Ich gebe Ihnen mal die Kontaktdaten von Herrn Hoog.
Notiert die Daten auf einem Papier und reicht es Back.
Das alte Diplomatiegesetz, das im Übrigen dringend entstaubt werden müsste, sagt dazu nur, dass der Präsident der Einrichtung von Botschaften zustimmen muss. Die Verfassung sieht vor, dass grundsätzlich alle Beamten vom Präsidenten ernannt werden. Daher gehe ich davon aus, dass ich die Botschafter auf Ihren Vorschlag hin ernenne.