Neugründerförderung

  • Der Abgeordnete Freinberger hat eine Aussprache zur Festlegung einer Neugründerförderung beantragt. Ich bitte ihn um den ersten Beitrag zu dem Thema.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Werte Abgeordnete, hohes Haus.


    Wie im Wirtschaftsgesetz §23 festgelegt, wird die Höhe der Neugründerförderung für Neugegründete Unternehmen durch Beschluss der NV festgelegt.



    Liest aus dem Wirtschaftsgesetz vor


    Zitat

    § 23 Neu gegründete Unternehmen können beim Staat die Gründerförderung beantragen. Diese wird einmalig ausbezahlt. Ihre Höhe bestimmt ein Beschluss der Nationalversammlung. Der Zuschuss kann nicht rückwirkend beantragt werden.


    Da wir in letzter zeit eine wahre Gründungswelle erleben ist die Zeit wohl reif hier zu entscheiden mit wieviel Tura wir unsere neugründer einmalig unterstützen möchten.

    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Nunja, für die Unternehmen fallen an und für sich keine Anmeldegebühren an.
    Ich denke aber, dass man von einem Bedarf zwischen 10.000-25.000 Tura ausgehen kann damit die Unternehmen die erste Zeit überstehen.


    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Ich denke das dies ein guter Ansatz ist,allerdings würde ich staatlich nur fördern was dem Staat und seinen Bürgern nutzt.Immerhin reden wir über Steuergelder und das sollten wir nicht mit der Giesskanne vergeben.

  • Nunja, da es sich hier um eine Förderung von Neugegründeten Unternehmen handelt, würde jedes neugegründete Unternehmen einmalig von dieser Förderung profitieren.

    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Genau, wie es im Gesetzestext beschlossen wurde:



    § 23 Neu gegründete Unternehmen können beim Staat die Gründerförderung beantragen. Diese wird einmalig ausbezahlt. Ihre Höhe bestimmt ein Beschluss der Nationalversammlung. Der Zuschuss kann nicht rückwirkend beantragt werden.


    Diese FÖrderung ist aber eine Holschuld seitens der Unternehmen, die Förderung wird auf Antrag hin ausgestellt und nicht automatisch nach eintragung ins Firmenbuch.

    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Bei der Verabschiedung dieses schwammigen Artikels war ich wohl nicht da oder eingeschläfert ? 8o
    Nicht zu fassen das das dann im Endeffekt auch an evtl. Gründer mit Eigenvermögen oder mit schwachen Businessplan ausgeteilt wird ?

  • Was wäre so schlimm daran einem Unternehmer zu Fördern wenn dieser sich aus Eigenmitteln einen Unternehmensstart finanziert?
    Der Einwand bei schwachen Bussinesplänen klingt berechtigt.

    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Aber um nochmal auf meine Frage zurück zu kommen: Was wäre so schlimm daran einem Unternehmer die Förderung beantragen zu lassen, wenn dieser sich aus Eigenmitteln einen Unternehmensstart finanziert?


    Ich sehe hier ehrlich gesagt keine Unfairness oder ähnliches was dagegen spräche.


    Natürlich könnte man die Förderung nur auf das erste Unternehmen eines Unternehmers beschränken um ein "Raffen" von Fördergeldern zu vermeiden.


    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Sehr geehrte Mitglieder des Hohe Hauses, wir sollen hier über die Höhe der Neugründerförderung entscheiden. Das ist gut und richtig. Das Hohe Haus will ja gleichzeitig auch gesetzliche Mindestlöhne einführen, die jeder Neugründer ab dem ersten Tag für jeden Arbeitnehmer unabhängig von Qualifikation oder Berufserfahrung zahlen muss. Da kann eine finanzielle Unterstützung einen Neugründer beim Überspringen dieser betriebswirtschaftlichen Hürde sicher unterstützen.


    In diesem Zusammenhang fiel mir jedoch der letzte Satz 4 des Paragrafen 23 des Wirtschaftsgesetzes auf. "Der Zuschuss kann nicht rückwirkend beantragt werden."


    Was bedeutet dies für Neugründer? Wann konkret ist der Förderantrag zu stellen? Vor der Gründung? Vor der Eintragung ins Firmenbuch? Das kann es wohl nicht sein, da zu diesem Zeitpunkt das Unternehmen offiziell noch garnicht existiert.


    Und was bedeutet dabei konkret "nicht rückwirkend"? Dass man den bereits etablierten Firmen die Neugründerförderung versagen will, ist noch einigermaßen verständlich. Aber wann ist der Zeitpunkt, dass man einen Förderantrag als "rückwirkend" einzustufen und damit abzulehnen hat? Ein Tag, eine Woche, ein Monat nach Gründung?


    Ich möchte empfehlen, dass wir hier und jetzt im Zuge der Diskussion über die Höhe der Neugründerförderung auch gleich noch dieses, in meinen Augen halt doch nicht unerhebliche gesetzgeberische Problem korrogieren sollten.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte darauf aufmerksam machen, dass das Wirtschaftsgesetz wegen weitgehender Überschneidungen mit dem Körperschaftsgesetzbuch – so die Nationalversammlung ihm zustimmt – ohnehin demnächst außer Kraft treten wird. Und damit auch die Neugründerförderung. Ich empfehle daher, diese ggf. ins Körperschaftsgesetzbuch zu übernehmen und dabei die genannten Probleme zu beseitigen.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

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    Julius Langbehn

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  • Den Einwand des Kollegen Saxburger kann ich nachvollziehen und finde Ihn berechtigt.
    Die entsprechende Regelung im Wirtschaftsgesetz sollte geändert werden.


    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)