Diktatus Marius bittet um nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis IV/2014 gemäß Artikel 17 Abs. 1 Volksgesetzbuch. Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Ich leite daher die Abstimmung ein.
Stimmen Sie der nachträglichen Aufnahme von Diktatus Marius in das Wählerverzeichnis gemäß § 17 Abs. 1 des
Volksgesetzbuches der Turanischen Föderation zu?
[ ] JA
[ ] NEIN
[ ] ENTHALTUNG
Die Abstimmung wird bei Abgabe aller möglichen Stimmen geschlossen, spätestens aber am 26.10.2014 um 18 Uhr.