Lieber Herr Odinsson,
meinen herzlichen Glückwunsch zur Wahl! Ich wünsche Ihnen eine gute, gerechte und friedfertige Hand.
Bei Lars möchte ich mich ebenfalls bedanken, wie auch bei Herrn Wagenstädter.
Ohne Sie hätten wir nicht "die Wahl gehabt".
Lieber Herr Odinsson,
meinen herzlichen Glückwunsch zur Wahl! Ich wünsche Ihnen eine gute, gerechte und friedfertige Hand.
Bei Lars möchte ich mich ebenfalls bedanken, wie auch bei Herrn Wagenstädter.
Ohne Sie hätten wir nicht "die Wahl gehabt".
Schönen Dank Herr Abeken :).
Bis wann kann mit einer Aufnahme der Regierungsgschäfte gerechnet werden?
Eine berechtigte Frage...
ZitatSigurd, hastv Du nicht die Adminrechte um Thor die Zugänge zu besorgen?
[Simoff]Super. Hatte noch gar nicht gesehen, dass Du sogar schon ernannt bist.
@Odinsson: Einer der Minister müsste dann nach Abschluss der Regierungsbildung zum Stellvertreter des Präsidenten ernannt werden.[/Simoff]
Verfügung NV/W/3/2014
Gemäß Artikel 31 der Verfassung der Turanischen Föderation in Verbindung mit den Paragrafen 3, 4 und 6 des Wahlgesetzes der Turanischen Republik (WahlG) in den jeweils geltenden Fassungen lege ich hiermit fest, dass die
Wahl zum Präsidenten der Turanischen Föderation
im Zeitraum vom 20. August 2014, 8 Uhr, bis zum 25. August 2014, 18 Uhr, stattfinden wird. Kandidatinnen und Kandidaten sind aufgefordert, ihre Bewerbung um das Amt der Präsidentin/des Präsidenten an dieser Stelle bis spätestens 18. August 2014 um 18 Uhr bekanntzugeben.
Wahlberechtigte, die noch keine gültige E-Mailadresse hinterlegt haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen. Andernfalls ist eine Zustellung der Wahlbenachrichtigung nicht möglich.
Turan, den 6. August 2014
Sigurd Thorwald
Präsident der Nationalversammlung
Wahlleiter
Ich werde nicht kandidieren, stehe aber als Verteidigungsminister weiterhin zur Verfügung
Ich werde ebenfalls nicht kandidieren, stünde aber wieder als MInister für Wirtschaft u. Finanzen zur verfügung.
Überlegt, ob er kandidieren soll. Er müsste ja nur zwei Politiker schmieren überzeugen, die im aktuellen Wählerverzeichnis registriert sind. §2, Absatz 2 des Wahlgesetzes macht's möglich.