Auf eine glorreiche Zukunft Genossen!
Komitee zur Vorbereitung der Gründung der Nationalen Demokratischen Front
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Auf die Zukunft!
Sollen wir zur Unterzeichnung schreiten?
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Sehr gerne.
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Vereinbarung über die Gründung
der Nationalen Demokratischen Front
Artikel 1
1. Die Sozialistische Volkspartei Flandriens, die Liga für Nationale Verteidigung und der Dienst für Flandrien bilden gemeinsam die Nationale Demokratische Front. Die Mitgliedsorganisationen bleiben rechtlich eigenständig, können sich aber von der Front in Rechtsgeschäften vertreten lassen.
2. Weitere Organisationen können der Front beitreten, wenn sie sich zu dieser Vereinbarung und ihren Inhalten bekennen und der Zentralrat der Nationalen Demokratische Front dem Beitrittsbegehren mit der Mehrheit seiner Mitglieder zustimmt.
Artikel 2
1. Die Nationale Demokratische Front ist ein Verbund der staatsbejahenden Kräfte der Flandrischen Demokratischen Republik. Sie bekennt sich zur Stärkung des patriotischen demokratischen Sozialismus in Flandrien und widmet sich dessen weiterem Aufbau.
2. Auf die unter Punkt 1 genannten Ziele wirkt die Nationale Demokratische Front auch über ihre Mitgliedsorganisationen hin.
3. Die Nationale Demokratische Front bekennt sich zur flandrischen Nation und zur Völkerverständigung mit den freien Nationen der Welt, insbesondere mit den sozialistischen Staaten. Im Kontakt mit dem Brudervolk in Münchberg wirkt sie auf die Beseitigung bestehender Vorurteile und Kontaktbeschränkungen hin.
Artikel 3
1. Die Nationale Demokratische Front tritt zur Volkswahl mit einem Einheitswahlvorschlag an. Der Wahlvorschlag muss vom Zentralrat gebilligt sein.
2. Die Zusammensetzung des Wahlvorschlags muss die Mitgliedsorganisationen gemäß ihrer Stimmenzahl im Zentralrat berücksichtigen.
Artikel 4
1. Oberstes Organ der Nationalen Demokratischen Front ist der Zentralrat. In ihm haben alle Mitgliedsorganisationen Sitz und Stimme. Sie entsenden die Mitglieder gemäß den eigenen satzungsmäßigen Bestimmungen für ein Jahr. Die Stimmenzahl bemisst sich nach der Mitgliederstärke der Mitgliedsorganisationen. Parteien steht mindestens die Hälfte der Stimmenzahl zu. Die beiden Gründungsparteien haben stets dieselbe Stimmenzahl.
2. Solange der Nationalen Demokratischen Front nur die in Artikel 1 Punkt 1 genannten Mitgliedsorganisationen angehören, setzt sich der Zentralrat wie folgt zusammen:
Sozialistische Volkspartei Flandriens: 40 Stimmen
Liga für Nationale Verteidigung: 40 Stimmen
Dienst für Flandrien: 20 Stimmen.
Treten weitere Organisationen der Front bei, so bestimmt der zum Zeitpunkt des Beitritts bestehende Zentralrat die neue Zusammensetzung.
3. Der Zentralrat wird rechtlich und nach außen hin von seinem Präsidium vertreten. Das Präsidium hat drei Mitglieder, die in getrennter Abstimmung vom Zentralrat gewählt werden. Der Zentralrat bestimmt den Vorsitzenden des Präsidiums.
Unterzeichnet und damit nach vorheriger Zustimmung aller Gründungsmitglieder am XX. XXXX 2021 in Marcksfurth.
Für die Sozialistische Volkspartei Flandriens
Für die Liga für Nationale Verteidigung
Für den Dienst für Flandrien
Erich Wolff
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Wartet auf die Unterzeichnung der beiden Genossen.
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Wartet nur noch auf Genosse Esau.
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Unterschreibt ebenfalls.
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Erhebt sein Glas.
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Hebt sein Glas ebenfalls.
Genossen, es lebe die Nationale Demokratische Front!
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Auf unser sozialistisches Vaterland, die Flandrische Demokratische Republik!
Vorwärts immer, rückwärts nimmer!
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Applaudiert.
Auf uns Genossen!
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Wie gehen wir weiter vor Genossen?
Blickt Richtung Genosse Esau.
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Wir werden das Volk zur Wahlurne rufen. Und parallel wie besprochen die Kontakte zum Ausland auf- und ausbauen.
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Jawohl Genosse.
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Sie übernehmen die Kontakte zum Ausland, Genosse Generaloberst?
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Jawohl, Genosse Staatratsvorsitzender.