Podiumsdiskussion: Das Zölibat in Turanien

  • Auch die "oberen Glieder", wie Sie es nennen, diskutieren das Zölibat. Wir sind uns der Problematik durchaus bewusst. Als Kirche haben wir aber auch eine Verpflichtung zur Wahrung der Tradition. Ein leichtfertiger Verzicht auf die Ehelosigkeit ist kirchenrechtlich kaum umzusetzen. Aber selbstverständlich bestünde die Möglichkeit, bei Bedarf wieder verstärkt auf "viri probati" als Priester zurückzugreifen. Das wäre kirchenrechtlich kein Problem.

    Johannes Anasthasius Kardinal Hartung :bischof:
    Patriarch von Königsberg
    Primas von Turanien

  • Nun, die unbedingte oder zumindest weitestgehende Bereitschaft, sein Leben völlig in den Dienst Gottes zu stellen.

    Johannes Anasthasius Kardinal Hartung :bischof:
    Patriarch von Königsberg
    Primas von Turanien

  • Wobei man dabei noch ergänzen muss dass diese VölligindienstGottesstellung ganz konkret im kontemplativen Leben alternativlos ist. Im Gemeindeseelsorgerischen Leben sieht das schon anders aus.

    ehemals katholischer Pfarrer, nunmehr Hohepriester der Gemeinschaft des schwarzen Sterns.

  • Der Gemeindepriester stellt sich, wenn man so will, nicht nur ganz in den Dienst Gottes, sondern auch noch ganz in den Dienst der Gemeinde. Ein Familienleben ist damit beinahe noch schwieriger zu vereinbaren.

    Johannes Anasthasius Kardinal Hartung :bischof:
    Patriarch von Königsberg
    Primas von Turanien

  • Meine Herren, gut und schön. Aber die Begründung scheint mir recht dürftig. Völlig in den Dienst des Herrn und der Gemeinde stellen klingt für mich nach einem ausweichenden Allgemeinplatz. Auch gehen Sie kaum auf den von mir zumindest behaupteten Widerspruch mit unserer modernen Gesellschaftsordnung ein.
    Ich will es Ihnen mal etwas anders verdeutlichen: Ich stehe mehreren Behörden mit vielen Beschäftigten vor. Und als Dienstherr, vereinfacht Arbeitgeber, habe ich mich an gewisses Recht zu halten. Meine Forderungen an die Beschäftigten dürfen nicht außer Verhältnis zu deren Aufgaben stehen. Ich kann (und möchte) zum Beispiel einer jungen Inspektoranwärterin nicht verbieten ein Kind zu bekommen. Einem Polizisten kann ich wegen des Schichtdienstes nicht verbieten eine Partnerschaft einzugehen.
    Nein, vielmehr ist es unsere und meine Aufgabe den eigenen Lebensentwurf und die Lebensführung meiner Bediensteten zu schützen und zu fördern, durch gleitende Arbeitszeiten, Telearbeit von Zuhause usw.
    Das war vor einigen Jahren undenkbar, heute ist es sogar geboten.
    Eine solche Mitarbeiter orientierte und entwicklungsbezogene Diskussion vermisse ich bisher.
    Oder habe ich diese nur verpasst?

  • Dass Sie Ihre Angestellten so fördern, ehrt Sie. Wir als Kirche können das nur unterstützen. Auch unseren nichtgeistlichen Mitarbeitern kommen wir, wo immer möglich, entgegen. Aber ein Priester ist eben kein normaler Arbeitnehmer. Er folgt seiner Berufung, nicht bloß einem Arbeitsvertrag. Da ist Teilzeit einfach nicht denkbar. Das Priestertum verlangt völlige Hingabe. Das ist wie bei der Föderationsarmee: Ihre Soldaten können ja auch nicht sagen, ihre tarifvertragliche Arbeitszeit sei bereits erfüllt, wenn der Feind vor den Toren steht.

    Johannes Anasthasius Kardinal Hartung :bischof:
    Patriarch von Königsberg
    Primas von Turanien

  • Mal abgesehen davon, dass der Freistaat keine Armee unterhält - ein Soldat ist ein Arbeitnehmer im weiteren Sinne. Das Arbeitsrecht kommt auch bei ihm zur Anwendung. Er wird sogar durch sein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zur Armee noch weiter geschützt, als ein normaler Arbeitnehmer im Land.
    Inwieweit wurde eine grundsätzliche Debatte über die Vereinbarkeit des Zölibats mit unserer modernen Gesellschaft geführt? Und wenn nein, warum nicht?

  • Ein trefflicher Vergleioch.


    Es lässt sich noch härter Formulieren: Im normalen Arbeitsleben besteht selbstredend Freiheit für alle. Aber jetzt versuchen Sie mal zu fordern dass ein Christ Imam werden darf, oder ein jüdischer Zeitgennosse Papst. Si verstehen sicher dass das nicht gehen kann.

    ehemals katholischer Pfarrer, nunmehr Hohepriester der Gemeinschaft des schwarzen Sterns.

  • Sie fragen, verehrter Kanzler Abeken, nach der Vereinbarkeit des Zölibats mit der modernen Gesellschaft. Ich drehe die Frage um und frage Sie: Weshalb sollte das Zölibat nicht mit der modernen Gesellschaft vereinbar sein?

    Johannes Anasthasius Kardinal Hartung :bischof:
    Patriarch von Königsberg
    Primas von Turanien

  • Diese Frage stellen sich wahrscheinlich nur Sie, Eminenz.


    Diese Frage sollten Sie vielleicht einer Klasse Oberschüler stellen. Sie wären überrascht, welche Antworten Sie bekämen.

  • Nun bin ich Kanzler und nicht Theologe. Ich kann mich hier nur zur rechtlichen und staatlichen Ansicht äußern. Wenn Sie eine theologische Einordnung wünschen, müssen Sie auf einen Theologen zurück greifen.

  • Sind Sie nicht das Ansicht dass die Kirche ihre Regeln selbst aufstellen darf? Wahlfreiheit besteht ja durchaus: Niemand wird gezwungen in den Dienst Gottes zu treten

    ehemals katholischer Pfarrer, nunmehr Hohepriester der Gemeinschaft des schwarzen Sterns.