Gemäß Artikel 52 Föderationsverfassung werden die Richter des Obersten Gerichtshofs von der Nationalversammlung gewählt und vom Präsidenten der Föderation ernannt. Die Gewählten sind vor ihrer Ernennung vom Föderationsrat zu bestätigen. Für die Wahl vorgeschlagen wurde Dr. Landolf Barnabas Schiller. Ich leite hiermit die Abstimmung ein. Bitte beachten Sie, wenn Sie abstimmen, dass aus Ihrem Abstimmverhalten eindeutig hervorgehen muss, ob Sie nur für sich abstimmen oder stellvertretend für Ihre Wahlliste. Stimmen Sie für Teile Ihrer Wahlliste ab, ist eindeutig zu kennzeichnen, wie viele Stimmen Sie abgeben und für wen Sie sie abgeben.
Stimmen Sie für Dr. Landolf Barnabas Schiller als Richter am Obersten Gerichtshof?
[ ] JA
[ ] NEIN
[ ] ENTHALTUNG
Die Abstimmung endet spätestens am 3. Mai 2018 um 16 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.