Republik Schwion
Landesversammlung
Hiermit berufe ich die Landesversammlung zu ihrer vierunddreißigsten Sitzung
am 03.04.2020 in den Republikanischen Palast in Setterich a.d. Swine ein.
Tagesordnung
1. Wahl des Landeshauptmanns nach Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung.
Weitere Tagesordnungspunkte sind nach der genannten Verfassungsbestimmung für diese Sitzung nicht zulässig.
Wahlvorschläge für das Amt des Landeshauptmanns sind gem. § 2 (2) LVersG
bis zum 01.04.2020 hier öffentlich anzuzeigen.
Setterich an der Swine, 30.03.2020
Präsident der Landesversammlung