Staatssicherheitsgesetz


  • Antrag: Aussprache bezgl. der Revision des Staatssicherheitsgesetzes
    Antragsteller: Marius, Diktatus (Präsident der Nationalversammlung, etc.)
    Begründung:
    Erfolgt durch Antragsteller.


    Die Aussprache ist hiermit eröffnet.

  • Kollege Thorwald gab in diesem hohen Hause einen deutlichen Anstoß.


    Deshalb werfe ich nun einen Vorschlag zur Revision in die Runde.


    Staatssicherheitsgesetz

    Teil 1: Definitionen


    §1) Dieses Gesetz regelt die Bestimmungen zum Schutze der Turanischen Republik vor politisch motivierten Straftaten.


    §2) Eine politisch motivierte Straftat liegt vor, wenn auf ungesetzlichem oder nicht verfassungsgemäßem Wege versucht wird, die politische oder die Gesellschaftsordnung der Republik zu ändern oder außer Kraft zu setzen, das Ansehen Turaniens im Ausland zu schädigen oder Staatsgeheimnisse unentgeldlich oder gegen Bezahlung an Unbefugte weiterzugeben bzw. offenzulegen. Dies gilt auch für die Unterstützung oder Propagierung solchen Vorgehens.


    Teil 2: Behörden


    §3) Der Sicherung der verfassungsmäßigen Staatsordnung der Republik und der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität im Inland dient die Direktion für Staatssicherheit. Sie ist dem Staatsministerium des Innern unterstellt.


    §4) Zur Aufdeckung staatsschädigender Tendenzen im Ausland und zur nachrichtendienstlichen Aufklärung in auswärtigen Staaten wird die Direktion für Nationale Sicherheit eingerichtet. Sie untersteht dem Präsident der Republik und berichtet direkt ihm.


    §5) Die Verfolgung politisch motivierter Straftaten obliegt der Generalstaatsanwaltschaft. Sie bedient sich dabei der durch die Direktion für Staatssicherheit und die Turanische Polizei gewonnenen Erkenntnisse.


    Teil 3: Strafverfolgung und -bekämpfung


    §6) Zur Bekämpfung politisch motivierter Straftaten kann seitens der Generalstaatsanwaltschaft in die Grundrechte eines Verdächtigen eingegriffen werden. Dies bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Obersten Gerichtshof. Bei Gefahr im Verzug kann von dieser Bestimmung abgesehen werden.


    §7) Bis zur Klärung der Vorwürfe gegen einen Verdächtigen kann dessen Staatsbürgerschaft deaktiviert, sein Zugang zum Forum der Republik gesperrt oder seine Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Hierbei gilt §6.


    §8 ) Wer es unternimmt, die verfassungsmäßige Staatsordnung der Turanischen Republik in aktiv-kämpferischer Weise zu ändern oder außer Kraft zu setzen, begeht Hochverrat. Ihm kann durch Urteil des Obersten Gerichtshofs die turanische Staatsbürgerschaft entzogen und eine lebenslange Verbannung aus Turanien ausgesprochen werden.


    §9) Bei Staatssicherheitsprozessen kann durch Beschluss des Vorsitzenden Richters die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.


    Teil 4: Verfassungswidrige Organisationen


    §10) Ein Verein, der sich gegen die verfassungsmäßige Staatsordnung richtet oder dessen innere Ordnung der Verfassung der Turanischen Republik widerspricht, kann von der Regierung der Republik für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst werden.


    §11) Eine Partei, die in ihrer inneren Ordnung oder in ihren Grundsätzen der Verfassung der Turanischen Republik widerspricht oder die sich gegen die verfassungsmäßige Staatsordnung richtet, kann vom Obersten Gerichtshof auf Antrag der Regierung der Republik für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst werden.


    Turan, den XX. XX 2011

  • Herr Präsident, werte Kollegen,


    ich lehne diesen Gesetzesvorschlag ab. Ich kann der Einführung eines politischen Strafrechtes nicht zustimmen, da es in meinen Augen massiv gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit verstößt.


    Auch der Einrichtung einer eigenen Staatssicherheitsbehörde oder -dienststelle kann ich meine Zustimmung nicht erteilen. Das riecht mir viel zu sehr nach politisch motivierter Gesinnungsschnüffelei und soetwas ist mir als Demokraten ein Graus.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Die Tatsache, dass es den Entwurf schon zu Zeiten der Föderation gab, macht ihn keineswegs besser. Meine Ablehnung bleibt.

    fld_50.pngAttila Saxburger
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  • Meine Herren, ich sehe ein solches Staatssicherheitsgesetz nicht für nötig an. Besser wäre es meines Erachtens, den politischen Staatsschutz einer besonderen Abteilung innerhalb der Kriminalpolizei zu überlassen.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Nun. Ich persönlich halte am bisherigen Gesetz fest. Ich befürworte die notwendige "Republikanisierung" des alten Gesetzes.


    Die bisherigen Regelungen haben sich doch durchaus bewährt ohne unsere demokratischen Erungenschaften zu schädigen.

  • Da haben Sie sicherlich recht, Herr Präsident. Die Demokratie nahm keinen Schaden durch das bisherige Gesetz. Mir geht es auch mehr um den Abbau unnötiger Doppelstrukturen. Wozu brauchen wir neben einem zentralen Kriminalpolizeiamt noch eine weitere, ganz ähnliche Behörde?

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

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  • Es handelt sich hier um spezielle Einrichtungen für politische Kriminalität. Nur für diese Dinge sind diese Stellen vorgesehen. Hier halte ich eine eigene Dienststelle durchaus für sinnvoll. Für den "Rest" ist weiterhin ein Kriminalamt zuständig. Ein durchaus bewährtes Modell.

  • Herr Präsident, ich habe schon mit der Kategorie "politische Kriminalität" riesige Probleme. Die kann es nach meinem Dafürhalten in einer freien Demokratie welche ich mir für Turanien wünsche nicht geben.


    Und wenn der Gesetzentwurf z.B. die "Schädigung des Ansehens Turaniens" unter Strafe stellen will und gesonderte staatliche Einrichtungen mit der Verfolgung solcher Handlungen beauftragen will, ist das für mich unerträglich. Hier wird auch einem politisch motivierten Denunziantentum Tür und Tor geöffnet. Nicht mit mir.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
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  • Moment. Ich glaube wir reden aneinander vorbei.....


    Ich erläutere es mal, wie ich das verstehe.



    §4) Zur Aufdeckung staatsschädigender Tendenzen im Ausland und zur nachrichtendienstlichen Aufklärung in auswärtigen Staaten wird die Direktion für Nationale Sicherheit eingerichtet. Sie untersteht dem Präsident der Republik und berichtet direkt ihm. --> Auslandsgeheimdienst

  • Wie ich schon sagte, ich würde den Staatsschutz der Kriminalpolizei überlassen.

    Sigurd Thorwald
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  • Ich werde versuchen, die Staatssicherheit in meinen Entwurf eines Polizeigesetzes aufzunehmen.

    Sigurd Thorwald
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    Julius Langbehn

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  • Meine Herren,


    ich habe der Debatte ein wenig gelauscht.
    Der Entwurf ist handwerklich einwandfrei, formell und materiell rechtmäßig.
    Die Notwendigkeit einer Ordnung im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr sieht auch die Staatsregierung.
    Allerdings, und da gehen wir mit dem Kollegen Saxburger konform, eine Notwendigkeit einer gezielten Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität sehen wir, zum Glück, nicht.
    Aber Kollege Marius, gleichwohl wäre ich Ihnen persönlich verbunden, würden Sie Vorschläge zur zukünftigen Struktur der polizeilichen Gefahrenabwehr machen! Ebenso begrüße ich Ihr Engagement, Kollege Thorwald.


    Mit Energie und Sachverstand schaffen wir vielleicht doch noch den großen Wurf!

  • Wenn es bis morgen Abend keine Wortmeldungen mehr gibt, so werde ich einfach die Abstimmung eröffnen. Da können wir es dann ablehnen und der Vorgang ist ordentlich abgeschlossen.