Sitzungsperiode II/2020

  • Stimmen Sie dem Gesetz über das Allthing in der vorliegenden Fassung zu?


    [X] Ja / Já

    [ ] Nein / Nei

    [ ] Enthaltung / Forföll

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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  • Da alle stimmberechtigten Mitglieder des Allthing ihr Votum abgegeben haben, beende ich die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest.


    Das Gesetz über das Allthing wurde einstimmig angenommen.

    Ich werde das Gesetz unverzüglich heute noch verkünden. Es tritt dann am morgigen Tag in Kraft.

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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  • Stimmen Sie dem Gesetz über das Allthing in der vorliegenden Fassung zu?


    [x ] Nein / Nei


    Ich möchte das es ins Protokloll aufgenommen wird !!

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Frú Sigrid, es tut mir ja leid, wenn ich Sie ein weiteres mal enttäuschen muss, aber zum einen wüsste ich nicht, in welches "Protokoll" ich Ihre Willensäußerung aufnehmen sollte und zum anderen besitzen Sie Sie immer noch kein Stimmrecht im Allthing, da Sie mangels Eintragung ins aktuell gültige Wählerverzeichnis derzeit kein Mitglied des Allthing sind.


    Mit dem von der erforderlichen Mehrheit der Mitglieder des Allthing verabschiedeten und am 16.12.2020 in Kraft getretenen neuen Allthing-Gesetz eröffnet sich Ihnen die Möglichkeit, eine außerordentliche Eintragung in das aktuell gültige Wählerverzeichnis zu erreichen und damit die Möglichkeit zur Teilnahme an der Wahl des Gesetzessprechers und zur Kandidatur für das Amt zu bekommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die stimmberechtigten Mitglieder des Allthing, also herra Leifur und ich bereit sind, Sie auf Ihren entsprechenden Antrag nach § 5 Absatz 5 des Allthing-Gesetzes noch echtzeitig in das Wählerverzeichnis aufzunehmen und Ihnen sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht noch für die anstehende Wahl des Gesetzessprechers zukommen zu lassen. Aus diesem Grund habe ich übrigens die Fristen zu dieser Wahl auch verlängert und verschoben.


    Nur kann dies alles nur geschehen, wenn Sie, werte frú Sigrid unverzüglich erst einmal den entsprechenden Antrag stellen. Über diese Hürde müssen Sie schon selbst gehen. Darüber können herra Leifur und ich Sie nicht auch noch heben.

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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  • Sehr schön , und kein Grund überheblich zu werden.

    Ich beanspruche

    Artikel 2, Artikel 4 für mich.

    Doch wenn § 5 Absatz 5 des Allthing-Gesetzes sein soll, dann beatrage ich die Aufnahme in das Wählerverzeichnis 2020.


    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Frú Sigrid, es tut mir ja leid, wenn ich Sie ein weiteres mal enttäuschen muss, aber zum einen wüsste ich nicht, in welches "Protokoll" ich Ihre Willensäußerung aufnehmen sollte und zum anderen besitzen Sie Sie immer noch kein Stimmrecht im Allthing, da Sie mangels Eintragung ins aktuell gültige Wählerverzeichnis derzeit kein Mitglied des Allthing sind.

    ihre Überheblichkeit überhöre ich Herra Arnar..Sie sind ein ehrenwerter Mann.Als Lögmaður ob im Dienst oder nicht, habe ich Gehör im Volk.Wollen Sie meine Erkrankung gegen mich wenden?

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Elsku konan mín Sigrid,


    wenn Sie meine gesetz- und verfassungsmäßige Verfahrensweise in Ihrem Fall und meine Unterstützung für Sie zum Ermöglichen einer gesetz- und verfassungsgerechte Kandidatur als Überheblichkeit ansehen, kann ich das nur mit Bedauern zur Kenntnis nehmen. Weder ich noch irgend ein anderes Mitglied dieses Hauses will Ihnen Ihre persönlichen Umstände anlasten oder gegen Sie verwenden. Ganz im Gegenteil. Wir haben während Ihrer Abwesenheit, in welcher das Leben in Neuturanien auch weiter gehen musste und weiter ging, neben einer neuen Verfassung eben auch mit dem neuen Allthing-Gesetz erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass sich Bürger unseres Landes, welche in dem recht knappen Zeitraum für die Registrierung in ein Wählerverzeichnis, aus welchen Gründen auch immer, verhindert sind nachträglich eintragen lassen können. Und wenn ich Sie auf diese Möglichkeit einer außerordentlichen Eintragung, die nun mal Voraussetzung für das Amt des Gesetzessprechers als auch für die Stimmberechtigung im Allthing ist, hinweise, kann ich beim besten Willen keine Überheblichkeit erkennen.


    Und um einmal eine persönliche Bemerkung anzubringen; den ganzen Aufwand mit Fristverschiebung betreffend die Wahl, ja selbst die Aufnahme der Möglichkeit einer Nach-Registrierung in das Allthing-Gesetz wurde fast ausschließlich mit Blick auf Ihre Person betrieben.

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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  • Kæru dömur mínar og herrar


    frú Sigrid Sigurdsdottir hat gemäß § 5 Absatz 5 Allthing-Gesetz einen Antrag auf außerordentliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt. Über diesen Antrag hat das Allthing zu entscheiden.


    Gemäß § 7 Allthing-Gesetz hat grundsätzlich jedem Beschluss eine Ausspreche vorauszugehen, die ich hiermit eröffne. Die Aussprache dauert grundsätzlich 48 Stunden und wird von mir beendet, wenn ich keinen weiteren Gesprächsbedarf sehe. An dieser Stelle möchte ich gleich mitteilen, dass meinerseits kein Gesprächsbedarf besteht. Wie das bei herra Leifur aussieht, kann und sollte er vielleicht kurzfristig kundtun.


    Frú Sigrid,


    gemäß § 7 Absatz 2 Allthing-Gesetz haben Sie das erste Wort. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, das auch Sie als Antragsteller nach § 7 Absatz 3 Satz 2 des Allthing-Gesetzes das Recht haben, das Ende der Aussprache zu beantragen.

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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  • Herra Leifur, wenn auch Sie keinen Gesprächsbedarf sehen weil der Antrag aus meiner Sicht eindeutig ist und auch keiner weiteren Erörterung bedarf, kann ich die Aussprache auch vorzeitig beenden und über den Antrag abstimmen lassen, was ich hiermit tue.


    Bitte stimmen Sie jetzt ab.


    Stimmen Sie der außerordentlichen Aufnahme von Sigrid Sigurdsdottir in das Wählerverzeichnis zu?


    [ ] Ja / Já

    [ ] Nein / Nei

    [ ] Enthaltung / Forföll

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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  • Stimmen Sie der außerordentlichen Aufnahme von Sigrid Sigurdsdottir in das Wählerverzeichnis zu?


    [X] Ja / Já

    [ ] Nein / Nei

    [ ] Enthaltung / Forföll

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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  • Stimmen Sie der außerordentlichen Aufnahme von Sigrid Sigurdsdottir in das Wählerverzeichnis zu?


    [x] Ja / Já

    [ ] Nein / Nei

    [ ] Enthaltung / Forföll

    Leifur Ragnar Arngrímsson
    Forseti der Bewegung "Þjóðvaki" (Volkserwachen)


    Insulare Zweit-ID

  • Da alle stimmberechtigten Mitglieder des Allthing ihr Votum abgegeben haben, beende ich die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest.


    Das Allthing hat dem Antrag von Sigrid Sigurdsdottir auf außerordentliche Aufnahme in das aktuelle Wählerverzeichnis zugestimmt.

    Sie wird mit sofortiger Wirkung in das Wählerverzeichnis aufgenommen..

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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  • Ich Danke den beiden anwesenden Herren aufrichtig, und erkenne den sehr guten Willen.Ich entschuldige mich, wenn meine Worte etwas rüde erschienen.Auch wenn das vieleicht etwas unangebracht erscheint - ich liebe mein Land und das kann ich auch ohne das 1. Amt in Vestreyja.Sollte die Wahl also nicht zu meiner Freude enden, biete ich meine Hilfe gerne zum Wohle des Landes an.

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.