Ja. Eventuell will ich den Gesetzestext noch etwas ergänzen, aber meine Überlegungen in diese Richtung sind noch nicht sehr weit gediehen.
Landtagssitzung 2017
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Also haben wir gerade nicht wirklich einen Beratungsgegenstand?
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...hmm, und im Anschluss könnte der Freistaat wieder seinen eigenen Landesbetrieb Bau errichten. Baustellen und Aufgaben haben wir doch praktisch vor fast jeder Haustür oder nicht? Was meinen die anderen dazu?
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Das kommt auf dann wohl auf die genaue Aufgabendefinition an und was das für die Landesverwaltung, Präfekturen, Landkreise und Gemeinden nach sich zieht.
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Verzeihen Sie, worauf wollen Sie hinaus? Ich dachte wir reden über eine Landesoberbehörde? Das ist keine eigene Aufgabe der Präfekturen, Landkreise und Gemeinden.
Für die könnte der Landesbetrieb wie bisher zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen. -
Zumindest für die Präfekturen könnten die Regierung oder der Gesetzgeber verbindliche Vorgaben machen, für Kreise und Gemeinden ist das sicherlich schwieriger. Solang es nur um eine Möglichkeit geht, die der Landesbetrieb vorhält, dann wäre das für mich jedenfalls diskutabel, auch wenn wir sehen müssen, dass wir nicht ggf. unnötigerweise in den Markt eingreifen. Und eine Korrektur sei mir erlaubt, um präzise zu bleiben, ein Landesbetrieb ist keine Landesoberbehörde, aber das soll nur ein Detail sein.
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Denkbar wäre natürlich auch, dass der L-Bau wieder dem Freistaat übergeben wird. Er kann dann selbstverständlich auch für die Föderation tätig werden.
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Ich würde gerne die Betrieblichkeiten inklusive Straßenmeisterei föderationsweit vereinheitlichen. Womit ein freistaatseigener Betrieb hinfällig wird. Aber soweit ist die Sache noch nicht.
Gibt es bis dahin noch Anmerkungen zur Erstattungssumme, für den Fall, dass der Landesbetrieb ein Föderationsbetrieb bleibt, oder können wir mit dem nächsten Punkt der Tagesordnung fortfahren?
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§ 1 Abs. 1 würde ich korrigieren und von "Föderationsministerium für Verkehr" sprechen. Staatsministerium passt gar nicht. Und wie der zukünftige Zuschnitt der Föderationsministerien aussieht wissen wir nicht. Ebenso müssten § 2 Abs. 4 und § 3 Satz 2 entsprechend auf "Föderationsminister für Verkehr" geändert werden.
§ 1 Abs. 4 wird eine heftige Gegenreaktion auslösen, befürchte ich. Wie wurde denn die Summe ermittelt? -
Ja, die übrigen Bezeichnungen müssen natürlich noch angepasst werden.
Die zweieinhalb Milliarden Kompensationssumme wurden natürlich keineswegs einfach ausgewürfelt, sondern durch ein Expertengremium bestimmt.
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§ 1 Abs. 1 würde ich korrigieren und von "Föderationsministerium für Verkehr" sprechen. Staatsministerium passt gar nicht. Und wie der zukünftige Zuschnitt der Föderationsministerien aussieht wissen wir nicht. Ebenso müssten § 2 Abs. 4 und § 3 Satz 2 entsprechend auf "Föderationsminister für Verkehr" geändert werden.
Vielleicht dann doch besser „das für den Verkehr zuständige Föderationsministerium“, um alle Eventualitäten abzudecken?
Aber grundsätzlich sehe ich da tatsächlich ein verfassungsrechtliches Problem. Wir können als Landtag nicht einfach unilateral einen Föderationsbetrieb Bau beschließen. Wenngleich die Föderationsebene – und dafür spricht auch die Personalunion des freistaatlichen Kanzlers mit dem Föderationsministerium – signalisiert, diesen zu übernehmen, denke ich doch, dass das geeignete Mittel ein Staatsvertrag zwischen Föderation und Freistaat ist.
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Es soll eine Gesetzesinitiative des Freistaates über den Föderationsrat sein, wenn ich es richtig verstanden habe.
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Wenn ein Landesbetrieb in einen Föderationsbetrieb umgesetzt werden soll, bedarf es meiner Auffassung nach vor allem eines Vertrags. Inwiefern dieser gesetzliche Anpassungen nach sich zieht, steht auf einem anderen Blatt Papier.
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Diesen Vertrag wird es ja geben. Der Kanzler steht diesbezüglich sein geraumer Zeit in Verhandlungen mit der Föderationsregierung. Richtig, Herr Staatskanzer?
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Es ist schon noch ein Unterschied, ob noch Verhandlungen laufen oder der Vertrag bereits aufgesetzt ist, aber an der Stelle kann der Kanzler sicherlich für Erhellung sorgen. Ich würde mich gern auf etwas Substanzielles beziehen statt im vorauseilenden Gehorsam einen dann vielleicht nicht ganz passlichen Vorratsbeschluss fassen.
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Ich vertraue dem Kanzler.
Sind wir uns mit dem Fahrplan einig?
1. Landesbetrieb - in Föderationshand - in Föderationsbetrieb umbenennen
2. (Wieder-)Errichtung eines Landesbetriebs Bau -
Es geht mir da gar nicht so sehr um Vertrauen, aber vielleicht kann sich der Kanzler zum Sachverhalt einfach einlassen, sodass wir nicht weiter im Trüben fischen müssen. Was mir offen gestanden – an der Stelle verzeihen Sie mir bitte meine kurze Mitgliedschaft im hohen Hause – noch fehlt, ist eine Begründung für den Gesetzentwurf; aber vielleicht ist das auch mit einem kurzen Link getan, dass ich mich über die Notwendigkeit des Verfahrens noch einlesen kann.
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Der Sachverhalt ist folgender: Der damalige Landesbetrieb Bau, in Freistaatsbesitz, wurde kompensationslos an die Föderation überschrieben. Vertrag und Gesetzesentwurf sind noch nicht aufgesetzt oder in irgendeiner Form fixiert, deswegen sagte ich ja, dass wir zur gegebenen Zeit darauf zurückkommen können. Wegen der Kompensationssumme habe ich bereits mit dem Präsidenten gesprochen.
So wie ich mir das vorstelle soll danach kein Landesbetrieb mehr nötig sein, sondern der Föderationsbetrieb auch im Auftrag der Länder tätig werden. In diesem Sinne ist also der Text von letztem Monat unvollständig und überholt. -
Vielen Dank für die Aufklärung. Ich sehe es, wie gesagt, für notwendig an, dass wir über einen Vertrag abstimmen und im Zuge eines Artikelgesetzes diesen und das Außerkrafttreten des Gesetzes beschließen.
In diesem Sinne ist also der Text von letztem Monat unvollständig und überholt.
Gerade vor dem Hintergrund Ihres letzten Satzes, wie sieht das weitere Vorgehen der Regierung aus? Legen Sie noch in dieser Sitzung einen neuen Entwurf vor oder beschäftigen wir uns mit dem Vorhaben dann demnächst?
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Eher "demnächst". Das bisherige Gesetz ist allerdings eins der Republik, bzw jetzt die Föderation betreffend, damit muss sich der Landtag also nicht auseinandersetzen.
Wenden wir uns zunächst dem Tagesordnungspunkt 4 zu, den Sozialleistungen des Freistaats. Herr Mannhardt, können Sie uns über die derzeitige Situation bezüglich der Leistungen von Kommunen und Freistaat ins Bild setzen?