Jolanda Droste bittet um nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis I/2018 gemäß Artikel 17 Abs. 1 Volksgesetzbuch. Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Ich leite daher die Abstimmung ein. Bitte beachten Sie, wenn Sie abstimmen, dass aus Ihrem Abstimmverhalten eindeutig hervorgehen muss, ob Sie nur für sich abstimmen oder stellvertretend für Ihre Wahlliste. Stimmen Sie für Teile Ihrer Wahlliste ab, ist eindeutig zu kennzeichnen, wie viele Stimmen Sie abgeben und für wen Sie sie abgeben.
Stimmen Sie der nachträglichen Aufnahme von Jolanda Droste in das Wählerverzeichnis gemäß § 17 Abs. 1 des Volksgesetzbuches der Turanischen Föderation zu?
[ ] JA
[ ] NEIN
[ ] ENTHALTUNG
Die Abstimmung endet spätestens am 1. April 2018 um 18 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.