Die Föderationsregierung ist gemäß Artikel 33 der Föderationsverfassung dazu verpflichtet, dem Wohle des turanischen Volkes zu dienen. Der Präsident der Föderation und die Föderationsminister schwören daher bei ihrem Amtsantritt folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des turanischen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze der Turanischen Föderation wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Ich bitte nun die von mir ernannten Minister von Borzen, Karlsson, Drachensteiner, Odinsson und Zuchtriegel, den vorgesehenen Eid abzulegen.