit die Stimme weg, beraubt diesem also der Möglichkeit, die Demokratie zu stärken. Denn es gibt keine Garantie, dass die Wähler der Liste nicht der Politikverdrossenheit anheim fallen. Aber auch das gehört zur Demokratie dazu, wenn es auch ihr traurigster Aspekt ist.


    gez. Kesebrodt.



    so, das mit der wahlprüfung musste noch gschwind sein, jetzt bin ich aber (auch aufgrund eines anderen unschönen ereigniosses heute abend das mich unnötig ressoucsen kostet) erstmal b a w afk