Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Mannhardt hat den Entwurf eines Wahlgesetzbuchänderungsgesetzes eingebracht und bittet um Aussprache. Da eine Annahme des Gesetzes unmittelbaren Einfluss auf die bevorstehende Wahl der Nationalversammlung hätte, lege ich fest, dass die Aussprache spätestens am Montag endet. Herr Kollege Mannhardt, Sie haben das Wort.
ENTWURF
Drittes Gesetz zur Änderung des Föderationswahlgesetzbuchs
- 3. Wahlgesetzbuchänderungsgesetz (3. WGBÄG) -
§ 1 - Zweck
Dieses Gesetz ändert das Föderationsgesetzbuch über die Wahlen und Abstimmungen und die Arbeitsweise der Nationalversammlung (FWGB) in der Fassung vom 7. Februar 2018.
§ 2 - Änderungen
Paragraf 6 wird um einen neuen Absatz 4 ergänzt. Dieser hat den Wortlaut:
"Vorbehaltlich der Regelung des Paragrafen 15 Absatz 3 kann der Wahlleiter bestimmen, dass die Wahlberechtigten bei einer Wahl mehr als eine Stimme abgeben können. Die Anzahl der Stimmen darf die Zahl der Wahlmöglichkeiten einschließlich der aktiven Enthaltung nicht überschreiten und in keinem Fall mehr als sieben betragen."
§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.