Währrend der Abstimmung teilt man bereits das Material zum nächsten Antrag aus.
IV. Föderationsparteitag 2017, Leonsburg, Anlage zu Antrag 1 des Parteivorstands
Satzung der Sozialdemokraten
1. Die Partei
(1) Die Sozialdemokraten sind eine politische Partei der Turanischen Föderation.
(2) Die Partei führt den Namen „Die Sozialdemokraten“ und das Kürzel „SD“.
(3) Die Partei bekennt sich zur Verfassung der Turanischen Föderation.
2. Das Parteiprogramm
(1) Die Partei führt ein Parteiprogramm.
(2) Das Parteiprogramm wird vom Föderationsparteitag bestimmt.
(3) Das Parteiprogramm soll die Werte und Ansichten der Partei repräsentieren und als Leitlinie dienen.
3. Der Parteivorstand
(1) Der Parteivorstand besteht aus dem Parteivorsitzenden und zwei Stellvertretern.
(2) Der Parteivorstand wird vom Föderationsparteitag auf 6 Monate in einer geheimen Wahl gewählt.
(3) Der Parteivorstand kann vom Föderationsparteitag oder durch einen Sonderparteitag abgesetzt werden.
(4) Der Parteivorstand repräsentiert die Partei nach innen und außen.
(5) Der Parteivorstand ist in seinem Handeln an die Richtlinien des Föderationsparteitags gebunden.
4. Der Föderationsparteitag
(1) Der Föderationsparteitag ist das zentrale Entscheidungsgremium der Partei. Er wählt den Parteivorstand, bestimmt das Parteiprogramm, die Satzung und die parteipolitischen Richtlinien. Er entscheidet auch über die Kandidaten zur Präsidentschaftswahl.
(2) Der Föderationsparteitag tritt alle 3 Monate zusammen. Organisation und Vorsitz übernimmt der Parteivorstand.
(3) Der Föderationsparteitag besteht aus allen Mitgliedern der Partei.
(4) Jedes Mitglied kann beim Parteivorstand einen Sonderparteitag beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben, sollte ein anderes Mitglied diesen unterstützen.
5. Mitglieder
(1) Jede natürliche Person, die ihren Sitz innerhalb der turanischen Föderation und das 17. Lebensjahr vollendet hat, kann den Sozialdemokraten beitreten.
(2) Der Beitritt erfolgt auf Antrag beim Parteivorstand. Dieser hat zu prüfen ob die Anforderungen für einen Beitritt erfüllt sind und anschließend dem Antrag stattzugeben.
(3) Ein Ausschluss aus der Partei kann nur vom Parteitag ausgesprochen werden und bedarf einer 2/3-Mehrheit der Stimmen.
6. Schlussbestimmungen
(1) Diese Satzung kann mit einer einfachen Mehrheit der Stimmen durch den Parteitag geändert werden.
(2) Mit Verabschiedung dieser Satzung ist ein neuer Parteivorstand zu wählen.