Artikel 27 der heute in Kraft getretenen Verfassung der Föderation besagt: Nach Inkrafttreten dieser Verfassung wird der Generaladministrator von der Nationalversammlung gewählt.
Ich bitte daher um Einleitung einer Abstimmung.
Wahl des Generaladministrators
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- [Antrag]
- Sigurd Thorwald
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Herr Thorwald, ich bin mir nicht sicher, ob wir nicht zunächst einen neuen Präsidenten der Nationalversammlung wählen sollten.
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Wenn wir eng am Wortlaut der Verfassung bleiben, brauchen wir das meines Erachtens nach nicht.
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Eigentlich schon, denn die NV ist ja verfassungsrechtlich neu geschaffen.
Also gut, machen wir es einfach parallel. Bis zur Wahl des neuen NV-Präsi werde ich einfach weiter auf meinem Stuhl sitzen bleiben. -
In Paragraf 2, Absatz 2 des Nationalversammlungsgesetzes in gültiger Fassung finde ich keinen Hinweis, dass Sie nicht mehr Präsident sein könnten.
(2) Die Nationalversammlung wählt mit der Mehrheit ihrer Mitglieder aus ihren Reihen eine Person, welche die Sitzungen leitet (Präsident der Nationalversammlung). Seine Amtszeit endet, wenn
a) die Nationalversammlung mit der Mehrheit ihrer Stimmen einen Nachfolger wählt,
b) der Präsident die Mitgliedschaft in der Nationalversammlung verliert,
c) der Präsident seinen Rücktritt erklärt,
d) der Präsident verstirbt oder
e) der Oberste Gerichtshof feststellt, dass der Präsident auf unbestimmte Zeit seinen Amtsgeschäften nicht mehr nachkommen kann.Auf jeden Fall wären wir auf der sicheren Seite, wenn Sie pro forma zurücktreten würden.
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Zitat
Original von Sigurd Thorwald
Auf jeden Fall wären wir auf der sicheren Seite, wenn Sie pro forma zurücktreten würden.
Sie sollten Psychotherapeut werden, mit dieser Art von Sensibilität.Ich habe die Wahl des NV-Präsidenten eröffnet. Bis zur Wahl eines neuen, würde ich das Amt weiter ausüben.
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Warum lange um den heißen Brei reden?
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Na gut.