Finn Jakob Henriksson
Königsberg, Freistaat Turanien
Finn Jakob Henriksson
Königsberg, Freistaat Turanien
Hans von Brunnstatt
Setterich an der Swine, Republik Schwion
Matthew Hernandez, Leonsburg
Wählerverzeichnis für das 2. Kalenderhalbjahr 2022
Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis 2/2022 ist am 23. September 2022 um 13 Uhr verstrichen.
Als Ergebnis wird festgestellt, dass folgende Personen im nunmehr gültigen Wählerverzeichnis für das erste Kalenderhalbjahr 2022 eingetragen sind:
Hans von Brunnstatt, Setterich an der Swine
Finn Jakob Henriksson, Königsberg
Matthew Hernandez, Leonsburg
Attila Saxburger, Neuenburg
Sigurd Thorwald, Niederfeldern
Die Eingetragenen haben gemäß Artikel 19 der Verfassung der Turanischen Föderation Sitz und Stimme in der Nationalversammlung. Nicht Eingetragene weise ich auf ihr nachträgliches Antragsrecht gemäß § 17 des Volksgesetzbuchs der Turanischen Föderation hin.
Turan, den 23. September 2022
gez.
i.V. Thorwald
Entschuldigt bitte die erneute enorme Verzögerung.
Hinweis gemäß § 16 Absatz 2 des Volksgesetzbuchs
Hiermit weise ich alle gemäß § 16 Absatz 1 des Volksgesetzbuchs dazu berechtigten Staatsbürger darauf hin, dass sie sich in das Wählerverzeichnis der Turanischen Föderation eintragen lassen können.
Hierfür geben die berechtigten Staatsbürger an dieser Stelle Ihren vollständigen Namen sowie die Gemeinde und das Föderationsland ihres Hauptwohnsitzes an.
Eintragungen für das erste Halbjahr 2023 sind gemäß § 16 Absatz 2 Volksgesetzbuch bis zum 19. Januar 2023 möglich
Turan, den 5. Januar 2023
- Präsident der Nationalversammlung -
Attila Saxburger
Neuenburg, Republik Schwion
Finn Jakob Henriksson
Königsberg, Freistaat Turanien
Matthew Hernandez, Leonsburg
Sigurd Thorwald, Niederfeldern.
Hans von Brunnstatt
Setterich an der Swine, Republik Schwion
Heinrich Abeken
Gemeinde Königsberg-Land, Freistaat Turanien
Wählerverzeichnis I/2023
Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für das erste Halbjahr 2023 ist abgelaufen. Folgende Personen haben fristgerecht die Eintragung beantragt und werden hiermit in das neu aufzustellende Wählerverzeichnis aufgenommen:
Heinrich Abeken, Königsberg, Freistaat Turanien
Hans von Brunnstatt, Setterich an der Swine, Republik Schwion
Finn Jakob Henriksson, Königsberg, Freistaat Turanien
Matthew Hernandez, Leonsburg, Republik Schwion
Attila Saxburger, Neuenburg, Republik Schwion
Sigurd Thorwald, Niederfeldern, Freistaat Turanien
Die Eingetragenen werden gemäß Artikel 19 der Verfassung der Turanischen Föderation Mitglieder der Nationalversammlung.
Das Wählerverzeichnis I/2023 wird hiermit aufgestellt und im Bereich der Nationalversammlung veröffentlicht. Gleichzeitig verliert gemäß § 18 Volksgesetzbuch das Wählerverzeichnis II/2022 seine Gültigkeit.
An zur Eintragung Berechtigte, die bisher nicht im aktuellen Wählerverzeichnis eingetragen sind, ergeht der Hinweis auf die Möglichkeit einer nachträglichen Aufnahme gemäß § 17 des Volksgesetzbuchs.
Turan, den 23. Januar 2023
- Präsident der Nationalversammlung -
Irgendwo in den Weiten der Föderation denkt jemand an das Wählerverzeichnis.
vergleichbar mit einer Gravitationswelle verbreitet sich der Föderationswählerverzeichnisgedanke im Universum und trifft auch das, einem schwarzen Loch vergleichbare Gehirn des NV-Präsidenten
Hinweis gemäß § 16 Absatz 2 des Volksgesetzbuchs
Hiermit weise ich alle gemäß § 16 Absatz 1 des Volksgesetzbuchs dazu berechtigten Staatsbürger darauf hin, dass sie sich in das Wählerverzeichnis der Turanischen Föderation eintragen lassen können.
Hierfür geben die berechtigten Staatsbürger an dieser Stelle Ihren vollständigen Namen sowie die Gemeinde und das Föderationsland ihres Hauptwohnsitzes an.
Eintragungen für das zweite Halbjahr 2023 sind gemäß § 16 Absatz 2 Volksgesetzbuch bis zum 20. Juli 2023 möglich
Turan, den 6. Juli 2023
- Präsident der Nationalversammlung -
Sigurd Thorwald
Niederfeldern
Ferruccio Gatan
Schenna