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An den
Präsidenten der Nationalversammlung
der Turanischen Föderation
Herrn Sigurd Thorwald
Stellungnahme der minasol vGmbH zur Wahlbeschwerde von Frau Marianne Kesebrodt
Sehr geehrter Herr Präsident,
bezüglich der aus Sicht von Frau Kesebrodt aufgetretenen Probleme bei der Wahl zur Nationalversammlung der Turanischen Föderation nimmt die minasol vGmbH als Betreiber des Wahltools mn-wahl.de wie folgt Stellung:
- Der minasol ist es nicht möglich während oder nach Abschluss einer mit dem Wahltool mn-wahl durchgeführten Wahl eine Zuordnung von abgegebenen Stimmen zu den an einer Wahl teilnehmenden Wählern zu ermitteln. Dies würde der zugesicherten Anonymität von Wahlen entgegenstehen, welche die minasol den Nutzern des Wahltools mn-wahl garantiert. Bereits während des Wahlvorganges werden sämtliche abgegebenen Stimmen anonymisiert und den Wahloptionen zugeordnet.
- Dokumentiert und prüfbar sind ausschließlich die Wahlberechtigten zu einer Wahl und die tatsächlichen Teilnehmer einer Wahl, welche ihre Stimme(n) abgegeben haben. Nach erfolgreichem Abschluss der Wahlhandlung wird für jeden einzelnen Wähler auf Grundlage der Wahlkarte die Wahlteilnahme registriert und er für eine wiederholte Teilnahme an der selben Wahl gesperrt. Somit wird eine zwei- oder mehrfache Stimmabgabe bei einer Wahl ausgeschlossen.
- Während der Wahlhandlung werden ausschließlich die vom jeweiligen Wahlleiter für die einzelne Wahl vorgegebenen Maximalwerte für die Gesamtanzahl abgebbarer Stimmen und die Anzahl der auf die Wahloptionsgruppen bzw. einzelnen Wahloptionen abgebbaren Stimmen überprüft und Überschreitungen verhindert. Unterschreitungen der maximal abgebbaren Stimmzahlen werden nicht geprüft und beim der Stimmabgabe nicht reklamiert. Und auch der Abschluss der Wahlhandlung ohne Abgabe von Stimmen, also im übertragenen Sinne die Abgabe eines leeren Stimmzettels, unterliegt nicht der Prüfung oder Hinweispflicht durch das Wahltool. Das liegt im Grundsatz der Wahlfreiheit begründet.
- Das von Frau Kesebrodt geschilderte Problem bei der Wahl zur Nationalversammlung der Turanischen Föderation vom 09.08. bis 14.08.2016 ist, solange die minasol das Wahltool mn-wahl betreibt und für Wahlen und Abstimmungen zur Verfügung stellt, bisher der erste und einzige bekannt gewordene Fall von abgegebenen jedoch nicht in das Wahlergebnis eingeflossenen Stimmen bei einer Wahl.
- Die minasol hat nach offiziellem Einlegen der Wahlbeschwerde durch Frau Kesebrodt und nach den von Ihr gegenüber dem Wahlleiter gemachten Angaben zum Wahlablauf das Wahltool mn-wahl einer gründlichen Untersuchung unterzogen und eine Vielzahl von Konstellationen bei einem Wahlablauf und dem Ablauf der einzelnen Stimmabgaben angenommen, durchgespielt und überprüft. Bei keiner dieser Prüfungen konnte ein Fehlerbild, wie es Frau Kesebrodt schilderte nachvollzogen werden, immer vorausgesetzt, dass die Wahlhandlung richtig und vollständig ausgeführt wurde.
Fazit aus Sicht der minasol:
Bei eingehenden Prüfungen des Wahltools mn-wahl konnte seitens des Betreibers keine Fehlfunktion festgestellt werden. Auch wenn technische Fehler sicherlich nicht vollständig ausgeschlossen werden können, geht die minasol mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass kein technischer Fehler des zur Wahl der Nationalversammlung der Turanischen Föderation genutzten Wahltools mn-wahl vorgelegen hat. Aus Sicht der minasol besteht nur die Möglichkeit, dass es bei der Durchführung der Wahlhandlung durch Frau Kesebrodt zu einem Bedienfehler kam, welcher von ihr unbemerkt blieb und welcher zu der von ihr geschilderten Differenz zwischen den von ihr vermeintlich abgegebenen Stimmen und dem offiziellen Wahlergebnis führte.
Für Rückfragen steht Ihnen die minasol vGmbH selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Geschäftsführer