Original von Onkel Ho
Eine gute Frage.
Ich halte es hier ähnlich wie das BVerfG, das sagt, dass eine wirklich lebenslange Freiheitsstrafe mit der Menschenwürde unvereinbar ist. Es hat also nicht unbedingt nur was mit Christentum zu tun, sondern vor allem auch mit schlichter Menschlichkeit.
Tatsächlich ist es auch heute übrigens so, dass "lebenslänglich" bis zum Tod meint. Es ist nur insoweit eingeschränkt, als nach 15 Jahren von Amts wegen geprüft wird, ob der Täter sich gebessert hat und vorzeitig entlassen werden kann. Dieses entfällt wenn das Gericht bei der Verurteilung die "besondere Schwere der Schuld" feststellt.
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit der anschließenden Sicherheitsverwahrung in geschlossenen Einrichtungen - auch diese ist zeitlich nicht begrenzt.