Umwelt- und Tierschutz

  • Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,
    werte Damen und Herren Abgeordnete,


    gern möchte ich die Diskussion, die der Kollege Karlsson angestoßen hat; wenngleich ich im Gegensatz zu ihm meine grundsätzliche Sympathie für den Entwurf der Ministerin zum Ausdruck bringen möchte. Kann die Regierung, können Sie uns bereits mitteilen, welche notwendigen Änderungen am Gesetzesbestand die Erfüllung der neuen Verfassungsregelung nach sich ziehen werden? Sicher kann man damit argumentieren, dass sich altgesetzliche Regelungen im Sinne der dann neuen Verfassungsordnung zu unterwerfen haben und entsprechend zu interpretieren sind. Allerdings bietet der Gesetzentwurf auch neue politische Gestaltungsspielräume für Regierung, Verwaltung und Parlament. Da bitte ich Frau Ministerin Sigurdsdottir noch um ein paar Ausführungen, um eben, wie der Kollege Henriksson angemerkt hat, den Beschluss nicht nur als mehr oder weniger symbolischen Akt verstehen zu müssen. Herzlichen Dank!

  • Fru Droste, hören sie doch auch Nebelkerzen zu werfen.Ich BIN nicht mehr Umweltministerin.Frügen Sie mich als stellvertretende Föderationspräsidentin, könnte ich dazu was sagen.

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Frau Sigurdsdottir, mit keiner Silbe habe ich Sie Umweltministerin angesprochen, sondern als Ministerin und das sind Sie ausweislich Ihrer Visitenkarte und der Ernennung durch den Herrn Föderationspräsidenten vom 19. Februar 2018, „Föderationsministerin ohne Geschäftsbereich“. Und nachdem wir hoffentlich geklärt haben, dass Sie nicht amtsanmaßend Ministerin der Föderationsregierung sind, wäre es schön, wenn Sie die bislang nur angekündigte Auskunftsfähigkeit der Föderationsregierung Wirklichkeit werden und das hohe Haus von Ihren Kenntnissen partizipieren lassen, hilfsweise gebe ich mich auch mit einer Auskunft eines beliebigen anderen Mitglieds der Föderationsregierung zufrieden.

  • Ich halte das Verhalten der Frau Ministerin Sigurdsdottir, als Vertreterin der Föderationsregierung, in dieser gesamten Aussprache für eine Unverschämtheit und Respektlosigkeit gegenüber diesem Haus. Eine Aussprache sollte man nur beantragen, wenn man auch an einem inhaltlichen Austausch interessiert ist. Beim aktuellen Stand sehe ich für mich nur, diesen Antrag ungeachtet des Inhalts abzulehnen, denn so geht es einfach nicht. Frau Ministerin, bringen Sie den Antrag noch einmal ein, wenn Sie bereit sind, sachlich und respektvoll in diesem Haus darüber zu reden.


    Meinetwegen können wir zur Abstimmung schreiten.

  • Der Form und Ordnung halber: Es handelt sich bei dem vorliegenden Entwurf eines verfassungsändernden Gesetzes nicht um einen Antrag der Föderationsregierung. Vielmehr stammt er von Frau Sigurdsdottir in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete.

    Sigurd Thorwald
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    Julius Langbehn

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  • Vielen Dank für diesen vollkommen korrekten Hinweis, Herr Präsident – eine kleine Schwäche in meinem Eingangsstatement. Nachdem die Abgeordnete uns nun mitteilte, gern als Mitglied der Föderationsregierung Stellung zu nehmen, freue ich mich natürlich über deren Position.

  • Also dieses Hickhack ist nervig


    Bei Antragseinbrinung war Frau Abgeordnete noch Umweltministerin und äußerte sich auch als solche, allerdings ohne konkret auf Fragen einzugehen.
    Jetzt ist sie nicht mehr Ministerin, womit einige der gestellten Fragen auch obsolet sind. Der aktuelle Amtsträger hat sich bislang aber noch gar nicht geäußert.


    Auch wenn ich nur nein einzelnes Stimmchen hier habe, ich kann der Vorlage unter diesen Umständen nicht zustimmen. Es ist völlig unklar was für Konsequenzen das hier haben soll und reine Symbolpolitik ohne verbindliche Folgen lehne ich ab.

  • Dann möge die Abgeordnete Sigurdsdottir bitte auf die gestellten Fragen antworten.

    Sigurd Thorwald
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    Julius Langbehn

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  • Es ist völlig unklar was für Konsequenzen das hier haben soll und reine Symbolpolitik ohne verbindliche Folgen lehne ich ab.

    Na, Herr Kollege, lassen Sie mir doch gern noch meinen Versuch, vielleicht wird es noch etwas und wir können auch noch inhaltlich-politisch diskutieren. :)

  • Ich bewundere Ihre Geduld, Frau Kollegin, aber noch einen Versuch abzuwarten wird uns nicht umbringen. Wenn die Antragstellerin mich jetzt allerdings noch überzeugen will, dann müsste jetzt schon statt nur ein, zwei Sätzen eine ausführlichste und inhaltlich in die Tiefe gehende Antwort kommen, die ich mittlerweile nicht mehr erwarte. Wir werden sehen, ob Frau Sigurdsdottir willens und fähig ist, am Ende doch noch eine solche Antwort zu geben.

  • Geschätzte Abgeordnete, ich kann ihnen gern wiederholen was ich schon im Dezember in diesem Hohen Hause zu dem Thema sagte.Ich wiederhole das gerne:


    Die Föderation hat in vielen Bereichen Regelungen und Gesetze geschaffen - jedoch hat unsere Verfassung auch Lücken.
    Eine davon möchte ich geschlossen wissen - und das betrifft den Natur/Umweltschutz sowie den Tierschutz.
    Natur und Umweltschutz und Tierschutz ist auch Menschenschutz, denn was wir dringend benötigen ist sauberes Wasser, saubere Böden, saubere Luft und gesunde Lebensmittel.
    Dazu benötigen wir Refugien zu Wasser, Land und Luft um Tieren, besonders Insekten,Bienen,Fischen und Vögeln die Chance zu geben sich prächtig zu vermehren.
    Ein weiser Mann sprach einst: Stirbt die Biene, stirbt der Mensch - soweit sollten wir es nicht kommen lassen.


    Erheben wir den Natur & Umweltschutz sowie den Tierschutz in Verfassungsrang, dann zeigen wir uns und der Welt, das wir es ernst meinen unsere Föderation und ihre Bürger auch für die Zukunft zu sichern.
    Zudem gibt es dem Umweltministerium die Handhabe, Naturschutzgebiete,Biosphärenreservate, Meeresschutz & Küstenschutzgebiete auszuweisen, das Tierwohl durch passende Gesetze zu sichern und Richtwerte für Trinkwasser und gesunde Lebensmittel vorzugeben.


    Ich Bitte alle Mitglieder der NV meine Vorlage zu unterstützen, zum wohle der Gegenwart und der Zukunft für unsere Kinder.
    Vielen Dank.


    Sofern der Antrag Erfolg zeitigt, wird sicherlich der amtierende Umweltminister passend dazu Gesetze erarbeiten.

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Herr Präsident, werte Mitglieder des hohen Hauses,


    ich unterstütze ausdrücklich den Gesetzesantrag von Frau Sigurdsdottir, mit welchem unsere Föderationsverfassung um einen aktuell sehr wichtigen Punkt ergänzt wird. Hierdurch wird die verfassungsrechtliche Grundlage für eine moderne Natur-, Umwelt- und Tierschutzgesetzgebung gelegt. Vorerst nicht mehr, aber auch nicht weniger. Sollte die Verfassungsergänzung Rechtskraft erlangen ist es dann die Aufgabe des Gesetzgebers, die Gesetzeslage anzupassen, zu erneuern und zu modernisieren.


    Und der Gesetzgeber sind vor allem und zuerst wir hier in der Nationalversammlung. Gesetzesinitiativen der Föderationsregierung sind dabei nur eine Variante. Auch wir Mitglieder der Nationalversammlung und, um auch dessen Verantwortung nicht zu schmälern, der Föderationsrat haben genauso das Recht und die Pflicht bei der Gesetzgebung aktiv mitzuwirken.


    Hier und jetzt sollten wir in einem ersten Schritt entscheiden, ob wir Natur-, Umwelt- und Tierschutz Verfassungsrang geben wollen. Wenn ja, und das hoffe ich doch, kommt danach sicher noch einiges an Arbeit auf uns zu, wenn wir diesen Bereich gesetzgeberisch ausgestalten müssen. Und da sind dann alle drei von mir genannten Institutionen mit ihrem Gesetzesinitiativrecht gefordert.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, verehrte Frau Sigurdsdottir, Natur- und Umweltschutz sind auch Heimatschutz. Unsere Unterstützung haben Sie daher.

    Föderationsminister für Verteidigung
    Abgeordneter der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzender des Geeinten Turanien


    Föderationsminister für Inneres, Verteidigung und Justiz a.D.
    Föderationsminister für Inneres, nationale Sicherheit und Verteidigung a.D.

  • Die Kollegin Sigurdsdottir scheint, und das macht sie in ihrem letzten Redebeitrag auch deutlich, noch nicht so ganz zu wissen, wohin die Reise hingeht. Da mir das zu undurchsichtig ist und es mir – gerade als Juristin – zuwider ist, einzig politische Programmsätze in Gesetz zu gießen, werde ich dem Gesetzentwurf meine Zustimmung nicht erteilen können.

  • Ich kann mich weiterhin des Eindrucks nicht erwehren, dass hier der Karren vor das Pferd gespannt wird.


    Wenn wir diesen besonderen Schutz in die Verfassung aufnehmen ohne passende Gesetze zu haben, bedeutet das letztendlich, dass erst die Gerichte entscheiden müssen, was schon allein aus diesem Verfassungsartikel folgt. Das kann kein sinnvoller Ansatz sein. Das Umweltministerium braucht keine Verfassungsänderungen, um "Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate, Meeresschutz & Küstenschutzgebiete auszuweisen, das Tierwohl durch passende Gesetze zu sichern und Richtwerte für Trinkwasser und gesunde Lebensmittel vorzugeben". Hier wäre vernünftigerweise der Anfang zu machen, und über die Aufnahme in die Verfassung kann man anschließend reden.

  • Ich kann mich weiterhin des Eindrucks nicht erwehren, dass hier der Karren vor das Pferd gespannt wird.


    Wenn wir diesen besonderen Schutz in die Verfassung aufnehmen ohne passende Gesetze zu haben, bedeutet das letztendlich, dass erst die Gerichte entscheiden müssen, was schon allein aus diesem Verfassungsartikel folgt. Das kann kein sinnvoller Ansatz sein. Das Umweltministerium braucht keine Verfassungsänderungen, um "Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate, Meeresschutz & Küstenschutzgebiete auszuweisen, das Tierwohl durch passende Gesetze zu sichern und Richtwerte für Trinkwasser und gesunde Lebensmittel vorzugeben". Hier wäre vernünftigerweise der Anfang zu machen, und über die Aufnahme in die Verfassung kann man anschließend reden.

    Nickt.


    :applaus: