• Sehr gerne :)


    liest sich den Vertrag noch einmal aufmerksam durch, nickt und unterschreibt ihn unten und setzt zur Abwechslung auch mal sein Siegel drauf. Wofür hat er das sonst?


    Grundlagenvertrag und Vertrag über den wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Austausch zwischen dem Königreich Pottyland und der Freien Stadt Underbergen




    Präambel:

    Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Freie Stadt Underbergen folgenden Vertrag.

    Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.




    Artikel 1 - Die persönliche Ebene

    (1) Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen und niederzulassen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis.

    (2) Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.


    Artikel 2 - Die politische Ebene

    (1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an. Das Territorium und die Hoheitsgewässer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses werden als unverletzlich angesehen.

    (2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.

    (3) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie untereinander eine friedliche Außenpolitik führen und stets Konflikte auf zwischenstaatlicher Ebene diplomatisch lösen.

    (4) Wird einer der Vertragspartner angegriffen, erfolgt keine militärische Hilfe durch den anderen Vertragspartner. Freiwillige humanitäre Hilfeleistungen sind allerdings möglich, sofern der Vertragspartner dem zustimmt.

    (5) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die ausgetauschten Botschafter unterliegen auf dem Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.



    Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene

    (1) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden. Zu diesem Zweck vereinbaren die Vertragspartner Reiseerleichterungen für touristische Aufenthalte.

    (2) Das Königreich Pottyland garantiert den Bau und die Inbetriebnahme eines ULTRAPLEX-Kinocenter in der Freien Stadt Underbergen im Rahmen eines Pachtverhältnisses und gewährleistet dessen Betriebsführung, -ausstattung und -aufrechterhaltung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.Im Gegenzug ermöglicht die Freie Stadt Underbergen die Arbeit pottyländischer Filmfirmen auf Underberger Grund, sofern hierdurch die Natur nicht beeinträchtigt wird und Einschränkungen für die Bevölkerung auf ein Minimum reduziert werden.

    (3) Die Vertragspartner ermöglichen einen regen Warenverkehr untereinander. Zu diesem Zwecke wird es Handelsreisenden des jeweiligen Vertragspartners ermöglicht, zollfrei Waren und Rohstoffe zum anderen Vertragspartner zu liefern. Ausgenommen hiervon sind Waffen und Einzelbestandteile davon



    Artikel 4 - Die kulturelle Ebene

    (1) Die Vertragsstaaten ermöglichen einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zu bringen.

    (2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele und Aufführungen von Künstlern. Ferner ermöglichen die Vertragspartner den Vertrieb von Büchern, Tonträgern und Filmen jedweder Art.



    Artikel 5 - Die wissenschaftliche Ebene

    (1) Die Vertragspartner ermöglichen ihren Bürgern, auf dem Gebiet des jeweiligen Vertragspartners zu studieren. Die jeweiligen Studienabschlüsse werden gegenseitig anerkannt.

    (2) Pottyländische Studenten in Underbergen erhalten für einen Zeitraum von 12 Monaten Vergünstigungen, die durch ein gesondertes Abkommen festgelegt werden.

    (3) Underberger Studenten in Pottyland erhalten für einen Zeitraum von 18 Monaten freie Unterkunft und Verpflegung bei der Staatsuniversität in Potopia. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist möglich, sofern die studierende Person nachweisen kann, dass sie trotz angemessener Bemühungen keine Möglichkeit gefunden haben, durch Arbeitslohn ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen und über eine gültige Kein-Arsch-Bescheinigung verfügt.



    Artikel 6 - Organisatorisches

    (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.

    (2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.

    (3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.

    (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.



    Underbergen, den 29.05.2020


    Nachdem er die Unterschrift auf beiden Exemplaren geleistet und bewundert hat, tritt er beiseite und hält dem Oberörf seinen Stift zur Unterschrift hin.

  • schaut sich den Vertrag an



    Grundlagenvertrag und Vertrag über den wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Austausch zwischen dem Königreich Pottyland und der Freien Stadt Underbergen


    Präambel:

    Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Freie Stadt Underbergen folgenden Vertrag.

    Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.



    Artikel 1 - Die persönliche Ebene

    (1) Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen und niederzulassen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis.

    (2) Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.



    Artikel 2 - Die politische Ebene

    (1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an. Das Territorium und die Hoheitsgewässer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses werden als unverletzlich angesehen.

    (2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.

    (3) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie untereinander eine friedliche Außenpolitik führen und stets Konflikte auf zwischenstaatlicher Ebene diplomatisch lösen.

    (4) Wird einer der Vertragspartner angegriffen, erfolgt keine militärische Hilfe durch den anderen Vertragspartner. Freiwillige humanitäre Hilfeleistungen sind allerdings möglich, sofern der Vertragspartner dem zustimmt.

    (5) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die ausgetauschten Botschafter unterliegen auf dem Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.



    Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene

    (1) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden. Zu diesem Zweck vereinbaren die Vertragspartner Reiseerleichterungen für touristische Aufenthalte.

    (2) Das Königreich Pottyland garantiert den Bau und die Inbetriebnahme eines ULTRAPLEX-Kinocenter in der Freien Stadt Underbergen im Rahmen eines Pachtverhältnisses und gewährleistet dessen Betriebsführung, -ausstattung und -aufrechterhaltung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit. Im Gegenzug ermöglicht die Freie Stadt Underbergen die Arbeit pottyländischer Filmfirmen auf Underberger Grund, sofern hierdurch die Natur nicht beeinträchtigt wird und Einschränkungen für die Bevölkerung auf ein Minimum reduziert werden.

    (3) Die Vertragspartner ermöglichen einen regen Warenverkehr untereinander. Zu diesem Zwecke wird es Handelsreisenden des jeweiligen Vertragspartners ermöglicht, zollfrei Waren und Rohstoffe zum anderen Vertragspartner zu liefern. Ausgenommen hiervon sind Waffen und Einzelbestandteile davon




    Artikel 4 - Die kulturelle Ebene

    (1) Die Vertragsstaaten ermöglichen einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zu bringen.

    (2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele und Aufführungen von Künstlern. Ferner ermöglichen die Vertragspartner den Vertrieb von Büchern, Tonträgern und Filmen jedweder Art.




    Artikel 5 - Die wissenschaftliche Ebene

    (1) Die Vertragspartner ermöglichen ihren Bürgern, auf dem Gebiet des jeweiligen Vertragspartners zu studieren. Die jeweiligen Studienabschlüsse werden gegenseitig anerkannt.

    (2) Pottyländische Studenten in Underbergen erhalten für einen Zeitraum von 12 Monaten Vergünstigungen, die durch ein gesondertes Abkommen festgelegt werden.

    (3) Underberger Studenten in Pottyland erhalten für einen Zeitraum von 18 Monaten freie Unterkunft und Verpflegung bei der Staatsuniversität in Potopia. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist möglich, sofern die studierende Person nachweisen kann, dass sie trotz angemessener Bemühungen keine Möglichkeit gefunden haben, durch Arbeitslohn ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen und über eine gültige Kein-Arsch-Bescheinigung verfügt.



    Artikel 6 - Organisatorisches

    (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.

    (2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.

    (3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.

    (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.


    Underbergen, den 29.05.2020


    Für die Freie Stadt Underbergen:

    Egomar vom Weinberg


    OberÖrf



    Für das Königreich Pottyland:


    lächelt Herrn Egomar und den OberÖrf an


    Ich faxe das direkt rüber zu meinem König, damit er es auch für das Königreich Pottyland ratifizieren kann :)

  • nachdem auch Pottyland den Vertrag ratifizert hat reicht der Bürgermeister seinem Gast die Hand


    Herr Lordlord, Sie haben Geschichte geschrieben. Zum ersten mal seit jenem dramatischen Scheitern des Vertrages mit Leewuwensteen steht unser Land vor einer internationalen Zusammenheit auf Augenhöhe. Ich bin erfüllt mit Optimismus, dass diese neue Übereinkunft unsere beiden Länder üner Jahre hinweg mit wesentlich mehr Freude erfüllen wird, als es hierzulande je der Fall war.

  • Reis ergreift die Hand und schüttelt sie


    Ich freue mich, dass Underbergen mit Pottyland zusammenarbeiten möchte und sich so auch der Staatengemeinschaft gegenüber öffnet.

    Nach altem pottyländischen Brauch sollten wir auf die Unterzeichnung anstoßen. Ich war so frei und habe direkt ein bisschen wildgurkenfreies Wildgurkenbier und ein paar Softdrinks mitbringen lassen.

  • verteilt wildgurkenfreie Wildgurkenbiere an alle Beteiligten


    Falls jemand etwas anderes möchte - bitte Bescheid sagen.


    Lassen Sie uns anstoßen - auf eine glänzende Zukunft und eine gute Zusammenarbeit.

    Wie man in Schalusenbach so schön sagt: PORST!


    hebt seine Flasche zum Anstoßen

  • PORST?


    nimmt eine Flasche und stötß an


    einige wenige Ratsmitglieder nehmen ein alkoholfreies Getränk, die Meisten nehmen jedoch das Bier, alle stoßen, mal mehr mal weniger enthusiastisch, mit an

  • Egomar verzieht – ganz kurz nur – angeekelt das Gesicht, als er von dem ausländischen Gesöff hört. Bier – gut und schön, nicht sein Fall, aber in Ordnung. Aber muss es unbedingt ausländisches Wildgurkenbräu sein? Als Winzer liegt ihm viel eher der Wein. Dennoch greift er sich eine Flasche und stößt an.

  • hält sich ebenfalls zurück mit dem Trinken.


    Verzeihen Sie die zurückhaltung. Underbergen ist kein Bier-Land, zudem wir hier im Dienst sind.


    Über den Stand des hiesigen Weines ist Herr Egomar gleichwohl ein besser Ansprechpartner als ich.

  • stellt die zur Hälfte geleerte Flasche ab


    Ach, das ist überhaupt kein Problem - warum haben Sie das nicht gleich gesagt?

    Softdrinks sind ja vorhanden.


    Und wenn Sie während des Dienstes keinen Alkohol trinken, respektiere ich das natürlich.

    Wie halten Sie es denn außerhalb der Arbeit? Sind Sie da eher Weintrinker, Freunde eines gut gemischten Cocktails oder eher ein Kenner des härteren Alkohols?

  • Soweit es mich betrifft ist dieser kleine Schluck der erste Alkohol seit etwa vierzehn Jahren.Und er wird wohl auf lange Sicht der letzte sein

  • Reis verschluckt sich und fängt an zu husten


    Kein Alkohol seit 14 Jahren? Das tut mir sehr leid für Sie...

  • Naja, ein Pottyhead sind Sie jedenfalls nicht. 14 Jahre ohne Alkohol... das habe ich auch mal fast geschafft. Bis ich mit 13 mein erstes Bier getrunken habe...