Der Abgeordnete Freinberger hat eine Aussprache zur Festlegung einer Neugründerförderung beantragt. Ich bitte ihn um den ersten Beitrag zu dem Thema.
Neugründerförderung
-
- [Aussprache]
- Sigurd Thorwald
-
-
Holt eine Thermoskanne aus der Tasche und gießt sich einen Tee ein.
-
Werte Abgeordnete, hohes Haus.
Wie im Wirtschaftsgesetz §23 festgelegt, wird die Höhe der Neugründerförderung für Neugegründete Unternehmen durch Beschluss der NV festgelegt.
Liest aus dem Wirtschaftsgesetz vor
Zitat§ 23 Neu gegründete Unternehmen können beim Staat die Gründerförderung beantragen. Diese wird einmalig ausbezahlt. Ihre Höhe bestimmt ein Beschluss der Nationalversammlung. Der Zuschuss kann nicht rückwirkend beantragt werden.
Da wir in letzter zeit eine wahre Gründungswelle erleben ist die Zeit wohl reif hier zu entscheiden mit wieviel Tura wir unsere neugründer einmalig unterstützen möchten.
-
Wie hoch ist denn so der erste Finanzbedarf?
-
Nunja, für die Unternehmen fallen an und für sich keine Anmeldegebühren an.
Ich denke aber, dass man von einem Bedarf zwischen 10.000-25.000 Tura ausgehen kann damit die Unternehmen die erste Zeit überstehen.
Etwas schwierig hier einen Wert zu finden, da es einerseits keine wirklichen Stammeinlagen gibt und andererseits ja keine Kohle nötig ist um ein Unternehmen anzumelden.
Die Förderung sollte eventuell so hoch sein um den ersten Monat zu überstehen oder so ähnl.
-
Viel höher sollte der Betrag auch nicht angesetzt werden, aber ausreichend um kleine Startups zu finanzieren.
-
Ich denke das dies ein guter Ansatz ist,allerdings würde ich staatlich nur fördern was dem Staat und seinen Bürgern nutzt.Immerhin reden wir über Steuergelder und das sollten wir nicht mit der Giesskanne vergeben.
-
Nunja, da es sich hier um eine Förderung von Neugegründeten Unternehmen handelt, würde jedes neugegründete Unternehmen einmalig von dieser Förderung profitieren.
-
Ês soll also jeder gefördert werden ?
-
Genau, wie es im Gesetzestext beschlossen wurde:
§ 23 Neu gegründete Unternehmen können beim Staat die Gründerförderung beantragen. Diese wird einmalig ausbezahlt. Ihre Höhe bestimmt ein Beschluss der Nationalversammlung. Der Zuschuss kann nicht rückwirkend beantragt werden.
Diese FÖrderung ist aber eine Holschuld seitens der Unternehmen, die Förderung wird auf Antrag hin ausgestellt und nicht automatisch nach eintragung ins Firmenbuch. -
Bei der Verabschiedung dieses schwammigen Artikels war ich wohl nicht da oder eingeschläfert ?
Nicht zu fassen das das dann im Endeffekt auch an evtl. Gründer mit Eigenvermögen oder mit schwachen Businessplan ausgeteilt wird ? -
Was wäre so schlimm daran einem Unternehmer zu Fördern wenn dieser sich aus Eigenmitteln einen Unternehmensstart finanziert?
Der Einwand bei schwachen Bussinesplänen klingt berechtigt. -
Eigenmittel sind doch in §23 garnicht nötig bzw. gefordert.
-
Das nicht, aber die Förderung kann beantragt werden, Sie muss nicht.
-
Da glauben Sie aber stark an das Gute im Menschen.Wenn Subventionen oder Gratis lockt sagt kaum einer bei Drei,Zwei,Eins MEINS nein :-).
-
Aber um nochmal auf meine Frage zurück zu kommen: Was wäre so schlimm daran einem Unternehmer die Förderung beantragen zu lassen, wenn dieser sich aus Eigenmitteln einen Unternehmensstart finanziert?
Ich sehe hier ehrlich gesagt keine Unfairness oder ähnliches was dagegen spräche.
Natürlich könnte man die Förderung nur auf das erste Unternehmen eines Unternehmers beschränken um ein "Raffen" von Fördergeldern zu vermeiden.
Nur als Beispiel, in Österreich gibts die Neugründerförderung, da wird unabhängig ob man Eigenkapital oder Fremdkapital benutzt ein Teil der Steuern und Abgaben für ein Jahr oder so erlassen.
Also von daher würde ich das nicht als unfair sehen, da sowieso keiner Kohle hat die er anfangs in ein Unternehmen stecken könnte. -
Kollegin Türmer?
-
Sehr geehrte Mitglieder des Hohe Hauses, wir sollen hier über die Höhe der Neugründerförderung entscheiden. Das ist gut und richtig. Das Hohe Haus will ja gleichzeitig auch gesetzliche Mindestlöhne einführen, die jeder Neugründer ab dem ersten Tag für jeden Arbeitnehmer unabhängig von Qualifikation oder Berufserfahrung zahlen muss. Da kann eine finanzielle Unterstützung einen Neugründer beim Überspringen dieser betriebswirtschaftlichen Hürde sicher unterstützen.
In diesem Zusammenhang fiel mir jedoch der letzte Satz 4 des Paragrafen 23 des Wirtschaftsgesetzes auf. "Der Zuschuss kann nicht rückwirkend beantragt werden."
Was bedeutet dies für Neugründer? Wann konkret ist der Förderantrag zu stellen? Vor der Gründung? Vor der Eintragung ins Firmenbuch? Das kann es wohl nicht sein, da zu diesem Zeitpunkt das Unternehmen offiziell noch garnicht existiert.
Und was bedeutet dabei konkret "nicht rückwirkend"? Dass man den bereits etablierten Firmen die Neugründerförderung versagen will, ist noch einigermaßen verständlich. Aber wann ist der Zeitpunkt, dass man einen Förderantrag als "rückwirkend" einzustufen und damit abzulehnen hat? Ein Tag, eine Woche, ein Monat nach Gründung?
Ich möchte empfehlen, dass wir hier und jetzt im Zuge der Diskussion über die Höhe der Neugründerförderung auch gleich noch dieses, in meinen Augen halt doch nicht unerhebliche gesetzgeberische Problem korrogieren sollten.
-
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte darauf aufmerksam machen, dass das Wirtschaftsgesetz wegen weitgehender Überschneidungen mit dem Körperschaftsgesetzbuch – so die Nationalversammlung ihm zustimmt – ohnehin demnächst außer Kraft treten wird. Und damit auch die Neugründerförderung. Ich empfehle daher, diese ggf. ins Körperschaftsgesetzbuch zu übernehmen und dabei die genannten Probleme zu beseitigen.
-
Den Einwand des Kollegen Saxburger kann ich nachvollziehen und finde Ihn berechtigt.
Die entsprechende Regelung im Wirtschaftsgesetz sollte geändert werden.Die Gründerfürderung in das KöS-Gesetz zu geben klingt nicht schlecht. Jedoch will ich gleich mal intervenieren und vermerken, dass beim Wirtschaftsgesetz nur die Überschneidungen raus müssen.
Die Dinge in Bezug auf die Wisim sollten schon drinnen bleiben, alles in ein Gesetz zu klatschen fände ich nicht gut.