Die Anklage erlaubt sich, von einer Stellungnahme zur Aussage des Zeugen Kellmann abzusehen, bittet aber darum, §3 der Allgemeinen Prozessordnung nicht willkürlich zu interpretieren. "Nachdem das Gericht zur Aussage von Zeugen aufgerufen hat, können sich diese innerhalb einer zuvor festgesetzten Frist beim Gericht melden und ihre Aussage machen" heißt nicht, dass nur der Richter Fragen stellen darf.
Strafverfahren Fritz Primer
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Auf den Antrag der Verteidigung auf Ablehnung des vorsitzenden Richters Saxburger wegen der Besorgnis der Befangenheit ergeht folgender Beschluss:
Der Antrag wird zurückgewiesen.
1. Das Gericht kann der Begründung des Antrags nicht folgen und sieht in der Verhandlungsführung keine Bevorteilung der Anklage oder Benachteiligung des Angeklagten. Bei der Befragung des Zeugen Kellmann nach dessen Aussage wurde der Verteidigung mehr zeitlicher und thematischer Raum eingeräumt als von der Anklage zuvor in Anspruch genommen wurde.
2. Das Gericht sieht in der Änderung der Verhandlungsführung entgegen der Antragsbegründung der Verteidigung weder eine emotionale noch eine "Trotzreaktion". Es ist ausschließliche und souveräne Aufgabe des Gerichts eine mündliche Hauptverhandlung unter Beachtung der Allgemeinen Prozessordnung zu führen. Ob Zeugen zu hören sind und wie deren Aussage aufzunehmen und notwendigenfalls durch Nachfragen zu konkretisieren sind, ist ebenso in die alleinige Entscheidungsbefugnis des Gerichts gestellt, wie die zeitliche Abfolge der Worterteilung aller an der Verhandlung beteiligten Parteien.
3. Das vorsitzende Richter hat sich bisher in keiner Richtung zu seiner Auffassung über den möglichen Ausgang dieses Verfahrens geäußert und hat durch seine Verhandlungsführung keinen Anlass für die Besorgnis gegeben, er hätte sich bereits auf einen bestimmten Ausgang vorfestgelegt. Der Vorwurf fehlender Objektivität wird daher vom Gericht zurückgewiesen.
Da das Gericht keinem der vorgebrachten Gründe folgen konnte, war der Ablehnungsantrag gegen den vorsitzenden Richter Saxburger zurückzuweisen.
Herr Generalstaatsanwalt, Ihre Bitte wurde zur Kenntnis genommen. Die Hoheit über die Verhandlungsführung steht jedoch dem Gericht zu und dieses wird in jedem einzelnen Fall entscheiden, ob, wie und wer Zeugen nach ihrer Aussage befragt.
Frau Rechtsanwältin, wollen Sie zur Aussage des Zeugen Kellmann Stellung beziehen?
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Nein, da keine vollständige Befragung möglich war, es gab ja noch offene Punkte, kann die Verteidigung keine Stellungsnahme dazu abgeben.
Ich möchte es in diesem Zusammenhang nur als lachhaft und alles andere als rechtsstaatlich aufführen, dass das Gericht selbst über seine Befangenheit entscheidet. Ich beantrage dies an eine unabhängige Stelle zu übergeben und von dieser übrprüfen zu lassen.
Aber ich werde mich zu Gunsten meines Mandanten dem beugen und mir diesen Schauprozess weiter antun, der wohl kaum noch etwas mit einem fairen Prozess zu tun hat. -
Gut Frau Rechtsanwältin, die Verteidigung verzichtet auf eine Stellungnahme.
Auch wenn es Sie offensichtlich nervt, trotzdem von mir wieder mal ein Hinweis. Verkneifen Sie sich bitte solche unqualifizierten und provokanten Einwürfe bezüglich die Rechtsstaatlichkeit der Behandlung eines Befangenheitsantragsverfahrens in der turanischen Justiz oder die öffentliche Diskreditierung dieses ganz normalen Strafverfahrens als unfairen "Schauprozess". Nur weil Sie Ihre, nach Ansicht des Gerichts fehlerhaften, Spielregeln nicht durchsetzen könne, steht Ihnen noch lange nicht das Recht zu, den Richter oder die Justizorgane zu verunglimpfen.
Und nun zum nächsten Zeugen. Ist der Zeuge Benderle anwesend? Wenn ja, bitte ich ihn, auf der Zeugenbank Platz zu nehmen.
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Würden Sie bitte über meinen Antrag entscheiden
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Aber gern Frau Rechtsanwältin.
Auf den Antrag der Verteidigung den Zurückweisungsbeschluss über den Antrag auf Ablehnung des vorsitzenden Richters Saxburger wegen der Besorgnis der Befangenheit einer "unabhängigen Stelle" zur Überprüfung zu übergeben ergeht folgender Beschluss.
Der Antrag wird zurückgewiesen.
1. Die turanische Rechtsordnung kennt weder eine Rechtsgrundlage für das Rechtsmittel, Beschlüsse des Obersten Gerichtshofes in Verfahrensfragen überprüfen zu lassen, noch eine als "unabhängige Stelle" bezeichnete Instanz, bei welcher ein solches Rechtsmittel eingelegt werden könnte. Beides wurde vom Antragsteller nicht benannt.
2. Der Antrag ist somit gegenstandslos und dient nach Ansicht des Gerichts dazu das Verfahren zu verschleppen. Er war damit als unzulässig zurückzuweisen.
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Ich bitte auch um Entscheidung meines vorhin schriftlich eingereichten Antrags auf Unterbrechung von 30 Minuten, damit die Zeugen informiert werden können und sie somit die Gelegenheit haben, hier zu erscheinen. Eine vorherige Information war leider aufgrund des zu kurzfristig angelegten Prozesses nicht möglich.
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Dem Antrag auf Unterbrechung wird stattgegeben.
Die Verhandlung wird zwecks Information der von der Verteidigung benannten Zeugen bis zum Wiederaufruf unterbrochen. Der Angeklagte verbleibt im Gewahrsam des Gerichts.
Ich bitte die Verteidigung, das Gericht kurzfristig über die Bereitschaft zur Wiederaufnahme der Verhandlung zu informieren.
verlässt den Sitzungssaal in Richtung Richterzimmer
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Geht in den Gerichtsflur und beginnt zu telefonieren, um die Zeugen herbeizuholen.
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Zitat
Original von Denise Jacob
Ich möchte es in diesem Zusammenhang nur als lachhaft und alles andere als rechtsstaatlich aufführen, dass das Gericht selbst über seine Befangenheit entscheidet.
Laut zu einem Sitznachbarn der Presse:
Ungeheuerlich! Was denkt die eigentlich wer sie ist?! Das ist Beamtenbeleidigung. -
Primer, der im Gewahrsam der Justizbeamten ist, ist plötzlich nass geschwitzt. Der Schweiß strömt ihm förmlich von der Stirn. Er wendet sich an die Beamten mit leicht zittriger Stimme.
Entschuldigung, mir wird grade so warm. Könnten Sie mir etwas zu trinken bringen? -
Justizbeamter
bringt dem Angeklagten eine Flasche Wasser
Geht es Ihnen gut, Herr Primer? -
Danke. Es geht...
In diesem Moment rutscht Primer die entgegengenommene Flasche Wasser aus der Hand und fällt zu Boden. Einen Augenblick später sackt auch Primer in sich zusammen.
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Justizbeamter
Herr Primer? Haben Sie Probleme?
BITTE SOFORT EINEN ARZT!!!
Wenige Minuten später kommt ein Notarzt, welcher Primer untersucht und ihn sofort ins nächste Krankenhaus in die Notaufnahme bringen lässt.
Mit Sondersignal wird Primer dahin gebracht
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Bekommt von alledem nichts mit und lässt daher beim Richter vermelden, dass Sie ihre Telefonate geführt hat und daher nun zur Fortsetzung der Verhandlung bereit sei.
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Zitat
Original von Oberster Gerichtshof
JustizbeamterHerr Primer? Haben Sie Probleme?
BITTE SOFORT EINEN ARZT!!!
Wenige Minuten später kommt ein Notarzt, welcher Primer untersucht und ihn sofort ins nächste Krankenhaus in die Notaufnahme bringen lässt.
Mit Sondersignal wird Primer dahin gebracht
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Der OGH wird informiert, dass sich der Angeklagte derzeit im Krankenhaus Turan-Land aufhält und dort intensivmedizinisch behandelt wird. Der Patient sei nicht ansprechbar aber auf dem Weg der Besserung. Es wird von einem "internistischen Leiden" geschrieben. Man gehe von einer baldigen Genesung aus.
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Die Anwältin wird in das Krankenhaus Turan-Land gebeten. Da Fritz Primer nicht ansprechbar ist und keine Angehörigen bekannt sind, wird ihre Anwesenheit dort benötigt.
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Nachdem sie auch davon gehört hat, dass Primer auf dem Weg der Besserung sei und bald genesen werde, nimmt Sie ein Taxi und lässt sich in Ruhe Richtung Krankenhaus fahren.
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Oberster Gerichtshof
der Turanischen RepublikEINSTELLUNGSBESCHLUSS
In dem Strafverfahren gegen
Fritz Primer
ergeht folgender Beschluss:
1. Das Strafverfahren auf der Grundlage des Antrags des Generalstaatsanwalts vom 27.05.2013 wird wegen andauernder Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt.
2. Der Haftbefehl vom 03.03.2013 wird wegen andauernder Haftunfähigkeit des Angeklagten aufgehoben.
Begründung:
Dem Gericht liegen Informationen des behandelnden Arztes des Krankenhauses Turan-Land vor, nach denen der Angeklagte derzeit nicht ansprechbar ist und ohne Bewusstsein im so genannten Wachkoma liegt. Der Befundbericht des Arztes sagt weiterhin aus, dass sich dieser Zustand mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einem überschaubaren Zeitraum nicht dahingehend ändern wird, dass der Angeklagte wieder ansprechbar sein wird.
Wegen des aktuellen Gesundheitszustands befindet das Gericht den Angeklagten für verhandlungsunfähig. Da ein Strafverfahren nicht ohne den Angeklagten durchzuführen ist, war das Verfahren in einem ersten Schritt zu unterbrechen. Wegen der negativen Zukunftsprognose zur Entwicklung des Gesundheitszustands des Angeklagten, geht das Gericht von einem Andauern der Verhandlungsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit aus. Das Verfahren wird daher eingestellt.
Wegen des aktuellen Gesundheitszustands und der dazu ergangenen Zukunftsprognose befindet das Gericht den Angeklagten für andauernd haftunfähig. Der Haftbefehl war daher aufzuheben.
Turan, 15.08.2013
Vorsitzender Richter