Ihre Idee hätte einen gewissen Charme Herr Thorwald.
Wie soll der Staat jedoch sicher sein DAS er sein Geld zurückerhält,wenn der Neubetrieb in Konkurs geht ?
Neugründerförderung
-
- [Aussprache]
- Sigurd Thorwald
-
-
Das wäre eine Idee. Aber entspricht ein Darlehen, auch ein zinsloses, ihrer Meinung nach einer Förderung in dem Sinne? Dabei wäre der Staat nur eine bessere Bank.
Zitat§ 23
Neu gegründete Unternehmen können beim Staat die Gründerförderung beantragen. Diese wird einmalig ausbezahlt. Ihre Höhe bestimmt ein Beschluss der Nationalversammlung. Der Zuschuss kann nicht rückwirkend beantragt werden.Die genaue Beurteilung dessen mag Auslegungssache sein, aber wir können auf Herr Saxburgers Vorschlag zurückkkommen und probehalber Finanzmittel für beispielsweise hundert Förderungen bereitstellen und auf unser Wirtschaftsressort bei der Beurteilung der Förderungswürdigkeit vertrauen.
-
Was mich stört - und berichtigen Sie mich meine Herren:
1.) Die Förderung soll allen zustehn ?
2.) Irdendeiner murmelte was von Klein und Gross Unternehmen ?Richtig ?
-
Was stört Sie daran dass alle gefördert werden können?
-
Naja das würde bedeuten dass auch der gefördert werden kann der so gut situiert ist daser nicht gefördert werden braucht....
-
Richtig !
Ich bin dafür das die gefördert werden, die es ohne staatliche Förderung nicht schaffen würden. -
Dann hätten wir aber wieder die altbekannte Bürokratie.
-
Das andere wäre aber Fördern um des Förderns willen, das kann s auch nicht sein, oder?
-
-
-
es gibt aber Bestrebungen zu einer WiSim
Nun müsste man schlicht festlegen welche Höchstgrenze gemessen an der Größe des Starterunternehmens gefördewrt werden kann bzw der zu fördernde muss in dreiteufelsnahmen offenlegen was er vorhat und welche Eigenlistung er bringen kann. Und Fördergelderschleichung wird unter Strafe gestellt
-
Gut!
Wir sollten abstimmen!
-
Und über was möchten Sie abstimmen? Mir liegt kein Entwurf vor, über den abgestimmt werden könnte.
-
Zitat
Original von Sigurd Thorwald
[..]
Im RL würde ich Dir sofort zustimmen. Wer viel Geld hat, braucht nicht noch welches vom Staat! Im VL allerdings haben wir eine ganz andere Situation: Hier hat am Anfang niemand Geld.Das war an und für sich der Grundgedanke hinter der Gründerförderung.@Sigrid: die WiSim ist momentan in Ausarbeitung und Entwicklung, wozu ich auch diese Förderung zählê
Was halten alle hier von folgendem Kompromiss:
Die Förderung erhält jedes neu gegründete Unternehmen unter der Bedingung, dass offengelegt wird, wofür das Geld benötigt wird und unter Vorlage des entsprechenden Firmenbucheintrages.
Die Höchstgrenze der Förderung beträgt max. 38.000 Tura gestaffelt nach der Unternehmensgröße und dem Vermögen des Unternehmens.
Staffelungsvorschlag:
Unternehmen Kategorie 1:
Größe (anzahl Mitarbeiter): 1-10 Mitarbeiter
Eigenleistung/Eigenkapital: 0-10.000Förderung: 38.000 Tura
Unternehmen Kategorie 2:
Größe (anzahl Mitarbeiter): 10-50 Mitarbeiter
Eigenleistung/Eigenkapital: 15.000-30.000Förderung: 25.000 Tura
Unternehmen Kategorie 3:
Größe (anzahl Mitarbeiter): >50 Mitarbeiter
Eigenleistung/Eigenkapital: 35.000-45.000Förderung: 5.000 Tura
Kein Anspruch auf Förderung erfolgt, wenn das Eigenkapital/die Eigenleistung über 45.000 Tura liegt.
Die Eigenmittel sind alles an Geld- und Sachwerten die der Unternehmer zum Zeitpunkt der Gründung eingebracht hat.
Der Förderungsberechtigte hat weiters einen Nachweis über die Verwendung der Fördergelder beim Wirtschaftszentrum einzubringen, welches die Zweckmässige verwendung der Gelder prüft.
Bei erschleichung der Förderung durch Vorspiegeln falscher Tatsachen oder durch die zweckfremde Verwendung der Fördersumme macht sich das Unternehmen und dessen Eigentümer/Inhaber strafbar.
Die Mittel sind vollständig zurück zu zahlen. -
Grundsätzlich ist das ja in Ordnung. Aber wie wollen Sie verhindern, dass ein reicher Unternehmensgründer einfach kein oder sehr wenig Eigenkapital einsetzt und dann natürlich trotz seiner finanziellen Möglichkeiten eine höhere Förderung erhält? Hier bräuchten wir wieder ein solchges Kontroll- und Bürokratieungetüm, wie es der Kollege Saxburger zu Recht kritisiert hat.
Nein, ich bleibe dabei: Der Staat braucht keine großen Unternehmen bzw. reiche Unternehmer zu fördern. Er sollte daher auf Antrag für alle Neugründungen die gleiche Fördersumme auszahlen, z.B. 10.000 Tura – pauschal und ohne Kontrolle.Das dachte ich mir. Genau deshalb macht zum jetzigen Zeitpunkt eine Staffelung eigentlich keinen Sinn, da ja noch niemand Geld hat bzw. mangels einer Wisim auch gar kein Geld haben kann. -
Gute Argumente Hr. Kollege...es erscheint mir Kosten- und Aufwandsmässig am idealsten zu sein einfach pauschal jedem Neugegründeten Unternehmen auf Antrag einen fixen Betrag auszuzahlen.
Einzige Bedingung: Es muss ein Firmenbucheintrag( auf diesem ist das Eintragungs- und somit das Gründungsdatum ersichtlich) vorgelegt werden. -
Damit bin ich völlig einverstanden.
-
Sehr geehrte Frau Sigurdsdottir, sehr geehrter Herr Thomasson,
Ihre Einwendungen zeigen mir, dass Sie die Neugründungsförderung für Unternehmen grundsätzlich falsch sehen. Gründungsförderung für Neuunternehmen ist Standortpolitik und keine Sozialpolitik. Nicht der Unternehmer, sein Einkommen, sein Vermögen oder seine anderen sozialen Umstände stehen dabei im Fokus. Der Staat will Unternehmen in der Startphase eine eigenkapitalstärkende Unterstützung zukommen lassen, damit überhhaupt Unternehmen gegründet werden und diese in Turanien gegründet werden. Sie machen damit nicht Reiche noch Reicher, um mal in Ihrem Denkmuster zu bleiben, sondern ermutigen und unterstützen Unternehmer, in Turanien unternehmerisch tätig zu werden und möglicherweise auch Arbeitsplätze zu schaffen.
Und das es möglich sein wird, dass solche Förderbeträge auch mal fehlinvestiert werden, ist eine der Grundlagen des Unternehmertums. Jegliche unternehmerische Tätigkeit birgt in sich halt auch das Risiko des Scheitern, dass jeder, und damit auch der Staat tragen muss, der sich unternehmerisch betätigt und sich dem Wettbewerb stellt.
Wenn Sie nur "bedürftige" Neugründer materiell unterstützen wollen, sollten Sie das im Rahmen sozialpolitischer Maßnahmen tun, aber nicht im Rahmen der standortpolitischen Unternehmensgründungsförderung.
Meine Damen und Herren,
ich möchte trotzdem an dieser Stelle nochmal dafür werben, die Neugründungsförderung nicht als fixen und gleichhohen Betrag auszugestalten, sondern wie bereits vorgeschlagen als nicht zu hoch anzusetzenden prozentualen Anteil am nachzuweisenden Gründungskapital mit einer feststehenden absoluten Obergrenze. Ansonsten kann es zu Konstellationen kommen, dass neu gegründete Unternehmen einen viel größeren Anteil am aufzubringenden Startkapital bekommen als andere und somit der Wettbewerb unter den Unternehmen unzulässig verzerrt wird.
-
Mitnichten Herr Saxburger,ich erkenne schon einen Sinn in einer Förderung von Neugründern und begrüsse dies auch.
Mag sein,das ich zu sozial denke aber ich würde mich wohler fühlen wenn es eine *Bedürftigkeitsprüfung* geben würde.
Die Finanzbehörde hat zum Beispiel doch Einblick über etwaiige Vermögen oder ?
Auch das es Personal bedarf die dies kontrollieren fruchtet bei mir nicht,denn dies lässt sich sicher durch Umstrukturierung innerhalb der Behörden oder ggfls. befristeter Verträge/Neueinstellungen bewältigen. -
Ich sehe das so ähnlich wie meine Landsfrau. Wir lkaufen sonst Gefahr den Missbrauch zu fördern, nicht die Wirtschaft.