Löhne und Gehälter

  • Dann sind wir gespannt, Herr Kollege.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,


    der vorliegende Entwurf ist gut gelungen. Ich würde nur gerne einige Anmerkungen machen:
    Ich würde, um der Klarheit Willen, den Begriff Gewerbe durch Handwerk ersetzen. Dann habe ich nicht verstanden, warum eine Absenkung des Mindestlohnes nicht möglich sein soll?

  • Ihre Bemerkung zum Handwerk zielt in dieselbe Richtung wie meine.
    Weshalb sollte der Mindestlohn Ihrer Meinung nach abgesenkt werden können?

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

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    Julius Langbehn

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    Francis Bacon

  • Man könnte es ja sicherlich realisieren, dass der Mindestlohn gesenkt werden kann, das wäre auch überhaupt keine schlechte Idee. Dann sollte man aber eine absolute Untergrenze festlegen.

  • Nach bisheriger Lehre der Volkswirtschaft, ist die Wirtschaft einem konjunkturellen Zyklus unterworfen. Sinken die Preise, können auch die Löhne sinken. Umgekehrt ebenfalls.
    Ich möchte hier niemandem etwas weg nehmen, aber so lange wir in Turanien eine Marktwirtschaft haben, können wir uns diesem Phänomen nicht entziehen.

  • Werte Mitglieder des hohen Hauses, wie Sie sich sicher vorstellen können, halte ich von diesem Gesetz garnichts. Ein gesetzlich bestimmter Mindestlohn widerspricht meiner festen Überzeugung nach den Gesetzen der Marktwirtschaft.


    Und ein gesetzliches Mindest-Monatsgehalt ist in meinen Augen vollkommen unannehmbar. Für welche regelmäßige tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit sollen diese Gehälter denn gezahlt werden? Soll auch ein eventuell weniger arbeitender Mitarbeiter Anspruch auf das volle Mindestgehalt haben? Oder soll es Teilzeitarbeit mit Einführung dieser Mindestgehälter nicht mehr geben?


    Entschuldigen Sie, aber zu diesem Gesetzentwurf fällt mir nur ein: "Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht."

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Zitat

    Original von Annelies Türmer
    Werte Mitglieder des hohen Hauses,ein gesetzlich bestimmter Mindestlohn widerspricht auch meiner Überzeugung DENN wir wissen nicht was er anrichtet.


    Doch, das wissen wir sehr gut.
    Zuerst dient er als verbindliche Untergrenze bei der Entlohnung und führt zu einer leistungsgerechten, existenzsichernden und Binnennachfrage sichernden Bezahlung unserer Arbeiter und Angestellten. Höhere Löhne können und sollen individuell festgelegt werden. Dieser ist die unterste Grenze. Stichwort: Lohndumping
    Zweitens führt diese Untergrenze dazu, dass es Unternehmen und dem staatlichen Sektor nicht mehr möglich ist, Waren und Dienstleistungen unterhalb der Selbstkostenschwelle anzubieten bzw. einen wirtschaftlich schädlichen Preisunterbietungskampf zu beginnen.
    Turaniens Wirtschaft bietet hochwertige Waren und Dienstleistungen an. Ein dramatischer Preisverfall ist nicht im Sinne der Volkswirtschaft (und auch des Finanzministers).
    Turanien soll kein Dumping- oder Niedriglohnland sein.
    Der vorliegende Gesetzentwurf legt diese fundamentale Spielregel fest.

  • Auch ich stimme dem Kollegen Abeken zu. Die konkrete Höhe des Mindestlohns ist eine andere Frage, aber die grundsätzliche Notwendigkeit ist zweifellos gegeben. Da aber die Inflation eine nicht wegzuleugnende Tatsache ist, sehe ich eine mögliche Absenkung des Mindestlohns höchst kritisch.

    Sigurd Thorwald
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  • Dem schließe ich mich an.
    Dann fehlt noch ein Bezug des Lohns zur Arbeitszeit. Auch müsste geklärt werden, ob statt Gewerbe von Handwerk die Rede sein sollte, wie es der Kollege Abeken vorgeschlagen hat.

    Sigurd Thorwald
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    Julius Langbehn

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  • In wie fern Bezug zur Arbeitszeit?
    Meinen Sie damit, dass die angeführten Mindestgehälter für eine Monatliche Arbeitszeit von 164 Stunden gerechnet sind?


    Was die Bezeichnung Handwerk (inkl. einschließung von Gewerbe) betrifft so kann man es gerne Umbenennen.
    Daran soll es nicht scheitern.

    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Sie geben in Ihrem Entwurf den monatlichen Mindestlohn an. Es wird aber nirgends ausgeführt, für welche konkrete Arbeitszeit dieser gelten soll. Der Kollege Saxburger hat das zu Recht kritisiert. Mein Vorschlag wäre, statt eines monatlichen lieber einen stündlichen Mindestlohn festzulegen.

    Sigurd Thorwald
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