Arbeitszimmer des Patriarchen

  • Die Besonderheiten der turanischen Kirche sollen natürlich erhalten bleiben. Der Unionsvertrag von 1442 wird vom Heiligen Stuhl weiterhin anerkannt, und stellt nach unserer Auffassung die Grundlage des Status' der turanischen Kirche innerhalb der einen heiligen katholischen und apostolischen Kirche dar.


    Gerne möchte das Staatssekretariat die Autonomie der turanischen Kirche bestätigen, und gleichzeitig die turanische Kirche besser in die Struktur der katholischen Kirche integrieren. Dazu möchten wir vorschlagen, der turanisch-katholischen Kirche den Status einer Kirchenprovinz zu verleihen, und mit zusätzlichen Rechten zu verleihen. In der Konstitution Euntes Ergo ist ja vorgesehen, dass der Metropolit einer Kirchenprovinz die Bischöfe der zugehörigen Diözesen selbst ernennt. Zusätzlich würden wir, vergleichbar mit dem Status der androisch-katholischen Kirche, festschreiben, dass die turanisch-katholische Kirche auch weiterhin einen eigenen Ritus pflegen wird. Ein Partikularrecht darf jede Teilkirche sowieso führen, ich würde hier ausdrücklich festlegen, dass das turanische Kirchenrecht fortgilt.


    Beim Zölibat entspricht es der Auffassung der katholischen Kirche, dass die erteilte Priesterweihe den Empfang des Sakraments der Ehe ausschließt, und kein verheirateter Priester das Sakrament der Bischofsweihe empfangen darf. Darüber hinaus pflegt die katholische Kirche, nur unverheiratete Männer zu Priestern zu weihen, allerdings als Vorschrift des kirchlichen, nicht des göttlichen Rechts. Wie bereits im Vertrag von 1442, würden wir das Recht der turanisch-katholischen Kirche bestätigen, verheiratete Diakone zu Priestern zu weihen.

    Erzbischof Dario J. Rojas
    Substitut des Staatssekretariats
    Titular-Erzbischof von Marcianopolis

  • Ein Bischof ist auch nach turanischem Kirchenrecht stets unverheiratet. Dies liegt an der traditionellen Dreiteilung der Priesterschaft hierzulande. Bischöfe stammen in aller Regel aus der Reihe jener Kleriker, die direkt der Bischofskirche zugeordnet sind und eine ordensähnliche Gemeinschaft bilden. Sie sind daher zum Zölibat verpflichtet. Dasselbe gilt für Ordenspatres. Nur die Säkularkleriker können verheiratet sein. Sie müssen wissen, Bruder Rojas, dass die turanischen Bistümer historisch fast alle aus Ordenskonventen hervorgegangen sind.

    Johannes Anasthasius Kardinal Hartung :bischof:
    Patriarch von Königsberg
    Primas von Turanien

  • Dann sehe ich soweit keine theologischen oder kirchenrechtlichen Positionen der turanischen Kirche, die der Union mit der heiligen apostolischen Kirche im Weg stehen. :)

    Erzbischof Dario J. Rojas
    Substitut des Staatssekretariats
    Titular-Erzbischof von Marcianopolis

  • Alles andere hätte mich sehr gewundert, werter Bruder. :)
    Wie – denken Sie – sollten wir nun weiter verfahren? Sie werden vermutlich noch die übrigen Länder der Föderation auf Ihrer Liste haben?

    Johannes Anasthasius Kardinal Hartung :bischof:
    Patriarch von Königsberg
    Primas von Turanien

  • Genau. Der Regelzustand ist ja, dass jeder Staat in einer Teilkirche zusammengefasst wird, und somit für die Kirche in jedem Staat ein Dekret verfasst wird. In solchen Dekreten geht es ja beispielsweise auch um die diplomatische Vertretung in dem jeweiligen Staat, sodass es sinnvoll ist, so zu verfahren.


    Bei der turanischen Förderation sieht die Struktur der Kirche anders aus, und so wird das Dekret entsprechend umfangreicher. Trotzdem würden wir gerne alle Landesteile in einem gemeinsamen Dekret behandeln. Der erste Abschnitt des Dekrets ist ja fertiggestellt, und wiederholt im Wesentlichen Bestimmungen aus dem Konkordat von 1442. Für den zweiten Abschnitt des Dekrets müsste ich die Struktur der katholischen Kirche in den Landesteilen untersuchen, in denen der valsantinische Ritus gepflegt wird. Wenn ich das richtig sehe, umfasst das Schwion, San Bernando und Ascaaron.

    Erzbischof Dario J. Rojas
    Substitut des Staatssekretariats
    Titular-Erzbischof von Marcianopolis

  • Nun , es ist so einfach wie schwer:


    Ich möchte der turanischen Armee eine angemessene Versorgung an Seelsorge anbieten. Soweit mir bekannt besteht ein Bedarf an christlicher und an jüdischer Seelsorge, so dass ich gemeinsam mit Euch und einem kompetenten jiddischen Vertreter ein Konzept erarbeiten möchte, wie dies zu bewerkstelligen ist

  • Das hört mein bischöfliches Ohr sehr gern. Bislang war die Seelsorge ja mangels einer belastbaren Vereinbarung mit dem Staat nur geduldet. Hier besteht sicherlich Handlungsbedarf. Insofern begrüße ich Ihre Anfrage ausdrücklich.

    Johannes Anasthasius Kardinal Hartung :bischof:
    Patriarch von Königsberg
    Primas von Turanien

  • Nun ich habe nur das Militär im Auge,m nicht den Reststaat. Wenn gemeinsam mit dem jiddischen Kollegen und meinem Beraterstab ein gangbarer Weg gefunden wurde, muss das natürlich noch von der NV abgesegnet werden. Die Frage ist: Wie bald können Sie oder der von Ihnen zu benennede Vertreter in die Beratungen mit uns einsteigen?

  • Nur das Militär – ja, ich habe das schon so verstanden. Allerdings hat die turanisch-katholische Kirche durchaus ein gesteigertes Interesse an einem Konkordat mit dem Gesamtstaat. Auch hier besteht Nachholbedarf. Wenn es nach uns geht, könnte hier gern in einem Aufwasch auch die Militärseelsorge geregelt werden.
    Die Gespräche können meines Erachtens jederzeit beginnen.

    Johannes Anasthasius Kardinal Hartung :bischof:
    Patriarch von Königsberg
    Primas von Turanien

  • Ich verstehe Sie, vielleicht machen Sie sich einmal Gedanken wie so ein Konkordat aussehen könnte, dann ließe sich das in der NV diskutieren.


    Wäre Ihnen der kommenmde Montag als Beginn Recht? Ich schlage einen neutralen Ort vor, symbolträchtig wäre vielleicht die Volkssternwarte, was denken Sie?