Allen Anträgen wird entsprochen.
WVerz Freistaat Turanien
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Ich beantrage hiermit die nachträgliche Aufnahme in das aktuelle Wählerverzeichnis des Freistaats Turanien.
Schleutberger-Narrenhäuser, Adelgunde
Am alten Hafen 23
4211 Freyhafen -
Auch diesem Antrag wird entsprochen.
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Ich beantrage hiermit die nachträgliche Aufnahme ins aktuelle Wählerverzeichnis des Freistaates Turanien: Simon Hollvato, Wohnsitz in Freyburg. Vielen Dank!
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Genehmigt. Herzlich Willkommen in Turanien!
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Vielen Dank!
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Ich beantrage die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis des Freistaates Turanien.
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Und der Kanzler sprach: Es geschehe! Und es geschah.
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Ich beantrage hiermit meine nachträgliche Eintragung ins Wählerverzeichnis des Freistaats.
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Und da wir uns jetzt in den ersten vierzehn Tages eines Kalenderhalbjahres befinden, in denen eine reguläre (nicht nachträgliche) Eintragung möglich ist, beantrage ich nun diese Form der Eintragung:
Finn Jakob Henriksson
Königsberg
Und auf Föderationsebene wäre auch ein neues Wählerverzeichnis fällig, glaube ich.
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Auch ich beantrage hiermit die Aufnahme in das aktuelle Wählerverzeichnis des Freistaats Turanien.
Schleutberger-Narrenhäuser, Adelgunde
Am alten Hafen 23
4211 Freyhafen -
Ich erneuere meine Eintragung:
Julius Mannhardt
Äußere Uferstraße 76
Stoltenberg, Großturanien
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Josef Wedel
Bad Nymphenhein, Freistaat Turanien
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Turanische FöderationDer Beauftragte der Föderationsregierungbeim Freistaat Turanien
Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2019 gem. Art. 13 Staatsgrundgesetz
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,
hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Paragraf 2 der Verordnung über die Durchführung des Föderationszwangs gegen den Freistaat Turanien zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.
Eintragungen sind im Zeitraum vom 11. Januar, 15 Uhr, bis 25. Januar 2019, 15 Uhr, möglich.
Königsberg, den 11. Januar 2019
Dr. Landolf Barnabas Schiller
Beauftragter der Föderationsregierung