Föderationsordensgesetz

  • Gesetz über die Orden und Ehrenzeichen der Föderation
    - Föderationsordensgesetz (FOG) -


    § 1 – Auszeichnungszweck
    Orden und Ehrenzeichen dienen der Auszeichnung von natürlichen Personen, die sich um die Turanische Föderation im Allgemeinen oder um eine bestimmte Sache verdient gemacht oder in einer bestimmten Tätigkeit besondere Verdienste erworben haben.


    § 2 - Orden
    (1) Orden der Föderation werden durch eine Verordnung des Generaladministrators gestiftet, die das Aussehen des Ordens und die Bedingungen der Verleihung regelt.
    (2) Orden werden vom Generaladministrator verliehen. Er kann das Recht der Verleihung delegieren.
    (3) Die Stiftungsverordnung kann festlegen, dass die Zahl der Personen, die gleichzeitig Träger des Ordens (Inhaber) sind, begrenzt ist. Sie kann ferner festlegen, dass der Orden nur für bestimmte Personenkreise verliehen werden kann.


    § 3 - Ehrenzeichen
    (1) Ehrenzeichen der Föderation werden vom Generaladministrator, dem Präsidenten der Föderation, der Föderationsregierung, der Nationalversammlung oder einer der Föderation zugehöriger Körperschaft öffentlichen Rechts gestiftet und verliehen. Bei der Stiftung sind das Aussehen des Ehrenzeichen und die Bedingungen der Verleihung zu regeln.
    (2) Wird ein Ehrenzeichen nicht vom Generaladministrator gestiftet, so bedarf die Stiftung der ausdrücklichen Zustimmung des Generaladministrators.
    (3) Ehrenzeichen können zeitlich begrenzt verliehen werden.


    § 4 - Rechte des Inhabers; Strafbarkeit
    (1) Träger von Orden oder Ehrenzeichen (Inhaber) sind berechtigt, den verliehenen Orden beziehungsweise das verliehene Ehrenzeichen öffentlich zu tragen und den Besitz und den Grund der Verleihung des Ordens oder Ehrenzeichens öffentlich zu machen.
    (2) Wer einen Orden oder ein Ehrenzeichen unbefugt trägt oder den Besitz eines Ordens oder Ehrenzeichens öffentlich macht, ohne den Orden beziehungsweise das Ehrenzeichen zu besitzen, macht sich strafbar. Die Höhe der Strafe bestimmt ein Föderationsgesetz.


    § 5 - Niederlegung
    (1) Orden und Ehrenzeichen können von ihrem Träger jederzeit ohne Angabe von Gründen an die verleihende Einrichtung zurückgegeben werden.
    (2) Mit der Rückgabe erlischt das Recht, den Orden beziehungsweise das Ehrenzeichen öffentlich zu tragen und den Besitz des Ordens oder Ehrenzeichens öffentlich zu machen.


    § 6 - Aberkennung
    Ein Orden oder Ehrenzeichen kann durch ein Gericht aberkannt werden, wenn der Träger des Ordens oder Ehrenzeichens wegen einer Straftat im Sinne des Strafgesetzbuchs verurteilt wurde.


    § 7 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


    Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu?


    [ ] JA
    [ ] NEIN
    [ ] ENTHALTUNG


    Die Abstimmung endet spätestens am 9. Juli 2017 um 12 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.


    Bitte beachten Sie, wenn Sie abstimmen, dass aus Ihrem Abstimmverhalten eindeutig hervorgehen muss, ob Sie nur für sich abstimmen oder stellvertretend für Ihre Wahlliste. Stimmen Sie für Teile Ihrer Wahlliste ab, ist eindeutig zu kennzeichnen, wie viele Stimmen Sie abgeben und für wen Sie sie abgeben.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu?


    [33] JA
    [ ] NEIN
    [ ] ENTHALTUNG


    Die Abstimmung endet spätestens am 9. Juli 2017 um 12 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.

  • Für die gesamte Wahlliste "Soziales Turanien":


    Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu?


    [x] JA
    [ ] NEIN
    [ ] ENTHALTUNG


    Die Abstimmung endet spätestens am 9. Juli 2017 um 12 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Gemeinsame Stimmabgabe der Liste F.L.D.


    Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzsentwurf zu?


    [33] JA
    [ ] NEIN
    [ ] ENTHALTUNG


    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Für die *Bürgerliste - Freie Liberale*



    Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzsentwurf zu?


    [20] JA
    [ ] NEIN
    [ ] ENTHALTUNG

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch beende ich die Abstimmung vorzeitig, da ein eindeutiges Ergebnis feststeht. Es wurden 145 gültige Stimmen abgegeben. Alle lauteten auf JA. Damit hat das Hohe Haus dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Der Generaladministrator ist angehalten, es zeitnah nach Ablauf der Einspruchsfrist des Föderationsrats zu verkünden.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon