Meine Herren, ich danke Ihnen für Ihre Anmerkungen, die mir zeigen, dass Ihnen die Rechte unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Herzen liegen. Wir ziehen da am selben Strang. Und ich möchte hinzufügen: Wir ziehen da auch mit der gesamten Föderationsregierung an einem Strang.
Nun zu Ihren inhaltlichen Anfragen. Beginnen möchte ich mit der Pausenregelung. Wir reden hier von einer Mindestfestlegung, die dazu dient, dem Angestellten eben ein vertretbares Mindestmaß an Pausenzeit zu ermöglichen. Und zwar bedingungslos. Natürlich kann jedes Unternehmen auch 45 oder 60 Minuten Pause gewähren, um ein Beispiel zu nennen. Im öffentlichen Dienst der Föderation etwa ist die Pause in aller Regel eine Stunde lang. Was Ihren Vorschlag einer gestaffelten Pausenzeit angeht, scheinen Sie den Gesetzentwurf falsch zu verstehen. Dort steht ja gerade, dass nach jeweils sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten einzulegen ist. Wer also 14 Stunden arbeiten muss – das ist zugleich die verbindliche tägliche Höchstdauer -, macht mindestens zweimal 30 Minuten Pause, insgesamt also 60 Minuten.
Der Idee eines Mindestlohns stehe ich grundsätzlich sehr aufgeschlossen gegenüber. Faktisch haben wir aber spätestens mit diesem Gesetz einen Mindestlohn: Er beträgt 80 Prozent des Tariflohns jener Branche, in der gemäß Tarifvereinbarung der geringste Lohn gezahlt wird. Hier sind wir natürlich mitten drin in der Diskussion um die Allgemeingültigkeit von Tarifvereinbarungen. Sie fragen nicht ganz zu Unrecht, wer diese Allgemeingültigkeit denn festlegt. Das steht tatsächlich nicht explizit im Gesetz.
Hier darf ich auf das frühere Gesetz über die gesellschaftlichen Organisationen der Föderation verweisen. Zwar trat dies 2013 außer Kraft. Die durch das Gesetz gegründeten gesellschaftlichen Organisationen "Föderationsvereinigung der Turanischen Arbeitnehmer" und "Föderationsverband der Turanischen Wirtschaft" existieren jedoch noch immer als Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß Körperschaftsgesetzbuch. Sie handeln gemäß ihrer Satzung Tarifvereinbarungen aus.