Turanische Föderation
– Der Generaladministrator –
Einberufung der Verfassunggebenden Landesversammlung
Gemäß Artikel 64 der Verfassung der Turanischen Föderation, in Kraft getreten am 11. August 2013, geben sich die neu zu konstituierenden Länder Turanien und Neuturanien eigene Landesverfassungen. Hierzu hat der Generaladministrator binnen 72 Stunden nach seiner Wahl verfassunggebende Landesversammlungen einzuberufen. Ihnen gehören als stimmberechtigte Mitglieder alle Bürger der Föderation an, die ihren Wohnsitz in dem jeweiligen Land haben und im Wählerverzeichnis gemäß Artikel 19 der Verfassung registriert sind.
Als Generaladministrator berufe ich demnach hiermit mit sofortiger Wirkung die Verfassunggebende Landesversammlung für das neu zu konstituierende Land Neuturanien ein. Ihr gehören folgende, im aktuellen Wählerverzeichnis für das dritte Quartal 2013 registrierte Bürger an:
Roscommon, Rosemary of
Thomasson, Lars
Türmer, Annelies
Die Landesversammlungen wählen nach ihrer Einberufung einen Präsidenten, der für die korrekte Durchführung des Verfassungsgebungsprozesses verantwortlich ist. In diesem Sinne bitte ich die genannten Bürger um Kandidaturen für den Vorsitz der Landesversammlung.
Gegeben zu Turan, den 22. August 2013
Sigurd Thorwald
Generaladministrator
Für die Richtigkeit:
Cornelius Schreiber
Urkundsbeamter der Generaladministratur