Dann sind wir gespannt, Herr Kollege.
Löhne und Gehälter
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- [Aussprache]
- Sigurd Thorwald
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Setzt sich in den Besucherbereich und wippt ungeduldig mit dem Stuhl hin und her.
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Gut, gibt es sonst noch Wortmeldungen oder Vorschläge zu dem vorgelegten Entwurf?
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Entwurf ist gut gelungen. Ich würde nur gerne einige Anmerkungen machen:
Ich würde, um der Klarheit Willen, den Begriff Gewerbe durch Handwerk ersetzen. Dann habe ich nicht verstanden, warum eine Absenkung des Mindestlohnes nicht möglich sein soll? -
Ihre Bemerkung zum Handwerk zielt in dieselbe Richtung wie meine.
Weshalb sollte der Mindestlohn Ihrer Meinung nach abgesenkt werden können? -
Man könnte es ja sicherlich realisieren, dass der Mindestlohn gesenkt werden kann, das wäre auch überhaupt keine schlechte Idee. Dann sollte man aber eine absolute Untergrenze festlegen.
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Nach bisheriger Lehre der Volkswirtschaft, ist die Wirtschaft einem konjunkturellen Zyklus unterworfen. Sinken die Preise, können auch die Löhne sinken. Umgekehrt ebenfalls.
Ich möchte hier niemandem etwas weg nehmen, aber so lange wir in Turanien eine Marktwirtschaft haben, können wir uns diesem Phänomen nicht entziehen. -
Werte Mitglieder des hohen Hauses, wie Sie sich sicher vorstellen können, halte ich von diesem Gesetz garnichts. Ein gesetzlich bestimmter Mindestlohn widerspricht meiner festen Überzeugung nach den Gesetzen der Marktwirtschaft.
Und ein gesetzliches Mindest-Monatsgehalt ist in meinen Augen vollkommen unannehmbar. Für welche regelmäßige tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit sollen diese Gehälter denn gezahlt werden? Soll auch ein eventuell weniger arbeitender Mitarbeiter Anspruch auf das volle Mindestgehalt haben? Oder soll es Teilzeitarbeit mit Einführung dieser Mindestgehälter nicht mehr geben?
Entschuldigen Sie, aber zu diesem Gesetzentwurf fällt mir nur ein: "Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht."
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Oh ja, in einem hat er Recht, ein Bezug zur Arbeitszeit fehlt völlig und muss noch mit eingearbeitet werden. Vielen Dank für den Hinweis.
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Werte Mitglieder des hohen Hauses,ein gesetzlich bestimmter Mindestlohn widerspricht auch meiner Überzeugung DENN wir wissen nicht was er anrichtet.
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Edit : AUCH
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Zitat
Original von Annelies Türmer
Werte Mitglieder des hohen Hauses,ein gesetzlich bestimmter Mindestlohn widerspricht auch meiner Überzeugung DENN wir wissen nicht was er anrichtet.Doch, das wissen wir sehr gut.
Zuerst dient er als verbindliche Untergrenze bei der Entlohnung und führt zu einer leistungsgerechten, existenzsichernden und Binnennachfrage sichernden Bezahlung unserer Arbeiter und Angestellten. Höhere Löhne können und sollen individuell festgelegt werden. Dieser ist die unterste Grenze. Stichwort: Lohndumping
Zweitens führt diese Untergrenze dazu, dass es Unternehmen und dem staatlichen Sektor nicht mehr möglich ist, Waren und Dienstleistungen unterhalb der Selbstkostenschwelle anzubieten bzw. einen wirtschaftlich schädlichen Preisunterbietungskampf zu beginnen.
Turaniens Wirtschaft bietet hochwertige Waren und Dienstleistungen an. Ein dramatischer Preisverfall ist nicht im Sinne der Volkswirtschaft (und auch des Finanzministers).
Turanien soll kein Dumping- oder Niedriglohnland sein.
Der vorliegende Gesetzentwurf legt diese fundamentale Spielregel fest. -
Ich stimme Heinrich absolut zu.
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Auch ich stimme dem Kollegen Abeken zu. Die konkrete Höhe des Mindestlohns ist eine andere Frage, aber die grundsätzliche Notwendigkeit ist zweifellos gegeben. Da aber die Inflation eine nicht wegzuleugnende Tatsache ist, sehe ich eine mögliche Absenkung des Mindestlohns höchst kritisch.
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Eine Absenkung des Mindestlohns darf allerhöchstens bei einer Steuer- oder Währungsreform in Betracht gezogen werden!
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Dann schlage ich vor, auf den Passus Lohnsenkungen vorerst zu verzichten, und in einem Jahr erneut darüber zu beraten.
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Das wäre am sinnvollsten denke ich.
Zumal wir dann schon erfahrungen sammeln konnten. -
Dem schließe ich mich an.
Dann fehlt noch ein Bezug des Lohns zur Arbeitszeit. Auch müsste geklärt werden, ob statt Gewerbe von Handwerk die Rede sein sollte, wie es der Kollege Abeken vorgeschlagen hat. -
In wie fern Bezug zur Arbeitszeit?
Meinen Sie damit, dass die angeführten Mindestgehälter für eine Monatliche Arbeitszeit von 164 Stunden gerechnet sind?Was die Bezeichnung Handwerk (inkl. einschließung von Gewerbe) betrifft so kann man es gerne Umbenennen.
Daran soll es nicht scheitern. -
Sie geben in Ihrem Entwurf den monatlichen Mindestlohn an. Es wird aber nirgends ausgeführt, für welche konkrete Arbeitszeit dieser gelten soll. Der Kollege Saxburger hat das zu Recht kritisiert. Mein Vorschlag wäre, statt eines monatlichen lieber einen stündlichen Mindestlohn festzulegen.