ZitatOriginal von Novenius Titus
ZitatOriginal von Robin Schwarz
Hiiermit gebe ich, Robin Schwarz, meine Kandidatur bekannt.
Ein Präsident im Rat, sehr ungewöhnlich.
Irgendwie schon. Hat mich etwas überrascht.
ZitatOriginal von Novenius Titus
ZitatOriginal von Robin Schwarz
Hiiermit gebe ich, Robin Schwarz, meine Kandidatur bekannt.
Ein Präsident im Rat, sehr ungewöhnlich.
Irgendwie schon. Hat mich etwas überrascht.
ZitatOriginal von Robin Schwarz
Hiiermit gebe ich, Robin Schwarz, meine Kandidatur bekannt.
Sie können nicht für den Rat kandidieren, solange Sie Staatspräsident sind !
Ein Sitz im Rat würde einen Interessenkonflikt herbeirufen und ganz nebenbei gegen die Verfassung verstoßen :
Art. 19
Die Abgeordneten des Föderationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Jeder Bürger über 18 Jahren besitzt das Wahlrecht.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Thomas Gizblo
ZitatOriginal von Robin Schwarz
Hiiermit gebe ich, Robin Schwarz, meine Kandidatur bekannt.
Sie können nicht für den Rat kandidieren, solange Sie Staatspräsident sind !
Ein Sitz im Rat würde einen Interessenkonflikt herbeirufen und ganz nebenbei gegen die Verfassung verstoßen :
Art. 19
Die Abgeordneten des Föderationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Jeder Bürger über 18 Jahren besitzt das Wahlrecht.
Es ist vielleicht ein Interessenkonflikt. Aber inwiefern ist das verfassungswidrig? Inwiefern wäre er denn an Aufträge und Weisungen gebunden? (bin nur neugierig. hab noch nichts konkretes darüber gelesen)
ZitatOriginal von Diktatus Marius
Aber inwiefern ist das verfassungswidrig?
Ich persönlich empfinde das sehr wohl als Verfassungswidrig !
Herr Schwarz kann sich natürlich bewerben, sollte er aber tatsächlich gewählt werden, müßte sich das Gericht damit befassen ...
Ergänzung zu meinem letzten Beitrag. Es wäre immerhin ein Interessenkonflikt wenn der Präsident gleichzeitig Mitglied im Rat wäre. Dann könnte nämlich ein Ratsmitglied den Rat auflösen. Dies ist doch nicht "im Sinne des Erfinders".
ZitatOriginal von Thomas Gizblo
ZitatOriginal von Diktatus Marius
Aber inwiefern ist das verfassungswidrig?
Ich persönlich empfinde das sehr wohl als Verfassungswidrig !
Herr Schwarz kann sich natürlich bewerben, sollte er aber tatsächlich gewählt werden, müßte sich das Gericht damit befassen ...
Herr Thorwald war ebenfalls einmal zu kandidieren als er noch Präsident war. Er hat es zwr nicht getan, aber es gibt niemanden der die Gesetze besser kennt als er.
ZitatOriginal von Diktatus Marius
Ergänzung zu meinem letzten Beitrag. Es wäre immerhin ein Interessenkonflikt wenn der Präsident gleichzeitig Mitglied im Rat wäre. Dann könnte nämlich ein Ratsmitglied den Rat auflösen. Dies ist doch nicht "im Sinne des Erfinders".
Sie sagen es Herr Marius !
Und wenn es ganz "komisch" laufen sollte, wird er noch Ministerpräsident .... das hätte dann nicht mehr viel von einer Demokratie, sondern eher von einer Diktatur !
Und soweit wollen wir es doch nicht kommen lassen, oder ?
Und so ganz nebenbei würden jede Menge Konflikte mit bestehenden Gesetzen entstehen, u.a. dem Wahlgesetz ...
ZitatOriginal von Robin Schwarz
Herr Thorwald war ebenfalls einmal zu kandidieren als er noch Präsident war.
Bitte was ?
ZitatAlles anzeigenOriginal von Thomas Gizblo
ZitatOriginal von Diktatus Marius
Ergänzung zu meinem letzten Beitrag. Es wäre immerhin ein Interessenkonflikt wenn der Präsident gleichzeitig Mitglied im Rat wäre. Dann könnte nämlich ein Ratsmitglied den Rat auflösen. Dies ist doch nicht "im Sinne des Erfinders".
Sie sagen es Herr Marius !
Und wenn es ganz "komisch" laufen sollte, wird er noch Ministerpräsident .... das hätte dann nicht mehr viel von einer Demokratie, sondern eher von einer Diktatur !
Und soweit wollen wir es doch nicht kommen lassen, oder ?
Und so ganz nebenbei würden jede Menge Konflikte mit bestehenden Gesetzen entstehen, u.a. dem Wahlgesetz ...
Mit dem Führerprinzip sollten sie sich ja auskennen!
ZitatAlles anzeigenOriginal von Thomas Gizblo
ZitatOriginal von Diktatus Marius
Ergänzung zu meinem letzten Beitrag. Es wäre immerhin ein Interessenkonflikt wenn der Präsident gleichzeitig Mitglied im Rat wäre. Dann könnte nämlich ein Ratsmitglied den Rat auflösen. Dies ist doch nicht "im Sinne des Erfinders".
Sie sagen es Herr Marius !
Und wenn es ganz "komisch" laufen sollte, wird er noch Ministerpräsident .... das hätte dann nicht mehr viel von einer Demokratie, sondern eher von einer Diktatur !
Und soweit wollen wir es doch nicht kommen lassen, oder ?
Das ist relativ einfach zu ändern.
Art. 23 unserer Verfassung lautet wie folgt.
Art. 23
Der Präsident ist Staatsoberhaupt der Föderation Turanischer Republiken und Symbol der nationalen Einheit.
Um solche Möglichkeiten auszuschließen könnte man ihn ja ändern. Habe schon mal einen Änderungsvorschlag
Art. 23
(1)Der Präsident ist Staatsoberhaupt der Föderation Turanischer Republiken und Symbol der nationalen Einheit.
(2)Der Föderationspräsident darf weder der Regierung noch dem Föderationrate angehören
(3) Der Föderationspräsidentpräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Wobei man zumindest über Abs. 3 diskutieren könnte.
ZitatOriginal von Robin Schwarz
Mit dem Führerprinzip sollten sie sich ja auskennen!
VORSICHTIG HERR PRÄSIDENT !!!!!!!
ZitatAlles anzeigenOriginal von Robin Schwarz
ZitatAlles anzeigenOriginal von Thomas Gizblo
ZitatOriginal von Diktatus Marius
Ergänzung zu meinem letzten Beitrag. Es wäre immerhin ein Interessenkonflikt wenn der Präsident gleichzeitig Mitglied im Rat wäre. Dann könnte nämlich ein Ratsmitglied den Rat auflösen. Dies ist doch nicht "im Sinne des Erfinders".
Sie sagen es Herr Marius !
Und wenn es ganz "komisch" laufen sollte, wird er noch Ministerpräsident .... das hätte dann nicht mehr viel von einer Demokratie, sondern eher von einer Diktatur !
Und soweit wollen wir es doch nicht kommen lassen, oder ?
Und so ganz nebenbei würden jede Menge Konflikte mit bestehenden Gesetzen entstehen, u.a. dem Wahlgesetz ...
Mit dem Führerprinzip sollten sie sich ja auskennen!
Bei allem nötigen Respekt, aber was soll das heißen Herr Präsident?
ZitatAlles anzeigenOriginal von Diktatus Marius
Um solche Möglichkeiten auszuschließen könnte man ihn ja ändern. Habe schon mal einen Änderungsvorschlag
Art. 23
(1)Der Präsident ist Staatsoberhaupt der Föderation Turanischer Republiken und Symbol der nationalen Einheit.
(2)Der Föderationspräsident darf weder der Regierung noch dem Föderationrate angehören
(3) Der Föderationspräsidentpräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Wobei man zumindest über Abs. 3 diskutieren könnte.
Dieser Vorschlag würde zumindest unser Problem lösen ...
ZitatAlles anzeigenOriginal von Thomas Gizblo
ZitatAlles anzeigenOriginal von Diktatus Marius
Um solche Möglichkeiten auszuschließen könnte man ihn ja ändern. Habe schon mal einen Änderungsvorschlag
Art. 23
(1)Der Präsident ist Staatsoberhaupt der Föderation Turanischer Republiken und Symbol der nationalen Einheit.
(2)Der Föderationspräsident darf weder der Regierung noch dem Föderationrate angehören
(3) Der Föderationspräsidentpräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Wobei man zumindest über Abs. 3 diskutieren könnte.
Dieser Vorschlag würde zumindest unser Problem lösen ...
Ich höre da ein leises "aber" heraus.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Thomas Gizblo
ZitatAlles anzeigenOriginal von Diktatus Marius
Um solche Möglichkeiten auszuschließen könnte man ihn ja ändern. Habe schon mal einen Änderungsvorschlag
Art. 23
(1)Der Präsident ist Staatsoberhaupt der Föderation Turanischer Republiken und Symbol der nationalen Einheit.
(2)Der Föderationspräsident darf weder der Regierung noch dem Föderationrate angehören
(3) Der Föderationspräsidentpräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Wobei man zumindest über Abs. 3 diskutieren könnte.
Dieser Vorschlag würde zumindest unser Problem lösen ...
Áha, sie sind ein Verfassungsfeind!
ZitatAlles anzeigenOriginal von Robin Schwarz
ZitatAlles anzeigenOriginal von Thomas Gizblo
ZitatAlles anzeigenOriginal von Diktatus Marius
Um solche Möglichkeiten auszuschließen könnte man ihn ja ändern. Habe schon mal einen Änderungsvorschlag
Art. 23
(1)Der Präsident ist Staatsoberhaupt der Föderation Turanischer Republiken und Symbol der nationalen Einheit.
(2)Der Föderationspräsident darf weder der Regierung noch dem Föderationrate angehören
(3) Der Föderationspräsidentpräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Wobei man zumindest über Abs. 3 diskutieren könnte.
Dieser Vorschlag würde zumindest unser Problem lösen ...
Áha, sie sind ein Verfassungsfeind!
Oh man. So was aber auch!
Und wie belegen Sie dies???
ZitatAlles anzeigenOriginal von Diktatus Marius
ZitatAlles anzeigenOriginal von Robin Schwarz
ZitatAlles anzeigenOriginal von Thomas Gizblo
ZitatAlles anzeigenOriginal von Diktatus Marius
Um solche Möglichkeiten auszuschließen könnte man ihn ja ändern. Habe schon mal einen Änderungsvorschlag
Art. 23
(1)Der Präsident ist Staatsoberhaupt der Föderation Turanischer Republiken und Symbol der nationalen Einheit.
(2)Der Föderationspräsident darf weder der Regierung noch dem Föderationrate angehören
(3) Der Föderationspräsidentpräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Wobei man zumindest über Abs. 3 diskutieren könnte.
Dieser Vorschlag würde zumindest unser Problem lösen ...
Áha, sie sind ein Verfassungsfeind!
Oh man. So was aber auch!
Und wie belegen Sie dies???
Mit Fleischwurst!
ZitatOriginal von Robin Schwarz
Áha, sie sind ein Verfassungsfeind!
Wie kommen Sie denn jetzt da drauf ?
Werfen Sie jetzt nicht so einiges durcheinander ?
ZitatAlles anzeigenOriginal von Robin Schwarz
ZitatAlles anzeigenOriginal von Diktatus Marius
ZitatAlles anzeigenOriginal von Robin Schwarz
ZitatAlles anzeigenOriginal von Thomas Gizblo
ZitatAlles anzeigenOriginal von Diktatus Marius
Um solche Möglichkeiten auszuschließen könnte man ihn ja ändern. Habe schon mal einen Änderungsvorschlag
Art. 23
(1)Der Präsident ist Staatsoberhaupt der Föderation Turanischer Republiken und Symbol der nationalen Einheit.
(2)Der Föderationspräsident darf weder der Regierung noch dem Föderationrate angehören
(3) Der Föderationspräsidentpräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Wobei man zumindest über Abs. 3 diskutieren könnte.
Dieser Vorschlag würde zumindest unser Problem lösen ...
Áha, sie sind ein Verfassungsfeind!
Oh man. So was aber auch!
Und wie belegen Sie dies???
Mit Fleischwurst!
Wie niveauvoll Herr Schwarz!!!
ZitatOriginal von Robin Schwarz
Mit Fleischwurst!
Sie sind Präsident der Föderation und nicht der Pausenclown !!!
Wenn Ihnen dieses Amt zu hoch ist (was wohl niemand bestreiten wird) dann treten Sie zurück !!!