WVerz Freistaat Turanien

  • Ich beantrage die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis.

    Franz Back, Hermannstadt

    Franz Back

    Neben ID

    Geschäftsführer Fly to Turanien

    Außenminister der Turanischen Förderation

  • Freistaat Turanien
    Der Kanzler


    Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2020 - Nachträgliche Eintragung


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2020 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Durch nachträgliche Eintragung auf Antrag beim Kanzler wird das Wählerverzeichnis erweitert und enthält nun folgende Personen:

    • Franz Back, Hermannstadt (nachgetragen am 30. März 2020)
    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Königsberg, den 30. März 2020


    Finn Jakob Henriksson

    Kanzler

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis II/2020 gem. Art. 13 Staatsgrundgesetz


    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,


    hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.


    Eintragungen sind bis zum 20. August 2020 möglich.


    Königsberg, den 6. August 2020


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaates Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)


  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Feststellung des Wählerverzeichnisses II/2020


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis II/2020 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Dr. Kurt Klebitz, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Königsberg, den 21. August 2020


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaats Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Wählerverzeichnisses II/2020 - nachträgliche Eintragung


    Entsprechend Ihrem Antrag vom 20.10.2020 wird Frau Dr. Ursula Bachmeier auf der Grundlage von Artikel 13 Abs. 3 StGG nachträglich in das am 21.08.2020 festgestellte Wählerverzeichnis II/2020 eingetragen.


    Damit sind folgende Bürger des Freistaats im aktuellen Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Dr. Ursula Bachmeier (nachträgliche Eintragung am 22.10.2020)
    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Dr. Kurt Klebitz, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Königsberg, den 22. Oktober 2020


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaats Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2021 gemäß Artikel 13 Staatsgrundgesetz


    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,


    hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.


    Eintragungen sind gemäß Art. 13 (2) StGG bis zum 14. Januar 2021 möglich.


    Freyburg, den 1. Januar 2021


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaates Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2021


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2021 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Freyburg, den 15. Januar 2021


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaats Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.