Republik Schwion
Landesversammlung
Hiermit berufe ich die Landesversammlung zu ihrer dreißigsten Sitzung
am 30.10.2018 in den Republikanischen Palast in Setterich a.d. Swine ein.
Tagesordnung
1. Wahl des Landeshauptmanns nach Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung.
Weitere Tagesordnungspunkte sind nach der genannten Verfassungsbestimmung für diese Sitzung nicht zulässig.
Wahlvorschläge für das Amt des Landeshauptmanns sind gem. § 2 (2) LVersG
bis zum 29.10.2018 hier öffentlich anzuzeigen.
Setterich an der Swine, 25.10.2018
Präsident der Landesversammlung