Landtagssitzung 2015/III

  • Ein sehr guter Entwurf. Herzlichen Dank an die Kollegin! An den Details lässt sich sicherlich noch feilen, aber im Großen und Ganzen bin ich sehr zufrieden damit.


  • Meine Herren, es freut mich wenn Ihnen der Gesetzentwurf zumindest grundsätzlich zusagt. Notwendig erscheindende Änderungen sind selbstverständlich möglich, wie die Bezeichnung GesetzENTWURF schon vermuten lässt. ;)
    Also einfach raus mit der Sprache, was Sie noch geändert haben möchten.


    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • So... *räusper*... werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal recht herzlich für den gelungenen Entwurf danken. Aus meiner Sicht passt das alles soweit. Ich hätte aber gerne noch zwei Punkte in dem Gesetz: 1. eine lokale Verwaltungsebene unter den Gemeinden, konkret in den Ortschaften, meinetwegen gern offiziell als "Ortsgemeinden" bezeichnet im Gegensatz zu den "Amtsgemeinden" darüber. 2. die Regelung der gemeindefreien Gebiete, die meines Erachtens direkt von den Kreisen verwaltet werden sollten.



  • Dr. Kurt Klebitz

    Landesfeuerwehrdirektor des Freistaates Turanien a. D.

  • Darunter fallen unbesiedelte oder schwach besiedelte Gebirgsregionen, Sümpfe und womöglich auch kleinere Inseln, die komplett unter Naturschutz stehen.

  • Herr Mannhardt, sehr geehrte Herren, für eine offizielle Verwaltungsebene unterhalb der Gemeinden sehe ich persönlich keine Notwendigkeit. Allenfalls könnte ich mir eine durch Satzungsrecht der Gemeinden schaffbare weitere Ebene im Bereich der Einwohnervertretung vorstellen, also Ortschaftsräte oder Stadtbezirksversammlungen. Im Verwaltungsbereich sollten auf dieser Ebene da eher Außenstellen der Gemeindeverwaltung, Bürger- oder Ortschaftsbüros zuständig sein.


    Gemeindefreie Gebiete sollten, falls es sie im Freistaat ünerhaupt gibt, von der zuständigen Präfektur verwaltet werden. Die Landkreise im Freistaat sollen nach meinem Gesetzentwurf eher die Funktion des Verwaltungsverbundes von Gemeinden haben und keine eigenen Gebiete verwalten.

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Von solch einer durch Satzungsrecht der Gemeinde zu schaffenden weiteren Ebene rede ich. Nicht von einer zwingenden womöglich sogar staatlichen Verwaltungsebene.
    Die gemeindefreien Gebiete sehe ich eher bei den Kreisen. Andernfalls hätten wir die paradoxe Situation, dass ein solches Gebiet zwar innerhalb eines Kreises liegt, dieser aber keinerlei Einfluss darauf hat. Wir reden ja von "gemeindefrei", nicht von "kreisfrei". A propos: Sollte die Ebene über den Gemeinden "Kreise" heißen oder "Landkreise".

  • Werter Herr Mannhardt, für die unterhalb der Gemeindeversammlung bzw. des Gemeinderats bei Bedarf zu schaffende weitere Ebene der lokalen Bürgervertretungen schlage ich nach § 8 Absatz 3 einen weiteren Absatz vor:


    (4) Die Gemeindeversammlung kann beschließen, dass für Teile einer Gemeinde weitere Einwohnervertretungen geschaffen werden, welche aus den Einwohnern des jeweiligen Teils der Gemeinde bestehen und die Gemeindeversammlung oder den Gemeinderat in Belangen, welche den Gemeindeteil betreffen beraten.


    Bezüglich der Gebiete, so es denn welche geben sollte, die keiner Gemeinde zugeordnet sind verbleibe ich bei der Ansicht, dass diese von den Präfekturen verwaltet werden sollten. "Gemeindefrei" bedeutet nach § 2 des Gesetzentwurfs automatisch zumindest auch kreisfrei, da die Landkreise die Gebiete aller durch sie verbundenen Gemeinden umfassen. Streng genommen sind nach § 1 des Entwurfs gemeindefreie Gebiete auch keiner Präfektur zuzuordnen, sondern dem Freistaat. Hier könnte ich mir zur Klarstellung eine Ergänzung des § 1 Absatz 2 in der Form vorstellen:


    (2) Die Präfekturen umfassen die Gebietsstände der historischen Siedlungsgebiete auf der Grundlage der ehemaligen Föderationsrepubliken der Föderation Turanischer Republiken, welche aus den in diesen Gebieten liegenden Gemeinden und sonstigen Gebieten bestehen.


    Dies alles jedoch nur unter der Maßgabe, dass es überhaupt solche Gebiete gibt. Die administrative Karte ging wohl bisher davon aus, dass alle Gebiete des Freistaats einer Gemeinde zugeordnet seien. Falls dem nicht so ist, sollte dies der WKV mitgeteilt werden. Auch der TKS wäre dann dahingehend zu ändern.

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Den § 8 (3) begrüße ich. Ich würde darüber hinaus noch gern die Möglichkeit schaffen, dass die Gemeinde durch Satzung Teile ihre Kompetenzen an die genannten "Teile einer Gemeinde" übertragen kann.
    Gemeindefrei sollte nicht kreisfrei bedeuten. Hier wäre eine Präzisierung von § 2 Satz 1 hilfreich und nötig. Etwa dergestalt: "Die Landkreise umfassen jeweils die Gebiete aller durch sie verbundenen Gemeinden und gemeindefreien Gebiete." In § 7 (3) könnte dann ein Satz 2 ergänzt werden: "Er nimmt ferner die Aufgaben einer Gemeindeverwaltung für die auf seinem Kreisgebiet liegenden gemeindefreien Gebiete wahr."


  • Werter Herr Mannhardt, bezüglich der Gebiete, die keiner Gemeinde zugeordnet sind bzw. der Verwaltung kommen wir nicht zusammen. Mein Gesetzentwurf sieht die Landkreise vorrangig als Verwaltungsverbünde von Gemeinden, weniger als eigene historisch gewachsene Gebietskörperschaften wie dies die Gemeinden und die Präfekturen sind. Daher kann ich Ihren Änderungen in den Paragraphen 2 und 7 nicht zustimmen.



    Bei den Änderungen bezüglich der Gemeindeteile sehe ich die Zersplitterung der Verwaltung eher skeptisch. Die Kompetenzen der Einwohnervertretungen sollten mehr beratender Natur und vielleicht bestimmte Vetorechte zu Beschlüssen der Gemeindeversammlung oder des Gemeinderats sein.

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Die Kreise sind allerdings historisch keine bzw. nicht vorrangig Verwaltungsverbünde von Gemeinden. Ursprünglich, im 19. Jahrhundert, waren sie eine quasi reine staatliche Verwaltungsebene – lange, bevor irgendjemand von Präfekturen sprach. Das ist heute natürlich anders: Heute steht die kommunale Selbstverwaltung im Vordergrund. Dennoch bleiben die Kreise auch Träger der Staatsverwaltung. Man denke nur an die Fahrzeugzulassung.
    Nein, Frau Kollegin, um eine Eingliederung der gemeindefreien Gebiete in die Kreise kommen wir gar nicht rum. Andernfalls hätten wir ja kreisfreie Gebiete - ein klarer Widerspruch zu Ihrem § 2, der besagt, dass "einzelne Gemeinden" (und damit gerade keine gemeindefreien Gebiete) "auf Grund ihrer Größe und Bedeutung von der Zuordnung zu einem Landkreis ausgenommen werden" können.
    Eine ganz andere Frage ist die nach der politischen Zuständigkeit für die gemeindefreien Gebiete. Hier spreche ich mich im Sinne einer basisnahen Verwaltung für die Kreise als Träger der Verwaltung aus. Sie hingegen präferieren – ich nehme an, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung – die Präfekturen. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile und damit ihre Berechtigung.



    Nun zu Ihrer "Zersplitterung der Verwaltung". So könnte man es nennen, ja. Ich dagegen nenne es bürgernahe Verwaltung. Bedenken Sie, welche Größe manche Gemeinden haben, gerade in Ostturanien oder in ländlichen Gebieten Großturaniens. Bei einer Fahrt von einem Gemeindeende zum anderen kommen wir da schnell mal auf 30 Kilometer, teilweise sogar auf 50, 60 und mehr Kilometer. Einzelne Ortsteile einer Gemeinde sind häufig weiter voneinander entfernt als in der dichtbesiedelten Kurmark ganze Städte.
    Von einer Kommune im klassischen Wortsinn, also einer Gemeinschaft der Bürger, kann da keine Rede mehr sein. Außer einem gemeinsamen Gemeindenamen verbindet die Menschen nicht viel. Hier setzt die durch das Gesetz zu ermöglichende untere Gemeindeverwaltungsebene an. Ich betone: zu ermöglichende Ebene. Das Gesetz soll diese Ebene keinesfalls zwingend vorschreiben. Vielmehr soll ihre Einrichtung der Gemeinde überlassen sein.

  • Werter Herr Mannhardt, wir können hier gern noch umfangreicher weiter debattieren, mich werden Sie von Ihren Ansichten nicht überzeugen. Meine Vorstellungen habe ich dargelegt und auch die Änderungen, die ich noch tolerieren könnte. Ich stehe für eine schlanke Verwaltung nach dem Motto "So klein wie möglich und nur so groß wie nötig".


    Damit wir hier jedoch in absehbarer Zeit zu einem Gesetz kommen, welches meiner Meinung nach notwendig und wichtig ist, sollten wir nun Nägel mit Köpfen machen. Sie, werter Herr Mannhardt bringen einfach einen Änderungsvorschlag zum Gesetzentwurf ein, über welchen der Landtag zuerst abstimmt. Und danach sollte der Landtag über das Gesetz im Ganzen, je nach Ausgang der ersten Abstimmung mit oder ohne Ihre Änderungen befinden.


    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.