Republik Neuturanien
Gesetzessprecher
Lýðveldið Vestreyja
Lögmaður
HINWEIS
gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Allthing
Hiermit weise ich alle gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über das Allthing dazu berechtigten Bürger der Republik Neuturanien darauf hin, dass sie sich für das 1. Kalendervierteljahr 2019 im Wählerverzechnis der Republik registrieren lassen können.
Hierfür geben die dazu berechtigten Bürger an dieser Stelle ihren vollständigen Namen und die Gemeinde ihres aktuellen Hauptwohnsitzes an.
Die Registrierung im Wählerverzeichnis kann gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Allthing bis zum 12.Februar 2019 erfolgen.
Bergen, den 02..02.2019