Freudig wartet die neue Gesetzessprecherin auf ihre Gäste:Arnar Sveinsson, Arndis Ivarsdottir, Bodo Smidbjørgson ,Leifur Ragnar Arngrímsson
Amtsräume des Lögmaður
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blättert in ein paar Aktenordnern ihres Vorgängers während sie wartet, und überlegt wie ihre Vorstellungen für Vestrejya zum föderalen Recht passen.
Merkwürdig, wo nur die Männers bleiben.
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liest derweil die Verfassung und bleibt an einer Stelle hängen
ZitatArtikel 47
Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung in folgenden Bereichen:
1. die Landesverfassung;
2. das Landeswahlrecht;
3. die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Landes stehenden Personen und die Landesverwaltung;
4. der Landeshaushalt;
5. die Landessteuern;
6. die Landespolizei;
7. der Brandschutz, die Hilfeleistung und das Rettungswesen;
8. das Straßenwesen der Länder und das regionale Transportwesen;
9. die kommunale Selbstverwaltung;
10. das Kulturwesen;
11. die regionale Wirtschaftsförderung;
12. die Orden und Ehrenzeichen der Länder."
Artikel 47a
Unbeschadet des Artikels 47 kann die Föderation in folgenden Bereichen einen gesetzlichen Rahmen schaffen, an den die Länder gebunden sind:
1. der Brandschutz, die Hilfeleistung und das Rettungswesen;
2. das Straßenwesen der Länder und das regionale Transportwesen;
3. die kommunale Selbstverwaltung.
DAS ist ja interessant!Da lässt man die Länder werkeln und wenn es Turan nicht gefällt, wirds kassiert??Da bin ich mal gespannt was mein Vorgänger dazu sagt.
Gut das mir das als Präsidentin nicht aufgefallen ist.
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Klopft an die Tür.
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kommt einen Augenblick nach Leifur vor dem Büro an
Hallo Herra Leifur. Das passt ja gut, dass wir uns gemeinsam bei der neuen Landeschefin vorstellen. Wie geht es Ihnen?
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Ó... Herra Arnar! Halló!
Mir geht es ausgezeichnet. Engin ástæða til að kvarta. Und selbst?
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hört Stimmen, in Vestrejya nicht unüblich, in einem gewissen Alter auch und brummelt ihr übliches:
Já, hver er þarna? -
Öffnet die Tür und gibt Herra Arnar durch eine Geste zu verstehen, dass er ihm den Vortritt lässt.
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steht lächelnd auf
Oh wie schön meine Herren.Kommen sie doch rein - mögen sie beide Tee, selbstgemachten Skúffukaka oder eher die Kókoskúlur?
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bedankt sich mit einem Kopfnicken bei Arngrimsson für den gewährten Vortritt und geht in das Büro
Hafa góðan dag frú Sigrid. Danke für die Einladung zu diesem Gespräch.
Sehr gern würde ich einen Tee nehmen und als ausgemachter Süßigkeitenliebhaber kann ich natürlich den Pralinen nicht widerstehen.
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Einen Tee und einen Skúffukaka, bitte.
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Sehr schön, dann eröffne ich mal das Kaffee ach Nein - Sigrids Teekränzchen.
Es ist ein summen zu hören während sie mit Tellern klappert, den Tisch deckt, an der Teemaschine fummelt und passende Kuchenstücke schneidet, die Portionen auf die Teller drapiert und für Arnar erstmal 3 Pralinen auf den Teller legt.
Milch, Zucker meine Herren ?
brummelt es durch den Raum
Ach ich bring mal beides mit.
wieder Geklapper, Schrank auf Schrank zu...Kühlschrank auf Kühlschrank zu.
bedankt sich mit einem Kopfnicken bei Arngrimsson für den gewährten Vortritt und geht in das Büro
Hafa góðan dag frú Sigrid. Danke für die Einladung zu diesem Gespräch.
Sehr gern würde ich einen Tee nehmen und als ausgemachter Süßigkeitenliebhaber kann ich natürlich den Pralinen nicht widerstehen.
So Bitte sehr die kleinen Hüftbomben für Sie.
Einen Tee und einen Skúffukaka, bitte.
Bitte schön - der Schokokuchen für Sie.
Setzen wir uns doch - der Tee braucht noch etwas.
wie aufs Stichwort fängt die Teemaschine an zu zischen und röchelnde Geräusche von sich zu geben.
Oha, die muss Gudridur mal entkalken.Wo steckt die überhaupt wieder?!
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Nachdem Milch und Zucker auf dem Tisch stehen giesst sie den Tee ein und setzt sich dann auch.
So meine Herren, lassen wir es uns schmecken, bevor ich loslege.
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Þakka þér, Frú Sigrid.
Futtert und trinkt genüsslich.
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Schön, das es Ihnen schmeckt Herra Leifur. Ich denke mal mit Arndis Ivarsdottir und Bodo Smidbjørgson ist wohl nicht mehr zu rechnen, nunja dann bleibt es bei dem kuscheligen Trio.
Ich habe nämlich mit dieser süssen Einladung ein Attentat auf Sie beide vor.
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hat auch schon von seinem Tee geschlürft und ein zwei Pralinen gekostet und wird hellhörig bei dem angekündigten "Attentat"
Nun werte Frú Sigrid, was haben Sie denn mit uns beiden vor?
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Nun Herra Arnar, Herra Leifur ich würde schon gern in meiner Amtszeit in Vestrejya einige Gesetze/Verordnungen entwickeln zB. zum Umweltschutz, Infrastruktur, Nahverkehr etc. und dabei brauche ich fachkundige Unterstützung.Hier herrscht in diesen Punkten eher eine *WildWest Kultur* - theoretisch/praktisch kann hier jeder irgendwo was bauen, verbuddeln in den Wald oder Seen werfen und unsere Küsten leer fischen.
Das muss natürlich so passieren, das uns nicht Turan dazwschen funkt, denn die Kompetenzen der Länder sind in einem sehr engen Korsett.
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kramt die Verfassung 11/2013 raus
Verfassung der Republik Neuturanien
Stjórnarskrá Lýðveldisins Vestreyjas
Artikel 1
Die Republik Neuturanien (Lýðveldið Vestreyja) ist ein Land der Turanischen Föderation (Turanlenska Sambandsríkið). Alle Staatsgewalt geht von den Bürgern der Republik aus. Bürger (Ríkisborgari) im Sinne dieser Verfassung ist, wer die Staatsangehörigkeit der Turanischen Föderation besitzt und im Wählerverzeichnis (Kjörskráin) der Republik Neuturanien registriert ist.
Artikel 2
Gesetzgeberische Körperschaft und kollektives Staatsoberhaupt der Republik Neuturanien ist das Allthing (Alþingi). Es besteht aus allen Bürgern der Republik.
Artikel 3
Den Vorsitz im Allthing führt der Gesetzessprecher (Lögmaður). Er wird vom Allthing aus dessen Reihen mit Stimmenmehrheit für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Das Allthing kann jederzeit mit Stimmenmehrheit einen neuen Gesetzessprecher wählen.
Artikel 4
Der Gesetzessprecher führt die Geschäfte des Allthings. Als Erster Minister (Forsætisráðherra) sitzt er der Regierung (Ríkisstjórn) vor und vertritt die Republik bei der Turanischen Föderation. Er ernennt und entlässt die Minister (Ráðherra) der Regierung und benennt einen von ihnen als Stellvertreter.
Artikel 5
Der Gesetzessprecher und die Minister leisten bei ihrem Amtsantritt folgenden Eid:
"Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze und die kulturelle Vielfalt der Republik Neuturanien zu achten, die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben."
Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung hinzugefügt werden. Er kann ganz oder teilweise in vestreyischer Sprache geleistet werden.
Artikel 6
Jeder Bürger der Republik kann beim Allthing Gesetzesvorlagen einbringen.
Artikel 7
Das Allthing fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern nichts anderes bestimmt ist. Gefasste Beschlüsse treten am Tag nach dem Beschluss in Kraft. Der Gesetzessprecher ist angehalten, sie zeitnah zu verkünden.
Artikel 8
Gesetze von besonderer Wichtigkeit können vom Allthing in den Verfassungsrang erhoben werden. Dies bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der Stimmen des Allthings. Solche Gesetze können nur durch Dreiviertelmehrheit geändert, ergänzt oder außer Kraft gesetzt werden.
Artikel 9
Die Rechtsprechung auf dem Staatsgebiet der Republik Neuturanien obliegt dem Landesgericht (Landsdómur). Die Richter (Dómari) des Landesgerichts werden vom Allthing auf Lebenszeit berufen. Bei ihrem Amtsantritt leisten sie den in Artikel 5 vorgesehenen Eid. Richter kann nicht sein, wer der Regierung der Republik angehört.
Artikel 10
Das Landesgericht ist zuständig
1. als Erstinstanz gemäß der Gerichtsverfassung der Turanischen Föderation,
2. bei Streitfällen um die Auslegung dieser Verfassung und weiterer Gesetze im Verfassungsrang,
3. bei Streitfällen um die Vereinbarkeit von Gesetzen der Republik oder Handlungen der Regierung mit dieser Verfassung und weiteren Gesetzen im Verfassungsrang,
4. in weiteren, durch Gesetz bestimmten Fällen.
Artikel 11
Das Landesgericht kann den Gesetzessprecher oder einen Minister wegen Verfassungsbruchs des Amtes entheben. Eine Amtsenthebung kann nur auf Antrag des Allthings geschehen. Ein solcher Antrag bedarf mindestens der Zustimmung von einem Viertel der Stimmen des Allthings.
Artikel 12
Sind keine Richter berufen, tritt der Oberste Gerichtshof der Föderation an die Stelle des Landesgerichts.
Artikel 13
Bis zur Wahl des Gesetzessprechers übt dessen Amt der Vorsitzende der Verfassunggebenden Landesversammlung aus. Er trägt dafür Sorge, dass das Allthing binnen 14 Tagen nach Inkrafttreten dieser Verfassung erstmals zusammentritt und einen Gesetzessprecher wählt.
Artikel 14
Bis zu einer weitergehenden gesetzlichen Regelung sind im Wählerverzeichnis alle Bürger der Turanischen Föderation (Haupt- und Zweitidentitäten) registriert, die ihren dauerhaften Wohnsitz auf dem Staatsgebiet der Republik Neuturanien haben.
Artikel 15
Diese Verfassung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem ihr die Verfassunggebende Landesversammlung zugestimmt hat. Sie gilt so lange, bis eine neue Verfassung in Kraft tritt, die das Allthing mit Zustimmung von drei Vierteln seiner Mitglieder beschlossen hat.