3. Wahlgesetzbuchänderungsgesetz

  • Drittes Gesetz zur Änderung des Föderationswahlgesetzbuchs

    - 3. Wahlgesetzbuchänderungsgesetz (3. WGBÄG) -


    § 1 - Zweck

    Dieses Gesetz ändert das Föderationsgesetzbuch über die Wahlen und Abstimmungen und die Arbeitsweise der Nationalversammlung (FWGB) in der Fassung vom 7. Februar 2018.


    § 2 - Änderungen

    (1) Paragraf 6 wird um einen neuen Absatz 4 ergänzt. Dieser hat den Wortlaut:

    "Bei der Wahl des Präsidenten der Föderation hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie es Wahlmöglichkeiten gibt, jedoch in keinem Fall mehr als sieben. Die Zahl der Wahlmöglichkeiten schließt die aktive Enthaltung ein. Ein Wähler darf keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen geben."

    (2) In Absatz 1 des Paragrafen 8 wird der Ausdruck "innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Wahl" geändert in "innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses".


    § 3 - Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.



    Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu?


    [ ] JA
    [ ] NEIN
    [ ] ENTHALTUNG


    Die Abstimmung endet spätestens am 4. September 2021 um 14 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.


    Bitte beachten Sie, wenn Sie abstimmen, dass aus Ihrem Abstimmverhalten eindeutig hervorgehen muss, ob Sie nur für sich abstimmen oder stellvertretend für Ihre Wahlliste. Stimmen Sie für Teile Ihrer Wahlliste ab, ist eindeutig zu kennzeichnen, wie viele Stimmen Sie abgeben und für wen Sie sie abgeben.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Ich stimme stellvertretend für die Fraktion "Soziales Turanien" ab.

    Alle 30 Stimmen lauten auf JA.


    Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu?


    [x] JA

    [ ] NEIN

    [ ] ENTHALTUNG


    Die Abstimmung endet spätestens am 4. September 2021 um 14 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.


  • Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu?


    [58] JA
    [ ] NEIN
    [ ] ENTHALTUNG


    Die Abstimmung endet spätestens am 4. September 2021 um 14 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.

  • Für das "Geeinte Turanien":



    Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu?


    [29] JA
    [ ] NEIN
    [ ] ENTHALTUNG


    Die Abstimmung endet spätestens am 4. September 2021 um 14 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.

    Föderationsminister für Verteidigung
    Abgeordneter der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzender des Geeinten Turanien


    Föderationsminister für Inneres, Verteidigung und Justiz a.D.
    Föderationsminister für Inneres, nationale Sicherheit und Verteidigung a.D.

  • Die 14 Stimmen von Unser Herz schlägt links:



    Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu?


    [x] JA
    [ ] NEIN
    [ ] ENTHALTUNG


    Die Abstimmung endet spätestens am 4. September 2021 um 14 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.

  • Die Fraktion "Freisinnig - Liberal - Demokratisch" stimmt einheitlich ab.


    Stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu?


    [30] JA

    [ ] NEIN

    [ ] ENTHALTUNG


    Die Abstimmung endet spätestens am 4. September 2021 um 14 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch beende ich die Abstimmung vorzeitig, da ein eindeutiges Ergebnis feststeht. Es wurden 161 gültige Stimmen abgegeben. Alle lauteten auf JA. Damit hat das Hohe Haus dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Der Generaladministratior ist angehalten, es zeitnah nach Ablauf der Einspruchsfrist des Föderationsrats zu verkünden.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon