Ich beantrage die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis.
Franz Back, Hermannstadt
Ich beantrage die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis.
Franz Back, Hermannstadt
Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2020 - Nachträgliche Eintragung
Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2020 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Durch nachträgliche Eintragung auf Antrag beim Kanzler wird das Wählerverzeichnis erweitert und enthält nun folgende Personen:
Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.
Königsberg, den 30. März 2020
Finn Jakob Henriksson
Kanzler
Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis II/2020 gem. Art. 13 Staatsgrundgesetz
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,
hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.
Eintragungen sind bis zum 20. August 2020 möglich.
Königsberg, den 6. August 2020
Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
Kanzlerin des Freistaates Turanien
Finn Jakob Henriksson
Königsberg
Dr. Kurt Klebitz
Gemeinde: Königsberg
Julius Mannhardt
Stoltenberg
Josef Wedel, Bad Nymphenheim
Schleutberger-Narrenhäuser, Adelgunde
Freyhafen
Teil III des Volksgesetzbuchs ist vom Grunde her so angelegt, dass jeder zwar unbegrenzt Neben-ID spielen kann, jedoch jeder nur maximal 5 Zweit-ID unter seinen Neben-ID benennen kann. Nur Haupt- und Zweit-ID sollen Mandatsträger in Parlamenten werden können (meist durch Eintrag in das betreffende Wählerverzeichnis), während politische Ämter sonst mit wenigen Einschränkungen auch allen Neben-ID offen stehen. Ziel sollte es meiner Meinung nach sein, dass in jedem Länderparlament jeder RL-Spieler mit nur einer stimmberechtigten ID vertreten ist.
Oops, total übersehen. Aber im Landtag ist ja nichts geschehen, was von der Eintragung im Wählerverzeichnis abhängig gewesen wäre. Nun nachträglich die amtliche Feststellung.
Feststellung des Wählerverzeichnisses II/2020
Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis II/2020 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:
Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.
Königsberg, den 21. August 2020
Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
Kanzlerin des Freistaats Turanien
Ich beantrage die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis.
Ursula Bachmeier, Turan
Wählerverzeichnisses II/2020 - nachträgliche Eintragung
Entsprechend Ihrem Antrag vom 20.10.2020 wird Frau Dr. Ursula Bachmeier auf der Grundlage von Artikel 13 Abs. 3 StGG nachträglich in das am 21.08.2020 festgestellte Wählerverzeichnis II/2020 eingetragen.
Damit sind folgende Bürger des Freistaats im aktuellen Wählerverzeichnis eingetragen:
Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.
Königsberg, den 22. Oktober 2020
Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
Kanzlerin des Freistaats Turanien
Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2021 gemäß Artikel 13 Staatsgrundgesetz
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,
hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.
Eintragungen sind gemäß Art. 13 (2) StGG bis zum 14. Januar 2021 möglich.
Freyburg, den 1. Januar 2021
Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
Kanzlerin des Freistaates Turanien
Finn Jakob Henriksson
Königsberg
Schleutberger-Narrenhäuser, Adelgunde
Freyhafen
Julius Mannhardt
Stoltenberg
Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2021
Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2021 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:
Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.
Freyburg, den 15. Januar 2021
Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
Kanzlerin des Freistaats Turanien