Was meinen Sie, sollte das Gesetz für die Aussprache eine bestimmte Mindestlänge vorschreiben?
[Asamblea Popular] Sesión I
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Wenn nach 24 Stunden keiner mehr spricht, wird abgestimmt. Denke ich.
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Wollen wir das ins Gesetz aufnehmen?
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Sí.
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Bueno, dann hätten wir diese Version:
Ley de la Asamblea Popular
Gesetz über die Volksversammlung (Volksversammlungsgesetz)§ 1 – Der Presidente
(1) Die Asamblea Popular wählt sich mit Stimmenmehrheit einen Presidente (Vorsitzender). Das Amt des Presidente endet nach sechs Monaten oder in den von der Constitución festgelegten Fällen.
(2) Ist kein Presidente bestimmt oder ist er an der Ausübung seines Amtes gehindert, ist der Primer Representante oder dessen Stellvertreter Vorsitzender der Asamblea Popular.
(3) Der Presidente leitet die Sitzungen der Asamblea Popular.§ 2 – Rederecht
(1) Jedes Mitglied der Asamblea Popular hat Rederecht in den Parlamentssitzungen.
(2) Der Presidente kann anderen Personen das Rederecht erteilen und auch wieder entziehen. Dieses Rederecht erlischt spätestens mit Ende der Parlamentssitzung.
(3) Das Rederecht eines Ciudadanos kann der Presidente nur entziehen, wenn es der Betreffende wiederholt zur Propaganda gegen den Estado de San Bernardo missbraucht.§ 3 – Anträge
(1) Jedes Mitglied der Asamblea Popular und der Consejo de Gobierno können Anträge an das Parlament stellen. Diese sind dem Presidente mitzuteilen, der sie dann ins Plenum einbringt.
(2) Ein Antrag muss so gestellt sein, dass die Asamblea Popular darüber abstimmen kann.§ 4 – Abstimmungen
(1) Abstimmungen muss eine Aussprache vorausgehen. Dies gilt nicht für Abstimmungen über Anträge des Consejo de Gobierno, sofern dieser sie ausnahmsweise als dringlich bezeichnet hat.
(2) Der Presidente kann eine Aussprache beenden, wenn 24 Stunden ohne Redebeitrag vergangen sind oder die Stimmenmehrheit der Asamblea Popular dies beschließt.
(3) Jede Abstimmung wird vom Presidente eingeleitet und beendet. Sie dauert mindestens fünf und höchstens zehn Tage. Der Presidente kann eine Abstimmung vorzeitig beenden, sobald eine unumstößliche Mehrheit feststeht.
(4) Die Abstimmungsfrage muss so gestellt sein, dass sie mit Sí (Ja), No (Nein) und Abstención (Stimmenthaltung) beantwortet werden kann.
(5) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Asamblea Popular.§ 5 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seinem Beschluss durch die Asamblea Popular in Kraft. -
Was meinen Sie, Señor Thomás: Vielleicht sollten wir §3 (2) weniger rigide formulieren? Meines Erachtens wäre beim derzeitigen Entwurf kein Antrag auf eine allgemeine Aussprache möglich.
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Usted tiene razón.
Vielleicht so:§ 3 Abs. 2: Jeder Antrag muss mit dem Ziel eines beschlussfähigen Entwurfes oder einer Abstimmung gestellt werden.
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Sí, schon besser. Aber meines Erachtens noch nicht muy bien.
Wie wäre es damit?(2) Ein Antrag muss so gestellt sein, dass die Asamblea Popular darüber abstimmen kann, zumindest aber mit dem Ziel eines beschlussfähigen Entwurfs. Dies gilt nicht für Anträge auf Aussprachen ohne Abstimmung.
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Gleich wohl.
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Dann lassen Sie uns abstimmen.
Ley de la Asamblea Popular
Gesetz über die Volksversammlung (Volksversammlungsgesetz)§ 1 – Der Presidente
(1) Die Asamblea Popular wählt sich mit Stimmenmehrheit einen Presidente (Vorsitzender). Das Amt des Presidente endet nach sechs Monaten oder in den von der Constitución festgelegten Fällen.
(2) Ist kein Presidente bestimmt oder ist er an der Ausübung seines Amtes gehindert, ist der Primer Representante oder dessen Stellvertreter Vorsitzender der Asamblea Popular.
(3) Der Presidente leitet die Sitzungen der Asamblea Popular.§ 2 – Rederecht
(1) Jedes Mitglied der Asamblea Popular hat Rederecht in den Parlamentssitzungen.
(2) Der Presidente kann anderen Personen das Rederecht erteilen und auch wieder entziehen. Dieses Rederecht erlischt spätestens mit Ende der Parlamentssitzung.
(3) Das Rederecht eines Ciudadanos kann der Presidente nur entziehen, wenn es der Betreffende wiederholt zur Propaganda gegen den Estado de San Bernardo missbraucht.§ 3 – Anträge
(1) Jedes Mitglied der Asamblea Popular und der Consejo de Gobierno können Anträge an das Parlament stellen. Diese sind dem Presidente mitzuteilen, der sie dann ins Plenum einbringt.
(2) Ein Antrag muss so gestellt sein, dass die Asamblea Popular darüber abstimmen kann, zumindest aber mit dem Ziel eines beschlussfähigen Entwurfs. Dies gilt nicht für Anträge auf Aussprachen ohne Abstimmung.§ 4 – Abstimmungen
(1) Abstimmungen muss eine Aussprache vorausgehen. Dies gilt nicht für Abstimmungen über Anträge des Consejo de Gobierno, sofern dieser sie ausnahmsweise als dringlich bezeichnet hat.
(2) Der Presidente kann eine Aussprache beenden, wenn 24 Stunden ohne Redebeitrag vergangen sind oder die Stimmenmehrheit der Asamblea Popular dies beschließt.
(3) Jede Abstimmung wird vom Presidente eingeleitet und beendet. Sie dauert mindestens fünf und höchstens zehn Tage. Der Presidente kann eine Abstimmung vorzeitig beenden, sobald eine unumstößliche Mehrheit feststeht.
(4) Die Abstimmungsfrage muss so gestellt sein, dass sie mit Sí (Ja), No (Nein) und Abstención (Stimmenthaltung) beantwortet werden kann.
(5) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Asamblea Popular.§ 5 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seinem Beschluss durch die Asamblea Popular in Kraft.Stimmen Sie dem Ley de la Asamblea Popular (Gesetz über die Volksversammlung) in der vorliegenden Fassung zu?
[ ] Sí
[ ] No
[ ] Abstención -
Stimmen Sie dem Ley de la Asamblea Popular (Gesetz über die Volksversammlung) in der vorliegenden Fassung zu?
[X] Sí
[ ] No
[ ] Abstención -
Stimmen Sie dem Ley de la Asamblea Popular (Gesetz über die Volksversammlung) in der vorliegenden Fassung zu?
[x] Sí
[ ] No
[ ] AbstenciónDamit haben wir eine Mehrheit, Señor Thomas. Bueno!
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Ein weiterer Entwurf, Señor.
Ley de la Seguridad del Estado
Gesetz über die Sicherheit des Staates (Staatssicherheitsgesetz)§ 1 – Definition
(1) Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizei) im Estado de San Bernardo obliegt der Guardia de la Seguridad (Sicherheitswache). Sie tut dies auf Grundlage der Verfassung und der Gesetze.
(2) Die Angehörigen der Guardia de la Seguridad sind Beschäftigte der Staatsverwaltung im Sinne des Ley de la Administración del Estado.
(3) Im Kriegsfall kann die Turanische Föderation den bewaffneten Angehörigen der Guardia de la Seguridad den Kombattantenstatus gemäß internationalem Kriegsvölkerrecht verleihen.§ 2 – Organisation
(1) Befehlshaber der Guardia de la Seguridad ist der Jefe del Estado Mayor (Stabschef). Er wird vom Consejo de Gobierno (Regierungsrat) ernannt und entlassen.
(2) Die Offiziere der Guardia de la Seguridad werden vom Jefe del Estado Mayor ernannt, sofern und soweit er dieses Recht nicht delegiert hat.
(3) Der Jefe del Estado Mayor benennt einen Stellvertreter aus den Reihen der Offiziere.
(4) In jeder Stadt muss mindestens ein Posten der Guardia de la Seguridad eingerichtet sein. Über die Einrichtung entscheidet der Jefe del Estado Mayor im Einvernehmen mit dem jeweiligen Alcalde (Bürgermeister).
(5) Sondereinheiten unterstehen direkt dem Jefe del Estado Mayor und werden von ihm eingerichtet.§ 3 – Dienstgrade
(1) Die Mannschaften der Guardia de la Seguridad tragen die Dienstgrade: Soldado, Corporal, Sargento, Sargento Mayor, Alférez.
(2) Offiziere tragen die Dienstgrade: Subteniente, Teniente, Capitán, Mayor, Teniente Coronel, Coronel.
(3) Der Jefe del Estado Mayor trägt den Dienstgrad eines Comandante, sein Stellvertreter den eines Subcomandante.§ 4 – Polizeigewahrsam
(1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Guardia de la Seguridad Personen, die im Verdacht stehen, Straftaten begangen zu haben, in Arresto (Gewahrsam) nehmen.
(2) Eine in Gewahrsam genommene Person muss spätestens nach 72 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Der Richter ordnet die Aufhebung des Gewahrsams an oder erlässt einen Orden de Detención (Haftbefehl), der einen weiteren Freiheitsentzug begründet.
(3) Liegt ein Haftbefehl vor, bevor eine Person in Gewahrsam genommen wurde, muss der Betroffene nicht binnen 72 Stunden dem Richter vorgeführt werden.
(4) Ein Haftbefehl verliert seine Gültigkeit, wenn ein Richter ihn aufhebt.§ 5 – Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seinem Beschluss durch die Asamblea Popular in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit vom 20. Mai 2005 außer Kraft. -
Ola Senores.
Bin wieder anwesend.
Der Entwurf sieht sehr gut aus.
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Señor de Rivera, welch eine Freude! Wie geht es Ihnen?
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Zitat
Original von Comandante Tauranga
Señor de Rivera, welch eine Freude! Wie geht es Ihnen?Jetzt wieder gut. Verdammtes Sumpffieber.....
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Maldito! Verdammtes Sumpffieber! Mein Schwager hat es vor einigen Jahren nicht überlebt.
Da Sie glücklicherweise genesen sind, übergebe ich Ihnen hiermit wieder die Leitung der Asamblea Popular.Steht vor dem Primer Representante stramm und salutiert.
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erwidert den Salut
Vielen Dank Commandante.
Also. Wie sieht es mit dem Ley de la Seguridad del Estado aus?
Señor Thomas?
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Blickt zu Señor Thomas.
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Señor de Rivera, wir sollten abstimmen. Wie ich hörte, fühlt sich Señor Thomas nicht wohl und lässt sich für den Rest der Sitzung entschuldigen.