Wahl zur Nationalversammlung / Anwendbarkeit von Gesetzen
Bitte um Rechtsgutachten
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter Saxburger,
am Mittwoch, 8. März 2017, hat Präsidentin Sigrid Sigurdsdottir das Erste Gesetz zur Änderung des Föderationswahlgesetzbuchs im Gesetz- und Verordnungsblatt der Föderation verkündet. Eine Neuverkündung des geänderten Föderationswahlgesetzbuchs am folgenden Tag unterblieb jedoch. Nun endet spätestens am 12. März 2017 um 18 Uhr die Wahl zur Nationalversammlung. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Wahl gemäß Paragraf 5 Absatz 5 Wahlgesetzbuch sogar früher beendet wird. Unter Umständen wird also die Wahl beendet, bevor das geänderte Wahlgesetzbuch neu verkündet wird. Welche Fassung des Föderationswahlgesetzbuchs ist also anzuwenden? Je nachdem, ob die zuletzt verkündete alte Fassung oder die noch nicht verkündete neue Fassung zur Anwendung kommt, ergibt sich eine andere Stimmenverteilung in der Nationalversammlung.
Mit der Bitte um ein entsprechendes Rechtsgutachten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Sigurd Thorwald
Wahlleiter